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Der Landtag hat fraktionsübergreifend einen Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2014 bekräftigt und die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in Schleswig-Holstein abgelehnt. Auch die Verpressung des klimaschädlichen Gases unter dem Meeresboden in deutschen Küstengewässern innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird mit einem gemeinsam vorgelegten und einvernehmlich verabschiedeten Antrag ausgeschlossen. Die Abgeordneten verzichteten auf eine geplante Aussprache, die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, zu Deutsch: Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung. Bei diesem Verfahren wird das bei einer Verbrennung freiwerdende CO2 vom Abgasstrom getrennt, verflüssigt und unter der Erde eingeschlossen. Als Speicherorte dienen alte Gas- oder Erdöllagerstätten, salzhaltige Gesteinskörper oder der Meeresuntergrund. In Kreisen der Ampel-Regierung in Berlin gibt es Überlegungen, die CCS-Technik zu nutzen.
Die Fraktionen von SPD und SSW wollen, dass sich das Landesparlament positioniert und weiterhin die unterirdische Speicherung von CO2 in Schleswig-Holstein ablehnt. Konkret wollen die beiden Oppositionsparteien die Verpressung des klimaschädlichen Gases „in den deutschen Küstengewässern innerhalb der 12-Seemeilenzone sowie innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ verhindern.
Bereits im Januar 2014 hat der Landtag – damals einstimmig – ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung der CCS-Technik verbietet. Grund war massiver Widerstand in potenziell betroffenen Regionen. Im Dezember 2021 kritisierte die Landespolitik Pläne der dänischen Regierung in der Nordsee, 250 Kilometer nordwestlich von Sylt, ein Pilotprojekt mit CCS-Speichern zu errichten.
Die Debatte um CCS ist jetzt neu entflammt, weil das Kohlendioxid-Speichergesetz, das den Einsatz von CCS bis jetzt verhindert, auf Bundesebene neu evaluiert werden soll: Die neue Ampel-Bundesregierung überlegt, die CCS-Technik zu nutzen. „Für Emissionen aus Industrieprozessen, die nicht anderweitig vermieden werden können, kann die Speicherung und Nutzung von CO2 auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität 2050 eine Lösung bieten“, heißt es in Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030.
CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, zu Deutsch: Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung. Bei diesem Verfahren wird das bei einer Verbrennung freiwerdende CO2 vom Abgasstrom getrennt, verflüssigt und unter der Erde eingeschlossen. Als Speicherorte dienen alte Gas- oder Erdöllagerstätten, salzhaltige Gesteinskörper oder der Meeresuntergrund.
Durch das unterirdische Speichern soll weniger CO2 in die Atmosphäre gelangen und ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Laut Umweltbundesamt gehen Wissenschaftler davon aus, dass durch CCS 65 bis 80 des CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre ferngehalten werden können.
CCS-Gegner weisen auf die Risiken hin, sollte es zu Lecks kommen und das CO2 entweicht aus den Speicherstätten: Eine erhöhte Kohlenstoffdioxid-Konzentration führe bei Lebewesen zum Erstickungstod. Ein Aufsteigen des klimaschädlichen Gases aus dem Boden löse zudem Schadstoffe und Salze, die das Grundwasser verseuchen und die Böden versauern. Und: Bei der Verpressung von CO2 in salzhaltige Gewässer könnte das Salzwasser verdrängt werden und ebenfalls ins Grundwasser gelangen. Durch das Aufsteigen des CO2 bis kurz unter die Oberfläche würden Pflanzen und Tiere getötet und zudem die Böden versauern.
Aktuell:
Am Vortag der Aussprache haben sich auch die Koalition und FDP dem Antrag angeschlossen, so dass alle im Landtag vertretenen Fraktionen das Papier unterzeichnet haben.
(Stand: 27. Juni 2022)
Kein CCS in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW ‒ Drucksache 20/24(neu)