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13.12.00 , 17:24 Uhr
CDU

TOP 7, 5, 6 und 10 Ursula Sassen: Oberflächenwasserabgabe - eine schöne Bescherung!

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 474/00 vom 13. Dezember 2000
TOP 7, 5, 6 und 10 Ursula Sassen: Oberflächenwasserabgabe – eine schöne Bescherung!

Im Koalitionsvertrag ist die Einführung des Oberflächenwasserabgabengesetzes festgeschrieben. Von daher kommt das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern nicht überraschend.
Überraschend sind allerdings Inhalt und Diskussion dieses Gesetzes. Hielt die Landesregierung im Juli dieses Jahres die Einführung der Oberflächenwasserabgabe zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit der Naturressource Wasser noch für umweltpolitisch geboten, stellt sich jetzt heraus, dass rein fiskalische Zwänge für die Einführung der Oberflächenwasserabgabe sprechen.
Die Erhebung dieser Abgabe, die vornehmlich auf die so ungeliebten Atomkraftwerke ausgerichtet ist, ist in der Vorgehensweise wenig professionell. Ausgerechnet der Umweltminister wurde vorgeschoben, die Notwendigkeit der Oberflächenwasserabgabe mit Abschöpfung eines Wertvorteils und einem Lenkungseffekt zu begründen.
Bei einer Wassermenge, die zu Kühlzwecken benutzt und dem Wasserkreislauf in nicht schlechterer Qualität und in vollem Umfang wieder zugeführt wird, kann ich die Abschöpfung des Wertvorteils nicht nachvollziehen. Und der Lenkungseffekt geht ohnehin ins Leere, womit die Abgabe aus umweltpolitischer Sicht noch fragwürdiger wird. Wenn nämlich fast 99 % der zu erwartenden Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe von den drei Kernkraftwerken erbracht werden, die außer dem Bau von Kühltürmen mit einem vermehrten CO2-Ausstoß gar keine Möglichkeit haben, den Wassergebrauch einzuschränken, wie will man dann im Sinne einer ressourcenschonenden Lenkung die Abgabe rechtfertigen? Ich kann den entschuldigenden Hinweis, dass andere Bundesländer auch die Oberflächenwasserabgabe haben, nicht mehr hören! Deren Oberflächenwasserabgabe ist anders! Dort sind die betroffenen Betriebe, Ausnahmeregelungen und Vergünstigungen unmissverständlich dargestellt.
Wurde in der bisherigen Diskussion die Kernenergie - vor allem von Bündnis 90 / Die Grünen - noch als Last empfunden, erweist sie sich jetzt als wahrer Segen für die Landesregierung und ihren maroden Haushalt! Die drei Kernkraftwerke wurden zum Goldesel erklärt und eigens für sie wurde die Oberflächenwasserabgabe konzipiert. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass der eine oder andere Betrieb einer Alibifunktion zum Opfer fällt.
Die Bagatellegrenze von DM 5.000 und die Aussage, keine Ausnahmen zuzulassen, machen deutlich, wie groß der Druck der finanziellen Handlungsunfähigkeit dieser Landesregierung ist. Abweichende Regelungen hätten nämlich der Notifizierung durch die EU bedurft, und diese Zeitverzögerung konnte sich die Landesregierung wegen des heute zu verabschiedenden Haushaltes nicht leisten.
So musste ungeachtet vieler offener Fragen wieder einmal ein Gesetz im Schnellverfahren durchgepaukt werden.
Eine mündliche Anhörung der Betroffenen war aus Sicht der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen überflüssig. Wie wichtig jedoch der Austausch von Argumenten ist, hat sich in einer mündlichen Anhörung der CDU gezeigt. Aus dem „Industrieverband Sand, Kies, Mörtel, Transportbeton e. V.“ wurde deutlich gemacht, dass doch wesentlich mehr Betriebe, als von der Landesregierung angenommen, betroffen sind.
Für diese Fälle hat der Umweltminister nun ein Rezept parat, nämlich die Empfehlung, das erforderliche Wasser für die Kies-Klassierung in einem Kreislauf zu führen. „Dabei wäre nur darauf zu achten, dass das Sammelbecken, aus dem der Kreislauf gespeist wird, zum Untergrund hin abgedichtet ist, da das Becken ansonsten selbst wiederum als oberirdisches Gewässer anzusehen wäre.“
Ich kann mir nicht helfen. Dieses erinnert mich an die damalige Diskussion um das Landesnaturschutzgesetz, als ein Vertreter der Landesregierung den Betroffenen den suboptimalen Gesetzesvollzug nahe legte.
Im Pumpspeicherwerk Geesthacht ließe sich durch das Setzen einer Spundwand wahrscheinlich auch eine Abmilderung des Gesetzes schaffen, falls der Umweltminister nicht auch dort noch eine bessere Idee hat, das Gesetz zu umgehen. Wenn ca. 12 Mio. DM an Oberflächenwasserabgabegebühren erbracht werden müssen, wird es zu einer Schließung der Anlage in Geesthacht kommen. Und das wäre bedauerlich, da 18 Arbeitsplätze verloren gehen würden und die Speicherkapazitäten - auch für regenerative Energien - nicht mehr genutzt werden könnten.
Die CDU-Fraktion lehnt das Oberflächenwasserabgabengesetz ab: • weil es ökologisch nicht begründet und aus unserer Sicht haushaltspolitisch nicht erforderlich ist; • weil es ihm an der nötigen Sorgfalt mangelt und bezüglich der tatsächlich betroffenen Betriebe nicht eindeutig ist; • weil es keine Ausnahmen zulässt und alle Kosten ohne Anspruch auf Verrechnung mit der geschuldeten Abgabe von den Betroffenen selbst erbracht werden müssen; • weil die Auswirkungen nicht hinreichend berücksichtigt wurden und der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein weiteren Schaden nimmt; • weil das vorliegende Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung möglicherweise nicht standhält und damit auch der Haushalt auf wackeligen Beinen steht.
Meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen, mit diesem Gesetz wollten Sie sich ein reichhaltiges Weihnachtsgeschenk genehmigen. Ich fürchte nur, Sie werden wegen der vielen Mängel nicht viel Freude daran haben.

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