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Top 21, 11, 12 / Antrag / Wahlen
Neubestimmung der Zahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Abs. 2 LVerfSchG (Top 12)
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2667
Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (Top 12)
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2668
Wahl von Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (Top 12)
Wahlvorschlag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD – Drucksache 19/2692
Top 38 / Bericht
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.09.2020
Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 19/2657
Das Parlamentarische Kontrollgremium G10 ist erstmalig während einer laufenden Legislaturperiode neu gewählt worden. Einzige Konsequenz: Die Abgeordneten der AfD stellen künftig kein Mitglied mehr in dem Gremium; alle anderen Mitglieder sind bestätigt worden.
Bislang war es rechtlich nicht möglich, Mitglieder des Gremiums während einer laufenden Legislaturperiode abzuwählen. Erst seit vergangenen November kann der Landtag auf Antrag von zwei Fraktionen oder 18 Abgeordneten die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Verlauf einer Wahlperiode mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder neu bestimmen. Dies ist heute geschehen.
Die Neuregelung aus dem vergangenen November war von den Fraktionen der CDU, SPD, Grünen, FDP und des SSW angestoßen worden, nachdem die AfD ihren Fraktionsstatus mit dem Austritt von Frank Brodehl aus der Fraktion verloren hatte. Basierend auf den Ergebnissen der letzten Landtagswahl hatte im Juni 2017 jede Fraktion sowie die Landtagsgruppe des SSW je einen Sitz in dem Gremium erhalten.
Dem Gremium gehören künftig an: Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Christopher Vogt (FDP) und Lars Harms (SSW) sowie als Stellvertreter Hans-Jörn Arp (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Eka von Kalben (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP) und Christian Dirschauer (SSW).
Vorherige Meldungen (alle ohne Aussprache) zum Thema:
November 2020
September 2020
Januar 2019
Juni 2017
Der Landtag hat den Bericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2020 formal zur Kenntnis genommen. Im Berichtszeitraum waren 81 neue Petitionen eingegangen. In drei Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und aus den vorigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. 82 Petitionen sind abschließend behandelt worden – zwölf Petitionen im Sinne und 15 teilweise im Sinne der Petenten. 55 Petitionen konnte nicht zum Erfolg verholfen werden.
Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.
Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages
Letzte Meldung zum Thema:
September 2020