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18.10.00 , 17:35 Uhr
CDU

TOP 17 Brita Schmitz-Hübsch: Öffentliche Hand muss wirtschaftliche Betätigung einschränken

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 378/00 vom 18. Oktober 2000 TOP 17 Brita Schmitz-Hübsch: Öffentliche Hand muss wirtschaftliche Betätigung einschränken Vor knapp drei Jahren hat die CDU-Fraktion einen ähnlich formulierten Antrag in den Landtag eingebracht. Wir haben den Antrag damals in den Wirtschaftsausschuss überwiesen und eine umfangreiche Anhörung dazu vorgenommen. Die Informationen, die wir dort erhielten, waren so überzeugend, dass Die Grünen fast unserem Antrag zugestimmt hätten.
Fast! Doch leider siegte zum Schluss die Koalitionsraison. Unser Antrag wurde abgelehnt.
Dennoch hatte die CDU im Laufe der Beratungen den Eindruck gewonnen, dass die Regierungsfraktionen nachdenklich geworden waren. Wir hofften, dass etwas von dem Geist unseres Antrages zur Landesregierung hinüberschweben und das Verwaltungshandeln beeinflussen würde.
Heute müssen wir feststellen, dass nicht nur nichts besser, sondern manches sogar schlimmer geworden ist. Hier einige Beispiele:
1. Die Investitionsbank dehnt ihre Beratungstätigkeit von dem Finanz- und Energiesektor nun auch auf den Bausektor aus. Nach Angaben von Finanzminister Möller im Vorwort zum Investitionsbankbericht stellt die IB ein Instrumentarium „zur Unterstützung der Schulträger in den Bereichen Bauplanungs- und –Durchführung und Finanzierung“ bereit. Ich frage Sie: Ist das noch der Auftrag der Investitionsbank? 2. Kommunale Beschäftigungsgesellschaften treten als Anbieter von Handwerksleistungen am Markt auf und nehmen örtlichen Betrieben die Aufträge weg. Der Bürgermeister von Großhansdorf hat soeben die Malerarbeiten im Rathaus von der örtlichen Beschäftigungsgesellschaft erledigen lassen. 3. Die LEG bietet nach wie vor ihre Beratung bei Baugebietserschließungen an. Die Bürgermeister gewinnen dabei den Eindruck, dass mit Hilfe der LEG auch die Genehmigungen besser laufen, weil man die Wege dorthin am besten kennt.

4. Die Stadtwerke an allen Orten scharren ungeduldig mit den Hufen und dehnen ihre Geschäftstätigkeit aus. Nur mühsam hält das örtliche Handwerk sie zurück. 5. Der Innenminister macht im Innen- und Rechtsausschuss die Aussage, in Zukunft seien die Kfz-Werkstätten der Polizei besser ausgelastet, weil man auch polizeifremde Fahrzeuge repariere. Was sagt denn das Kfz-Handwerk dazu? 6. Die GMSH hat versucht, einen Auftrag für eine Straßenplanung zu erhalten.
Das alles sind Wildwüchse, Wildwüchse in einem Land, das zu lange sozialdemokratisch regiert ist. Sie sind Ausdruck des tiefen Misstrauens der Sozialdemokratie gegenüber allem Privaten.
Wir fordern Sie auf, diesen Zuständen durch mutiges Einschreiten ein Ende zu bereiten. Die öffentliche Hand muss ihre wirtschaftliche Betätigung auf den Märkten zurückhalten. Der Staat darf nicht zum Konkurrenten für seine Bürger werden. Denn, und das ist der Knackpunkt: Es gibt keine Chancengleichheit zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. Bei öffentlichen Unternehmen werden Verluste vom Steuerzahler ausgeglichen, bei Privaten führen Verluste in die Pleite. Die Firmen sind dann weg vom Fenster, die Arbeitsplätze gehen verloren, die Steuerquellen versiegen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich wenigstens die Einhaltung des § 101 Abs. 3 GO anmahnen. Wir hatten ja in der vergangenen Wahlperiode eine Änderung beantragt, die eine Umkehr der Beweislast zum Inhalt hatte. D.h. die Gemeinde sollte zukünftig nachweisen, dass sie die gemeindlichen Aufgaben besser und wirtschaftlicher als Dritte erfüllen kann. Das haben Sie damals abgelehnt.
Aber auch nach der jetzigen Fassung dürfen die Gemeinden sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn u.a. „Der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erfüllt werden kann“. Auch wenn die Gemeinden diesen Nachweis nur ungern führen, sollten sie doch von Zeit zu Zeit daran erinnert werden, sich im Rahmen einer Aufgabenüberprüfung von Aufgaben zu trennen, die sie im Laufe der Jahre übernommen haben und die längst besser von Privaten erledigt werden können.
Wer wirklich den Mittelstand fördern will, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, muss die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand einschränken. Wer Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen will, muss dem überwiegend regional handelnden Mittelstand Chancen zur Entfaltung bieten und nicht seine Chancen einschränken.
Zur Vertiefung der Diskussion beantrage ich die Überweisung unseres Antrages in den Wirtschaftsausschuss.

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