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28.11.00 , 13:54 Uhr
CDU

Martin Kayenburg, Ursula Sassen, Trutz Graf Kerssenbrock: Politik des kalkulierten Verfassungsbruchs

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 453/00 vom 28. November 2000

Martin Kayenburg, Ursula Sassen, Trutz Graf Kerssenbrock: Politik des kalkulierten Verfassungsbruchs
„Die Oberflächenwasserabgabe wird ein Symbol des Scheiterns der Finanz- und Energiepolitik dieser Landesregierung!“ Mit diesen Worten kommentiert die CDU- Landtagsfraktion die heutige Anhörung von Verbänden und Betroffenen zur von der Landesregierung geplanten Oberflächenwasserabgabe. Mit der Durchführung der mündlichen Anhörung habe die CDU-Fraktion den Plan der Regierungsfraktionen durchkreuzt, die Abgabe geräuschlos durchzubringen. SPD und Grüne hatten es im Umweltausschuss abgelehnt, eine mündliche Anhörung durchzuführen, um eine weitere Diskussion in der Öffentlichkeit zu verhindern, stellte die CDU-Fraktion fest.
Die Bedenken der CDU-Fraktion gegen die neue Abgabe seien von allen Angehörten bestätigt worden:
- Es handelt sich um ein reines Abkassiermodell des Landes, das sogar noch mehr Belastung (90 Mio DM) für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen beinhaltet, als bisher von der Landesregierung angegeben (62 Mio DM) wurde. - Auch die Belastung für die übrige Wirtschaft stellt sich als deutlich höher heraus, als von der Regierung mitgeteilt. - Das Gesetz ergibt keinerlei ökologischen Sinn oder Nutzen, wie die Regierungsfraktionen auch in der Landtagsdebatte schon eingestanden haben. Das entnommene Wasser hat eine schlechtere Qualität als das später von den Unternehmen vollständig wieder zugeführte. Hinzu komme, dass das ökologisch sinnvolle Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht unter Berücksichtigung der neuen Abgabe nicht mehr betriebswirtschaftlich betrieben und durch ein konventionelles Kraftwerk mit der entsprechenden CO2-Belastung ersetzt werden müsse. - Die verfassungsrechtlichen Risiken des Gesetzes werden alsbald Gegenstand einer Klage der Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht sein. - Das Land verstößt gegen den von der Bundesregierung mit den Energieversorgern geschlossenen Atomausstiegskonsens, indem keine zusätzlichen Belastungen für die Kernkraftwerksbetreiber zugesagt worden sind. - Das Land hat die Kraftwerksbetreiber einst an diese Standorte wegen der günstigen Kühlwassersituation gelockt, um ihnen nun genau dies vorzuwerfen. Man kann Unternehmern angesichts eines solch unseriösen Gebarens des Landes kaum noch empfehlen, auf die Einhaltung von Zusagen des Landes zu vertrauen.

„Die Regierung macht den Standort Schleswig-Holstein schlecht.

• Die Belastung für die mittelständische Industrie, insbesondere in der Sand- und Kiesgewinnung, ist existenzgefährdend und führt zu Arbeitsplatzverlusten , • die chemische und die Papierindustrie erleiden in ihrer Wettbewerbssituation nicht ausgleichbare Nachteile, • die relative Marktferne und die daraus resultierenden Nachteile für die Unternehmen werden durch die Abgabe noch verschärft.

Die Landesregierung operiert hier, wie auch schon bei anderen Abgaben, mit denen er am Verfassungsgericht gescheitert ist, wieder einmal mit einer Politik des kalkulierten Verfassungsbruchs, die die Standortbedingungen in Schleswig-Holstein verschlechtert“, erklärte die CDU-Landtagsfraktion.

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