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27. Februar 2025 – Februar-Plenum

Land prüft Übernahme von GEMA-Gebühren

Aufwendige GEMA-Anmeldungen für die Musik auf dem Kinder- oder Seniorenfest? Im Parlament wird über eine Befreiung von der Gebühr für alle gemeinnützigen Vereine und Verbände diskutiert. Der SSW bittet das Land um Hilfe.

Dirschauer Christian SSW Plenum
SSW- Fraktionschef Christian Dirschauer appelliert an die Landesregierung: „Mit diesem Schritt können Sie maßgeblich dafür sorgen, dass gemeinnützige Vereine und mit ihnen die vielen ehrenamtlich Engagierten finanziell und organisatorisch entlastet werden.“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Gemeinnützige Vereine müssen GEMA-Gebühren entrichten, wenn sie etwa bei Kinder- oder Seniorenfesten Musik abspielen. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand mit Anmeldung und Abrechnung. Um das Ehrenamt zu entlasten, soll die Landesregierung nun prüfen, ob Vereine und Verbände von den Zahlungen an die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ befreit werden können. Für diesen Kurs gab es breiten Zuspruch im Landtag.

SSW und SPD hatten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. „Wir wollen, dass das Land die Gebühren übernimmt“, sagte SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer. Es stehe außer Frage, dass Musiker, Komponisten und Texter, deren Interessen die GEMA vertritt, weiterhin „Wertschätzung und Tantiemen“ bekommen sollen. Aber das Land Schleswig-Holstein könne, ähnlich wie Niedersachsen, Bayern und Hessen, den Vereinen unter die Arme greifen. In Hessen seien dafür 600.000 Euro im Jahr veranschlagt – ein ähnlicher Betrag sei „auch in einer angespannten Haushaltslage für Schleswig-Holstein leistbar“, so Dirschauer.

Regierung will prüfen, aber: "Mittel sind begrenzt"

„Vereine können schon heute einen Zuschuss zur GEMA-Gebühr beantragen“, stellte Umweltminister Tobias Goldschmidt fest, der Sozialministerin Aminata Touré (beide Grüne) vertrat. Der Minister kündigte an, weitere Hilfen zu prüfen, und stelle klar: „Unsere finanziellen Mittel sind begrenzt und müssen sparsam eingesetzt werden.“ Wiebke Zweig (CDU) merkte an: „Gerade für kleine Vereine können Aufwand und Gebühren eine echte Herausforderung sein.“ Es müsse darum gehen, die ehrenamtlichen Strukturen spürbar zu entlasten, ohne den Haushalt zu stark zu strapazieren.

Wenn das Land die Gebühren übernehme, wandte Bernd Buchholz (FDP) ein, dann werde es „für die Vereine nicht unbürokratischer“, denn sie müssten zunächst die Gebühren zahlen und anschließend eine Rückerstattung aus der Landeskasse beantragen. Zudem sei der GEMA-Topf in Hessen gedeckelt, und Vereine bekämen nur einen Teil ihrer Auslagen zurück. Buchholz regte an, mit der GEMA über ihre Tarifgestaltung zu diskutieren – das sei möglicherwiese ergiebiger als eine begrenzte Kostenübernahme durch die öffentliche Hand.

Der SSW/SPD-Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt, ein schwarz-grüner Alternativantrag erhielt eine breite Mehrheit.

Weitere Redner: Jasper Balke (Grüne), Beate Raudies (SPD)

Ehrenamtliche Vereine im Land müssen aufwendige GEMA-Anmeldungen vornehmen und Gebühren entrichten, wenn sie etwa im Rahmen von Kinder- oder Seniorenfesten Musik abspielen wollen. In einem Antrag fordert die SSW-Fraktion die Landesregierung nun auf, gemeinnützige Vereine und Verbände in Schleswig-Holstein von GEMA-Gebühren zu befreien.

In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, Niedersachsen und Hessen, sind gemeinnützige Vereine und Verbände bereits von den GEMA-Gebühren befreit. Hier haben die jeweiligen Landesregierungen Verträge mit der GEMA verhandelt, die die Kostenübernahme durch das jeweilige Land regeln und eine vereinfachte Anmeldung ermöglichen.

Das Land übernimmt automatisch die Kosten

Seit November 2024 fallen etwa für Verbände und Vereine in Niedersachsen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr auf einer Fläche bis maximal 500 Quadratmetern keine GEMA-Lizenzkosten an. Nach Meldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal übernimmt das Land automatisch die Kosten (Quelle: gema.de).

Durch eine Regelung dieser Art sei gewährleistet, dass Musikschaffende auch zukünftig die Ihnen zustehenden Tantiemen erhalten, so der SSW-Antrag.  „Ein solcher Schritt ist eine erhebliche Unterstützung und Wertschätzung des Ehrenamts und sollte daher zeitnah auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.“

(Stand: 21. Februar 2025)

Top 15:
Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien
Antrag der SSW-Fraktion – Drucksache 20/2926 
Alternativantrag CDU/Grüne – Drucksache 20/2997