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Das Land will die Justiz-Ausbildung neu strukturieren und mehr Personal einstellen. Doch das zu gewinnen, gestaltet sich offenbar schwierig. Der JVA-Dienst müsse attraktiver werden, verlangt das Plenum.
Um die angespannte Personalsituation im Justizvollzug zu entlasten, will das Land in den kommenden Jahren 85 neue Stellen in diesem Bereich schaffen. Die Zahl der Ausbildungsplätze für den Strafvollzug ist nach den Plänen des Justizministeriums auf jährlich 50 verdoppelt worden. Jedoch sei es angesichts des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels schwierig, genügend Mitarbeiter zu finden, lautet der Tenor in einer von der Jamaika-Koalition und dem SSW angestoßenen Debatte.
Gerade für den Justizvollzug brauche es Menschen „mit einer gestandenen Persönlichkeit und einem hohen Maß an Lebenserfahrung“, konstatierte Jan-Marcus Rossa (FDP). In der Regel sollten Anwärter bereits eine Ausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung haben. Es müssten also Menschen zu einem Berufswechsel und zu einer weiteren Ausbildung bewegt werden, „die bereits erfolgreich im Berufsleben stehen“, so Rossa.
Auf die schwierige Personalgewinnung fokussierten sich auch die anderen Redner. Es gelte, den Justizvollzugsdienst „aus einer Schmuddel-Ecke“ herauszuholen und ihn attraktiver zu machen. Das gehe etwa über eine Image-Kampagne, schlug Burkhard Peters (Grüne) vor. Einig war sich der Landtag, dass die Justizvollzugs-Mitarbeiter jeden Tag einen „unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft“ leisteten.
Bei knapp 80 bis 90 fehlenden Stellen im gesamten Justizbereich lägen die Personalkosten schätzungsweise bei 4 bis 4,5 Millionen Euro jährlich, rechnete Lars Harms (SSW) vor. Finanziell sei das „sicherlich eine Summe, die aufzubringen wäre“, konstatierte er und sprach sich dafür aus, mehr Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger zu übertragen. „Es kann nicht sein, dass bei Handelsregistereinträgen manchmal die Rechtspfleger zuständig sind und manchmal die Richter. Das kann man vereinheitlichen und das ist ja auch aufgrund unser Initiative geschehen“, sagte er. Ein entsprechender Antrag seiner Landtagsgruppe wurde bei Enthaltung der SPD angenommen.
Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) wiederholte die Ziele der Landesregierung, im kommenden Jahr fünf neue Stellen im Leitungs- und im Psychologischen Dienst sowie 30 weitere Stellen im Vollzugsdienst zu schaffen. In der neuen Justizvollzugsschule in Boostedt sollen künftig 50 statt bisher 25 neue Anwärter pro Jahr ausgebildet werden. „Bisher werden alle Arbeiten erledigt, nur nicht in der nötigen Tiefe und Intensität“, sagte sie.
Der CDU-Antrag wurde schließlich einstimmig angenommen.
Weitere Redner:
Thomas Rother (SPD), Claus Christian Claussen (CDU), Claus Schaffer (AfD)
Um die angespannte Personalsituation im Justizvollzug zu entlasten, will das Land mehr Beschäftigte in diesem Bereich einstellen. CDU, Grüne und FDP unterstützen dieses Vorhaben der Landesregierung. Die Zahl der Ausbildungsplätze für den Strafvollzug wird nach den Plänen des Justizministeriums auf jährlich 50 verdoppelt. Grund ist auch die Ausbildung von Mitarbeitern für die geplante Abschiebehaft-Einrichtung in Glückstadt.
Die Ausbildung soll an zwei zentralen Standorten erfolgen. Die bisher in Neumünster ansässige Justizvollzugsschule wird in die ehemalige Rantzau-Kaserne ins benachbarte Boostedt (Kreis Segeberg) verlagert – zunächst bis Ende November 2024. In dieser Zeit wird geprüft, ob die Schule unbefristet in der bislang bundeseigenen Immobilie bleiben kann. Aktuell befindet sich dort auch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber. Justizfachwirte an Gerichten und Staatsanwaltschaften lernen ihren Beruf künftig statt in Lübeck an der Verwaltungsakademie Bordesholm (Kreis Rendsburg-Eckernförde).
Im vergangenen August hatte die Gewerkschaft der Polizei in einem offenen Brief an Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) die Arbeitsbelastung im Justizvollzug kritisiert. In fast allen Dienststellen und Abteilungen der Gefängnisse komme es „regelmäßig zu einer andauernden erheblichen Arbeitsüberlastung“, heißt es in dem Schreiben. Gründe seien neben Krankheit auch der Abzug von Personal für andere Aufgaben und unbesetzte Dienstposten. Nach Ministeriumsangaben waren in den vergangenen Jahren stets mehr als 97 Prozent der Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst besetzt. Zum Stichtag 1. Mai 2019 seien 99,1 Prozent besetzt gewesen.
Außerdem geht es in der Debatte um die geplante Aufwertung der Rechtspfleger. Sie sollen ab 2021 auch für Handelsregisterangelegenheiten zuständig sein. Weitere neue Aufgaben sollen aber erst dazu kommen, wenn auch hier zusätzliches Personal zur Verfügung steht. Das sieht ein mit großer Mehrheit verabschiedeter Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses vor. Der SSW hatte die Debatte im Februar 2019 angestoßen. Rechtspfleger sind neben Richtern und Staatsanwälten ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Sie dürfen unabhängig von Weisungen eines Vorgesetzten Entscheidungen treffen und übernehmen viele Aufgaben, die früher vornehmlich von Richtern erledigt wurden. Dazu zählen beispielsweise Einträge ins Grundbuch und Erbschaftsangelegenheiten, aber auch Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen.
(Stand: 17. Februar 2020)
Vorherige Debatten zum Thema (Top 17):
September 2018
November 2017
Meldung bei Antragstellung (Top 27):
Februar 2019
Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP – Drucksache 19/1985(neu)
Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1980
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1209