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Erhöhung des Budgets für Reisekosten der Lehrkräfte für Klassenfahrten und Ausflüge
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich mit der von 256 Mitzeichnern unterstützten öffentlichen Petition befasst und zu seiner Beratung eine Stellungnahme des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur eingeholt. Die Petentin begehrt die Erhöhung des Budgets zur Deckung der Reisekosten von Lehrkräften bei Schulausflügen.
Der Petitionsausschuss stimmt der Petentin zu, dass Schulausflüge einen hohen Stellenwert für die persönliche und schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler haben. Sie stoßen neue Lern- und Kennenlernprozesse an, bieten unschätzbare Erfahrungen und fördern die soziale Interaktion sowie die Entwicklung zwischenmenschlicher Kompetenzen. Damit tragen sie auch zu einem positiven Schulklima bei.
Schulausflüge umfassen ein- oder mehrtägige Schul- und Studienfahrten, Schulwandertage und -fahrten, Schullandheimaufenthalte sowie Schulpartnerschaftsbegegnungen. Ihre Durchführung ist im schleswig-holsteinischen Schulgesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass die Schulkonferenz über die Grundsätze der Schulausflüge und dabei insbesondere über Anzahl, Dauer, Ausgestaltung sowie den Kostenrahmen entscheidet. Darüber hinaus berät und beschließt die Klassenkonferenz bezüglich der Gestaltung von Schulausflügen. Die Schul- und die Klassenkonferenz sollen dabei darauf achten, dass sich die Kosten in einem tragbaren Rahmen halten und Schülerinnen und Schüler nicht aus wirtschaftlichen Gründen an einer Teilnahme gehindert sind.
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass die Durchführung von Schulausflügen und Schulpartnerschaften durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Reisekostenvergütungen der Lehrkräfte und Begleitpersonen unterstützt wird. Im Haushaltsjahr 2023 waren hierfür mehr als zwei Millionen Euro veranschlagt, die als Budgets auf die Schulämter sowie die Gymnasien und die Gemeinschaftsschulen verteilt wurden.
Der Petentin ist nach Auffassung des Petitionsausschusses zuzustimmen, dass bei zukünftigen Planungen die allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt werden muss. Dem Ausschuss ist bekannt, dass sich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag bereits mit der Thematik befasst hat (Drucksache 20/1423). Im Ergebnis seiner Beratung hat der Landtag das Bildungsministerium gebeten, die Kostensteigerungen bei Klassenfahrten für das Jahr 2023 auszuwerten und im ersten Quartal 2024 über die Ergebnisse zu berichten. Dabei sollen sowohl das Gesamtbudget für Klassenfahrten als auch die Kriterien zur Verteilung der Mittel für Klassenfahrten an die Schulen bewertet werden. Ferner sollen der für die Ausgestaltung von Ausflügen geltende Erlass „Lernen am anderen Ort“ aktualisiert und der bisherige Leitfaden zur Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten überarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation sind zunächst abzuwarten. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Landesregierung diese auch im Internet veröffentlichen wird.