Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Es geht in dieser Petition um die Überprüfung des Schulgesetzes bzw. Schulssytems in Bezug auf
- die Effezienz schulischer Inhalte für eine Vorbereitung auf Schule, Studium und vor allem das Leben
- das Recht der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz)
Das Schulsystem/-gesetz greift durch die bestehenden Formen der Bewertung und Beurteilung in die persönliche Entwicklung von Menschen ein. Die Schule bereitet zudem auf Ausbildung bzw. Studium vor.
Die Schule ist gleichzeitig aber auch der Ort, an dem junge Menschen einen großteil ihrer Zeit sind und in der sie durch die schulischen Rahmenbedingungen geprägt werden.
Es ist heute wichtiger denn je, dass Elternhaus, Kindergärten, Schulen und Betriebe bzw. Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Wege gehen, um Menschen in einer neuen Form auf das Leben (hiermit sind der berufliche wie auch private Lebensweg gemeint) vorzubereiten.
Neben den gängigen Fächern sollte zum Beispiel Möglichkeiten geschaffen werden, die einen Menschen in ALLEN Bereichen des Lebens unterstützen.
Hier kann zum Beispiel über Einflüsse der Achtsamkeit bzw. auch der Anpassung der Bewertungssysteme nachgedacht werden.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 19 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur beraten.
Das Bildungsministerium verweist in seiner Stellungnahme auf die in § 4 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz bestimmten Bildungs- und Erziehungsziele der Schule. Hier wird unter anderem definiert, dass es Aufgabe der Schule ist, die kognitiven, emotionalen, sozialen, kreativen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen zu entwickeln. Schule soll jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung vermitteln. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler eigenständiges Denken entwickeln sowie gesellschaftliche Strukturen kritisch zu überdenken lernen. Ihre Bereitschaft zur Empathie soll ebenso gefördert werden wie die Fähigkeit, das eigene Weltbild in Frage zu stellen und Unsicherheiten selbstvertrauend auszuhalten.
Weiterhin führt das Ministerium aus, dass die Bildungs- und Erziehungsziele in dem den Fachanforderungen vorangestellten Allgemeinen Teil genauer beschrieben werden. Beispielsweise soll im Unterricht aller Fächer über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus die Selbstkompetenz gefördert werden. Darüber hinaus finden sich auch die Aspekte, die der Petent anspricht, in fachspezifischen Kompetenzen wieder. Im Themenbereich „Jugendliche in einer sich wandelnden Gesellschaft“ werden den Schülerinnen und Schülern „Ich-Stärkung“ sowie „Rollenidentität: freie Entfaltung und Verantwortung“ vermittelt.
Der Wunsch des Petenten, dass Bedürfnisse und Potenziale der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte mehr in den Vordergrund gestellt werden, stimmt nach Ansicht des Ministeriums mit den Zielen der Fachanforderungen überein. Das Schulhandeln dient dem Ziel, kulturelle und gesellschaftliche Orientierung sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu kritischem Denken zu vermitteln. Themen wie die vom Petenten angesprochene Achtsamkeit werden fächerübergreifend aufgegriffen. Den Schulen steht das Programm MindMatters zur Verfügung, das jahrgangsabhängig Erkenntnisse zum sozial-emotionalen Lernen, zur psychischen Gesundheit oder verschiedene Möglichkeiten, wie Schülerinnen und Schüler mit Stress und Herausforderungen umgehen können, vermittelt. Hier werden unter anderem Fähigkeiten wie Teamarbeit, Kommunikation oder das Gewinnen einer positiven Einstellung zu sich selbst ebenso gefördert wie der Abbau von Berührungsängsten gegenüber anderen Lebensweisen.
Darüber hinaus weist der Ausschuss darauf hin, dass zum Beispiel die Berufliche Orientierung als Querschnittsaufgabe über mehrere Jahre hinweg fächerübergreifend in den weiterführenden Schulen stattfindet. Hierzu gehört auch das Landeskonzept Entrepreneur Education. Durch dieses sollen Kompetenzen zur Lösung von gesellschaftlichen Fragestellungen vermittelt werden, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lebenswelt einsetzen können. Dazu gehören unter anderem Eigenverantwortung, Solidarität, aber auch unternehmerisches Denken und Handeln.
Im Ergebnis seiner Beratung stellt der Petitionsausschuss fest, dass in den Schulen Schleswig-Holsteins die Schülerinnen und Schüler bereits eine Vielzahl von Fähigkeiten vermittelt bekommen, die über die reine Wissensvermittlung hinausgehen und sie auch auf ihr zukünftiges Leben vorbereiten sollen. Er stimmt dem Ministerium zu, dass dementsprechend keine Anpassung des Schulgesetzes erforderlich ist.