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24.01.01 , 16:28 Uhr
CDU

TOP 4 Ursula Sassen: Handwerkliche Fehler machen "Kleinstnovelle" erforderlich

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 25/01 vom 24. Januar 2001



TOP 4 Ursula Sassen: Handwerkliche Fehler machen „Kleinstnovelle“ erforderlich
Eine umsichtige Landesregierung zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass sie Gesetze und Verordnungen im dafür notwendigen zeitlichen Rahmen vorlegt, um Vorlaufzeiten und unvorhergesehene Ereignisse abfedern zu können. Die Tatsache, dass wir heute erneut das Landeswassergesetz ändern müssen, legt dar, wie wenig umsichtig diese Landesregierung gehandelt hat.

Wenn lange genug bekannt ist, dass am 01.01.2001 eine Verordnung, die der Notifizierung in Brüssel bedarf, ihre Gültigkeit verliert, kann man den Entwurf einer neuen Verordnung nicht erst im August auf den Weg bringen. Unter Zeitdruck lässt sich nicht sorgfältig arbeiten.

Dies hat fast genau vor einem Jahr der Kollege Storjohann bei der letzten Novellierung des Landeswassergesetzes mit „provisorischer Flickschusterei“ kommentiert, dem möchte ich mich heute anschließen.

Jetzt wird eine erneute Änderung nur deshalb erforderlich, weil ein frühzeitiger Termin für die Vorlage eines Entwurfs einer Verordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten verschlafen wurde.

Die Zeitschiene wurde falsch eingeschätzt und die Schuld nach Brüssel verlegt. Hat das Umweltministerium das schleppende Notifizierungsverfahren nicht doch geahnt? Wie sonst lässt sich erklären, dass beim Schnellschuss des OWAG keine Ausnahmeregelungen für Betroffene zugelassen wurden. Diese hätten nämlich ebenfalls einer Prüfung und der Genehmigung durch die Europäische Kommission in Brüssel bedurft. Auch bei der OWAG war man unter Zeitdruck und wusste sehr wohl, dass ein langwieriges Notifizierungsverfahren den zu verabschiedenden Landeshaushalt 2001 gefährden könnte.

Nun also wendet sich das Umweltministerium mit einem umfangreichen Bittgesuch am 12.01.2001 an die Fraktionen, die „Kleinstnovelle“ einzubringen und zu unterstützen, damit den Landwirten keine unnötigen wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Wer könnte sich dieser Bitte entziehen?

Dennoch: Dem Zeitdruck bei der Novellierung des Landeswassergesetzes im Januar vergangenen Jahres und der viel zu späten Vorlage der Ausgleichsverordnung setzt der vorliegende Gesetzentwurf die Krone auf! Ist es den Antragstellern doch gelungen, in ganzen neun Zeilen noch einen handwerklichen Fehler einzubauen, in dem sie unter Artikel 1 mit Ziffer 2 einen Absatz 2 anfügen wollen, obgleich schon 4 Absätze vorhanden sind! Hier ist wohl ein Absatz 5 gemeint.

Also, weniger Hektik, mehr Sorgfalt!

Um aber den von Ihnen selbst herbeigeführten „rechtsfreien Raum“ zu beenden und Nachteile für die Betroffenen auszuschließen, werden wir der Gesetzesänderung zustimmen.

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