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Die SPD-Fraktion scheitert mit der Forderung nach einem Hilfeplan für Glücksspielsüchtige. Die Jamaika-Koalition hält die Bestimmungen in dem im Juli in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag für ausreichend.
Reichen der Spieler- und vor allem der Suchtschutz beim Glücksspiel aus? Darüber sind sich Jamaika-Koalition und SPD uneins. Die Sozialdemokraten scheitern mit ihrem sieben Punkte umfassenden Antrag für einen „Glücksspiel-Suchthilfeplan“. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) erklärt, in Schleswig-Holstein gebe es bereits „ein umfangreiches Hilfsangebot“. Er kündigte ein Ausführungsgesetz an, bei dem geprüft werde, wie die Offerten weiter ausgebaut werden können. Ziel sei „ein möglichst umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot“, so Garg.
Online-Poker und Online-Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft, auf den sich die Bundesländer verständigt haben. Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander abweichender Regeln der Länder verhindern und ein bundeseinheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Der Landtag hatte dem geplanten einheitlichen Glücksspielrecht in Deutschland Ende März zugestimmt.
SPD-Gesundheitsexperte Bernd Heinemann wies in der Debatte darauf hin, dass gerade in der Corona-Pandemie der Anteil der Spielsüchtigen im Land gestiegen sei. Auch neue Möglichkeiten des offenen Glückspiels „haben den Druck auf die glückspielsüchtigen Menschen und ihre Familien deutlich erhöht“, argumentierte er. Sehr wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, alle Angebote zum Glücksspiel und sämtlicher Hilfsangebote in Schleswig-Holstein aktuell aufzulisten.
Redner der Jamaika-Koalition betonten hingegen, mit dem Glückspielstaatsvertrag steige der Schutz der Spieler ‒ etwa durch „Entanonymisierung und klare, harte Regeln für ganz Deutschland“, wie es Jan Marcus Rossa (FDP) formulierte. So würden etwa monatliche, maximale Einzahlungssummen verhindern, dass sich Spieler wirtschaftlich übernehmen. Zudem werde eine Spieler-Sperrdatei geben.
CDU, Grüne und FDP verabschiedeten einen von ihnen vorgelegten Alternativantrag. Darin wird die Landesregierung gebeten, weiterhin mit den zuständigen Akteuren in enger Abstimmung zusammenzuarbeiten, um „die bestehende Suchtprävention und -beratung im Bereich des Glücksspiels laufend zu evaluieren und zu optimieren“.
Weitere Redner:
Hans-Jörn Arp (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Lars Harms (SSW)
Die SPD hat einen sieben Punkte umfassenden Antrag vorgelegt, mit dem nach der kürzlich beschlossenen Öffnung des Glücksspielmarktes mögliche Spielsucht „minimiert“ werden soll. Die Landesregierung wird aufgefordert, die genannten Schwerpunkte, wie etwa den Ausbau der Prävention, die Förderung von Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen oder Entschuldungsangebote, in einen „Glücksspiel-Suchthilfeplan“ einzuarbeiten.
Online-Poker und Online-Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft, auf den sich die Bundesländer verständigt haben. Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander abweichender Regeln der Länder verhindern und ein bundeseinheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Der Landtag hatte dem geplanten einheitlichen Glücksspielrecht in Deutschland Ende März zugestimmt.
Mit dem neuen Staatsvertrag wird ein zehnjähriger Alleingang Schleswig-Holsteins enden. Das Anbieten von Online-Glücksspielen ist bisher in Deutschland weitgehend verboten. Nur Schleswig-Holstein hatte Lizenzen vergeben.
Die SPD fordert, dass der Glücksspiel-Suchthilfeplan zum Ende des Jahres vorliegt. Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen neben dem Sucht-Präventionskonzept für alle Altersgruppen sowie dem Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote künftig alle im Land bekannten legalen Glücksspiel- und Unterhaltungsangebote mit Gewinnmöglichkeit sowie vorhandene Hilfeangebote für Glücksspielsüchtige erfasst werden.
(Stand: 17. Mai 2021)
Vorherige Debatte zum Thema:
März 2021 (Glücksspiel-Staatsvertrag)