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TOP 7 Martin Kayenburg: CDU-Entwurf ist Grundlage einer breiten D iskussion
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 28/01 vom 25. Januar 2001TOP 7 Martin Kayenburg: CDU-Entwurf ist Grundlage einer breiten Diskussion Heute ist ein guter Tag für das Ehrenamt, für die engagierten Kommunalpolitiker aus allen Parteien und Wählervereinigungen in unserem Land. Mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes der CDU-Fraktion zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts eröffnen wir eine breite und hoffentlich sachliche Debatte über die Grundlage des Zusammenlebens der kommunalen Familie.Wir behaupten dabei nicht, dass unser Gesetzentwurf alle Wünsche aufgenommen hat, die uns aus dem Bereich des Ehrenamtes bekannt geworden sind. Wir haben vielmehr einen in sich schlüssigen Entwurf vorgelegt, den wir intensiv diskutieren wollen, und wir sind dabei im Gegensatz zur Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen bereit, Anhörungen wirklich ernst zu nehmen. Wir wollen nicht, wie zum Beispiel bei der Oberflächenwasserentnahmeabgabe geschehen, Anhörungen mit der Arroganz der Macht einfach ablehnen. So etwas wird es mit uns nicht geben. Und deshalb kündige ich schon jetzt an, dass wir über die Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren hinaus auch eigene Anhörungen der CDU-Fraktion durchführen werden.Uns ist wirklich an einer Debatte über Inhalte und einer breiten Zustimmung gelegen, um den im Jahr 2003 zu wählenden Kommunalpolitikern eine praktikable, an den Interessen einer konsensualen Kommunalpolitik ausgerichtete Kommunalverfassung an die Hand zu geben.Die Eckpunkte unseres Gesetzentwurfes werden im übrigen von einem einstimmigen Votum des CDU-Landesvorstandes mitgetragen, nachdem diese schon am 13. Oktober 2000 von der Fraktion einstimmig verabschiedet wurden. Und auch auf einem Parteitag werden wir diesen Entwurf diskutieren. Im Gegensatz zu manchen unter Ihnen fürchten wir aber auch nicht, dass Fraktion oder Partei Schaden nehmen könnten, wenn auf einem Parteitag offen und streitig diskutiert wird. Auf die Ergebnisse kommt es an, und ich hoffe, dass wir auch hier im Landtag am Ende zu einem Gesetz kommen werden, das von einer breiten Mehrheit getragen wird, das zweifellos vorhandene Ungereimtheiten der geltenden Kommunalverfassung beseitigt und einen Beitrag dazu leisten wird, dass sich wieder mehr Bürgerinnen und Bürger zum Engagement in der Kommunalpolitik bereit finden.In allen Parteien, die tief in den Kreisen, Städten und Gemeinden verwurzelt sind, gab und gibt es gerade unter den ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern erhebliche Frustrationen und Missmut über die derzeitigen Regelungen. Ihnen macht Kommunalpolitik keine Freude mehr, weil ihre Entscheidungskompetenzen im Zuge der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte vielleicht zu sehr beschränkt worden sind. Und deshalb haben wir uns mit unserem Gesetzentwurf auch das Ziel gesetzt, das Ehrenamt nachhaltig zu stärken.Die Stärkung der Stellung des Hauptverwaltungsbeamten war aufgrund der starken Legitimität durch die Direktwahl notwendig. Die SPD hat damals jedoch strikt das totale Trennungsgebot zwischen Haupt- und Ehrenamt in der kommunalen Selbstverwaltung durchgesetzt, weil die Ehrenamtler sich auf politische Grundsatzentscheidungen und die Steuerungs- und Controllingfunktion beschränken sollten und der Verwaltungsvollzug allein in die Verantwortung des Hauptverwaltungsbeamten übergehen sollte.Weil der Verlust an der Mitgestaltung der Umsetzung der politischen Grundsatzentscheidungen im Verwaltungsvollzug durch die Kommunalpolitiker im bisherigen Magistrat und Kreisausschuss nicht so auffallen sollte, wurde ein Hauptausschuss als neues Gremium konstruiert, dass - so wurde es den Ehrenamtlern verkauft - sozusagen der Aufsichtsrat des Unternehmens Kommune sein sollte, während der Hauptverwaltungsbeamte als Vorstandsvorsitzender fungieren sollte. Diese unternehmerische Zielprojektion ist nicht aufgegangen, sie konnte auch nicht aufgehen, weil die kommunale Selbstverwaltung nicht mit dem Management eines Unternehmens vergleichbar ist.Die Frustration bei den Ehrenamtlern war und ist hoch, sogar so gravierend, dass wir alle Sorge haben müssen, dass wir bei den nächsten Kommunalwahlen nicht mehr genug Frauen und Männer finden werden, die diese zeitaufwendigen Aufgaben übernehmen wollen.Wir müssen deswegen gemeinsam nach einer Lösung suchen, um Kommunalpolitik wieder attraktiv zu machen. Dazu gehören natürlich auch andere Rahmenbedingungen und nicht nur die Änderung des Kommunalen Verfassungsrechts. Wir benötigen eine aufgabengerechte und gesicherte Finanzausstattung der Kommunen, wir brauchen weniger gesetzliche Vorgaben des Landes, wir wollen mehr Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen und wir zielen auch auf eine größere Vielfalt in der kommunalen Aufgabenerfüllung ab. In diesen Gesamtrahmen gehört aber eben auch eine Anpassung des kommunalen Verfassungsrechts. Wir müssen alle gemeinsam diesen Spannungsbogen gestalten, denn zwischen der Tatsache, dass niemand ernsthaft die Direktwahl grundsätzlich abschaffen will und der Forderung, dass die Gestaltungs- und Einwirkungsmöglichkeiten der Ehrenamtler größer werden müssen, klafft eine Lücke. Die CDU will mit ihrem Vorschlag, den Hauptausschuss auf allen Ebenen zu einem verwaltungsleitenden Organ zu machen, diesem Regelungsbedarf gerecht werden.Es bedarf einer Institution, die im Sinne des Grundsatzes der Einheit der Verwaltung die Zusammenarbeit und Koordinierung von Ehrenamt und Hauptamt sicherstellt.Das Prinzip repräsentativer Willensbildung im Kreistag oder der Stadtvertretung ist nicht allein dadurch geprägt, dass in diesen Gremien der politische Wille auf der Grundlage von Argumenten und Gegenargumenten entwickelt wird. In gleicher Weise gehört zu dieser Form der demokratischen Willensbildung, dass das verwaltungsleitende Organ hieran durch die personelle Verbindung von Ehrenamtlern und Haupt-amtlern beteiligt ist.Nur ein derartiges, auf Konsens angelegtes Gremium kann sowohl die notwendige Scharnierfunktion zwischen Kommunalvertretungen als kommunalem Entscheidungsorgan und der Verwaltungsleitung wahrnehmen als auch die ehrenamtliche Kommunalpolitik und die hauptamtliche Kreisverwaltung in idealer Weise als Bindeglied zusammenführen. Wir wissen, auch durch die Diskussionen im Vorfeld dieser Debatte hier, dass dieser Vorschlag nicht unumstritten ist, auch nicht in unserer Partei. Wir meinen aber, dass dieser Vorschlag eine Lösung des Problems sein könnte.Wir haben uns trotz des Bemühens, die repräsentative Demokratie zu stärken, auch dafür entschieden, die Quoren für die unterschiedlichen Formen der Bürgerbeteiligung herabzusetzen. Nur wenn wir es schaffen, Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung zu begeistern und gleichzeitig alle Bürgerinnen und Bürger zu mehr Mitgestaltung und Mitverantwortung in ihrer Kommune zu bewegen, werden wir eine wichtige Herausforderung unserer kommunalen Zukunft bestehen.Uns ist auch bewusst, dass wir eine kontroverse Diskussion im kommunalen Bereich hervorrufen werden, wenn es um die Frage der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen geht.Aus unserer ordnungspolitischen Sicht müssen sich die wirtschaftlichen und kommunalen Tätigkeiten von Kommunen und kommunalen Gesellschaften auf die Daseinsvorsorge vor Ort beschränken. Grundsätzlich gehen wir dabei von einer stärkeren Reduzierung der öffentlichen Aufgaben durch materielle Privatisierung aus. Die Kommunen müssen auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs nachweisen, dass sie wirtschaftliche Tätigkeiten besser und effizienter erfüllen können als Private. Wenn sie dies nicht können, so muss die Aufgabe privatisiert werden.Zu mehr kommunaler Eigenverantwortung trägt auch bei, dass bei der grundsätzlichen Anerkennung der Aufgabe zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im kommunalen Bereich die Kommunen die freie, selbstverantwortete Entscheidung treffen müssen, ob sie dies haupt- oder ehrenamtlich durchführen wollen.Des weiteren sehen wir auch Handlungsbedarf in der Amtsordnung selbst. Dort hat sich vor allem das in der letzten Novelle eingeführte gebundene Vorschlagsrecht für die Position des Amtsvorstehers und seiner Stellvertreter nicht bewährt. Zu Beginn der Wahlperiode führte dies dazu, dass zumindest in mehreren Ämtern die Position des Amtsvorstehers über längere Zeit hinweg nicht besetzt werden konnte. Unser Vorschlag für ein normales Mehrheitswahlrecht behebt dieses Problem.Über diese und andere Vorschläge wollen wir - wie ich eingangs angekündigt habe - eine offene Diskussion führen. Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion bildet ab heute die Grundlage für die weiteren Diskussionen, in den Ausschüssen des Landtages, aber sicher auch in den verschiedenen Gremien der Parteien.Ich rechne damit, dass wir in absehbarer Zeit von der Regierung oder den Regierungsfraktionen Alternativen zu unserem Gesetzentwurf auf den Tisch bekommen. Mir liegt es am Herzen, dass wir dann wirklich ergebnisoffen in eine Diskussion über den besten Weg eintreten.Kommunalpolitik lebt, dass weiß jeder, der einmal in einem Kommunalparlament gesessen hat, vom Streit um die Sache und oft auch vom sinnvollen Kompromiss für sachgerechte Lösungen.Ich wünsche mir, dass auch bei der Beratung unseres Gesetzentwurfes der Streit um die Sache, aber auch der Wille zum Kompromiss im Mittelpunkt steht.Es geht nicht um eine rote oder schwarze Kommunalverfassung, sondern um eine sachgerechte Lösung im Interesse unserer kommunalpolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürger und letztlich im Interesse unserer Demokratie. Dafür lohnt es sich zu streiten; und dafür lohnt sich auch der Aufwand an Zeit und Mühe, der bei umfangreichen Anhörungsverfahren notwendig sein wird.Ich wünsche mir, dass am Ende der Debatte eine Kommunalverfassung steht, mit der Hauptamtliche und Ehrenamtliche gleichermaßen zufrieden sein können. Wenn uns das gelingt, haben wir gemeinsam eine ganze Menge erreicht.