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Top 39 / Ausschussempfehlung
Organstreitverfahren des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD gegen den Schleswig-Holsteinischen Landtag vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht, Az: LVerfG 2/22
Schreiben des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2022
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3613
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Top 40
Für eine atomwaffenfreie Welt!
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/2758
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses ‒ Drucksache 19/3617
Änderungsantrag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3654
Der Landtag hat mit breiter Mehrheit entschieden, in einem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht eine Stellungnahme abzugeben. In der Stellungnahme „ist zum Ausdruck zu bringen, dass die Anträge der AfD zurückzuweisen sind“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Zudem soll ein Prozessbevollmächtigter bestellt werden. Es geht um die Klage der AfD gegen eine Landtagssitzung und deren Beschlüsse aus dem Januar. Die AfD-Abgeordneten fühlten sich durch die 2G-plus-Regel im Plenarsaal in der Freiheit des Mandats beschränkt, so der Vorwurf. Mit entsprechenden Eilanträgen ist die AfD bereits vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert.
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Der Landtag setzt sich für die Abrüstung atomarer Waffen ein. Mehrheitlich nahm das Plenum einen vom Ausschuss leicht abgeänderten SPD-Antrag an. „Der Landtag bittet die Landesregierung, die Bundesregierung darin zu unterstützen, eine abrüstungspolitische Offensive zu ergreifen und eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregimes einzunehmen“, ist dort zu lesen. Die SPD-Fraktion und die Abgeordneten des SSW enthielten sich der Stimme.
Debatte bei Antragstellung:
Februar 2021