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24.01.01 , 15:01 Uhr
CDU

Uwe Eichelberg: Eisenbahnverkehre in Schleswig-Holstein auf Provi nzniveau

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 26/01 vom 24. Januar 2001

Uwe Eichelberg: Eisenbahnverkehre in Schleswig-Holstein auf Provinzniveau

Die Suche nach dem Elefanten endete mit dem Fang einer Maus. Nur so kann der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Uwe Eichelberg, die Ergebnisse der Verhandlungen des Verkehrsministeriums mit der Bahn AG interpretieren.
„Große Rosinen“ hatte man angekündigt mit einer Vielzahl von durchgehenden Fernverkehrszügen über Hamburg hinaus nach Flensburg, Kiel und Lübeck. Aber nichts ist von dem übrig geblieben. Für das Land ergeben sich mit 7,4 Mio DM pro Jahr teure Nahverkehrsersatzlösungen durch Regionalexpresszüge.
Viele Bahnhöfe stellen den Service des Fahrkartenverkaufs und der Auskunftserteilung ein.
Geplante Bahnhofsumbauten werden nur in abgespeckter Lösung „vielleicht“ in der Zukunft realisiert.
Der Güterverkehr beschränkt sich auf wenige Anlieferstellen und die von den Kommunen teuer gebauten Gleisanschlüsse in Gewerbegebiete werden nicht mehr bedient.
Die Bahn folgt allein ökonomischen Zwängen, ohne politische Forderungen zu berücksichtigen. Dies liege zwar in der Konsequenz der Länder wie Schweden und Dänemark, in denen man alternativ zur Bahn verstärkt Busse und Lkw einsetze. Die CDU-Fraktion erwarte von der Landesregierung, dass sie der Bevölkerung eine realistische Zukunftsplanung darlegt, die auch finanzierbar sei. Es ist unverantwortlich, den Bürgern noch länger einzureden, dass mit der Schiene gar noch zusätzliche Leistungen erbracht werden können. In 2001 und 2002 können die zusätzlichen Kosten der Ersatzlösungen für den entfallenen Fernverkehr noch aus den schleswig-holsteinischen Regionalisierungsmitteln bezahlt werden. Jedoch können zusätzliche Kosten ab 2003 nicht übernommen werden, weil dann die Pläne der Vertaktung von Bahn und Bus und die neu eröffnete Strecke Neumünster-Segeberg kostenwirksam werden.
Nach Artikel 87e Abs. 4 Grundgesetz ist die Bundesregierung verantwortlich für den Schienenpersonenfernverkehr, das heißt allein sie muss ein an den Verkehrsbedürfnissen und dem Gemeinwohl entsprechendes Verkehrsangebot gewährleisten. So wird mit diesem Verhandlungsergebnis zwischen Verkehrsminister Rohwer und der Bahn AG das Grundgesetz ausgehebelt und eine neue Stufe der Mischfinanzierung etabliert, die zwangsläufig Ursache von Streitigkeiten werden muss.
Wer hat eigentlich im Bund die Richtlinienkompetenz in der Politik? Weicht Bundeskanzler Schröder erneut Reformen und Zukunftsentscheidungen aus?

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