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15.12.00 , 12:42 Uhr
CDU

TOP 28 Peter Lehnert: Nur Minimalkonsens bei Reformen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 487/00 vom 15. Dezember 2000

TOP 28 Peter Lehnert: Nur Minimalkonsens bei Reformen

Gerade in Zeiten wichtiger Entscheidungen über die Zukunft der EU müssen wir uns über das Wertefundament Klarheit verschaffen. Dem Gipfel von Nizza fiel in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle zu. Er sollte Reformmaßnahmen beschließen, die EU erweiterungsfähig machen und die demokratische Legitimation stärken. Ich sage es hier ganz deutlich, dieser historischen Herausforderung ist die Konferenz nicht gerecht geworden. Den europäischen Mitgliedstaaten fehlt es an einer gemeinsamen europäischen Vision. Reformen wurden auf einen Minimalkonsens reduziert, die Organe sind nicht handlungsfähiger geworden und die anstehende Erweiterung der Union wird diese Versäumnisse bald schmerzlich sichtbar machen.
Durch die Charta der Grundrechte wird dieses Fundament gefestigt und die demokratische sowie rechtliche Kontrolle der europäischen Institution und ihrer Entscheidungen verbessert. Sie ist außerdem ein wesentliches Element eines künftigen europäischen Verfassungsvertrags.
Der Konvent hat sich in der Präambel eindeutig zur zentralen Rolle der Menschenwürde und zum Prinzip der Subsidiarität bekannt. Dies ist ein Bekenntnis zum europäischen Menschenbild, das auf der christlichen Tradition und auf der Tradition der Aufklärung beruht.
Sie ist nicht nur identitätsstiftend für die Bürgerinnen und Bürger der Union, sondern darüber hinaus auch ein wichtiges politisches Signal für die EU-Beitrittskandidaten.
Die Charta garantiert den Bürgern einen Grundrechtsschutz im Rahmen der Zuständigkeit der EU. Angesichts der nicht klar definierten Zuständigkeitsverteilung in EU- und EG-Vertrag unterstreicht die Verabschiedung der Grundrechtscharta die Notwendigkeit einer umfassenden Zuständigkeits- und Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und ihren Mitgliedsstaaten.
Wir als CDU begrüßen in der Charta insbesondere das eindeutige Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Berücksichtigung der Neuerungen im Rahmen der Medizin und Biologie, das ausdrückliche Bekenntnis zur unternehmerischen Freiheit, die institutionelle Garantie des Asylrechts, das Bekenntnis zur Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen in Europa sowie ein ausdrückliches Verbot von Kollektivausweisungen und damit auch von Vertreibungen.
Das für die Erarbeitung eines Charta-Entwurfs gewählte Verfahren eines Konvents hat sich bewährt.
Von der Charta geht auch eine Signalwirkung aus, nämlich die, dass die EU mehr ist als eine Freihandelszone und ein Binnenmarkt. Sie ist vielmehr eine Wertegemeinschaft, die auf dem Prinzip der Demokratie beruht.
Besonders wichtig ist es uns dabei als CDU, dass die Grundrechtecharta die bisherigen Zuständigkeiten der EU nicht ausweiten darf, sondern vielmehr ihre Anwendung und Ausübung besser zu kontrollieren und zu überwachen habe.

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