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Sammeldrucksache: 19/1817
Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag/3. GlüÄndStV)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1611
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1692
Top 5 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur
Gesetzentwurf der AfD – Drs. 19/1360
(Ausschussüberweisung am 27. März 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/1764
Top 7 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der "HSH Finanzfonds AöR" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts sowie zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der "hsh portfoliomanagement AöR" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach §8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1695
(Ausschussüberweisung am 25. September 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/1777
Top 10 / Erste Lesung
Entwurf eines Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1757
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)
Top 11 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen (Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1779
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)
Top 25 / Antrag
Umsetzung der Resolutionen des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee und der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/1786
Top 32 / Berichtsantrag
Antibiotika-Nutzung in der Nutztierhaltung
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1793(neu)
Top 34 / Berichtsantrag
Ergebnisse der OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – 19/1795
Top 42 / Ausschussempfehlung
Einfaches System zur Darstellung der Nährwertqualität auf Lebensmitteln einführen
Antrag der Abg. des SSW – Drs. 19/1614
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1713
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1729
(Ausschussüberweisung am 27. September 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – 19/1765
Top 49 / Regierungsbericht
Bericht zur Personalsituation im Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Neumünster
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1715
(Landtagsbeschluss vom 27. September 2019)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1781
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)
Der Landtag hat einstimmig eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages beschlossen. Die neue Regelung sieht bereits ab Beginn des nächsten Jahres weitere Konzessionen für Anbieter von Sportwetten im Internet vor. Das ist der Kernpunkt der vorliegenden Änderung, die in den vergangenen Wochen im Innen- und Rechtsausschuss beraten worden ist. Sie basiert auf einer Absprache der Ministerpräsidenten aus dem April und muss in allen 16 Landesparlamenten abgesegnet werden, damit sie zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Die Regierungschefs haben sich darauf verständigt die bisherige Beschränkung auf 20 Wett-Konzessionen aufzuheben, die der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 vorgesehen hat. Diese Obergrenze ist juristisch umstritten, sie verstößt möglicherweise gegen EU-Recht. Bei weiteren Punkten, beispielsweise der Zulassung von Online-Casinospielen, gibt es hingegen noch keine Einigkeit unter den Bundesländern. Es laufen Verhandlungen mit dem Ziel, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zum 20. Juni 2021 unter Dach und Fach zu bringen.
Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2019 (Lizenzen)
Februar 2019 (Aktuelle Stunde/Lizenzen)
September 2017
Meldung Erste Lesung:
August 2019 (ohne Aussprache)
Der Landtag hat die AfD-Forderung, einen festen Anspruch auf Schadenersatz bei Wolfrissen im Landesnaturschutzgesetz zu verankern, mit breiter Mehrheit abgelehnt. Die Regelung sollte greifen, wenn Wölfe trotz Sicherheitsvorkehrungen Schafe oder andere Tiere von Privatleuten, Schäfern oder Landwirten reißen.
Laut AfD wurden in Schleswig-Holstein seit der Rückkehr des Wolfes 98 Attacken auf Nutztiere registriert. Die Fraktion kritisierte im März in der Ersten Lesung, dass nach der geltenden „Wolfsrichtlinie“ Entschädigungen lediglich in das Ermessen „der dafür zuständigen Bewilligungsbehörde“ fallen.
Debatte Erste Lesung:
März 2019
Der Landtag hat einstimmig einen Gesetzesentwurf im Zusammenhang mit der Abwicklung der HSH Nordbank angenommen. Die Änderung des Staatsvertrages mit Hamburg zur HSH Finanzfonds AöR reduziert die Zahl der Geschäftsführer und setzt den verpflichtenden Berichtszeitraum von einem vierteljährlichen Turnus auf einen jährlichen hoch. Außerdem wird mit einer Änderung im Staatsvertrag über die Errichtung der HSH Portfoliomanagement AöR „der Spielraum zur Absenkung der Kreditermächtigung auf 3,43 Milliarden Euro ausgeschöpft“. Die bisherige Auslastung der Kreditermächtigung lag bei 21 Milliarden Euro.
Debatte Erste Lesung:
September 2019 (in Haushaltsdebatte)
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2018 (Verkauf HSH Nordbank)
Die Bedingungen für psychisch-kranke Menschen, die im streng gesicherten Maßregelvollzug untergebracht sind, werden neu geregelt. Einem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zufolge, bedarf das Maßregelungsvollzugsgesetz dringend einer Novellierung. Über zehn Jahre lang, seit März 2008, habe es keine nennenswerten Veränderungen in diesem Bereich gegeben. Insbesondere ein Urteil des Bundeverfassungsgerichts zum Thema Fixierung aus dem Juli 2018 machte eine Anpassung erforderlich.
Außer den Bedingungen für solche Sicherungsmaßnahmen enthält das Gesetz neue Regelungen zur Wiedereingliederung von Häftlingen, Vollzugslockerungen, Akteneinsicht für Besucher sowie zum Datenschutz. Auch darüber, was die Unterbringung von Straftätern wen kostet und über wieviel Geld die Insassen von Haftanstalten verfügen dürfen, gibt das neue Gesetz Auskunft.
Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialausschuss überwiesen.
Einem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge sollen bis zum Jahr 2024 alle Kommunen im Land auf die doppelte Buchführung bei ihrer Haushaltsführung umsteigen. Den Angaben zufolge haben alle großen Städte und Kreise sowie etwa 75 Prozent der hauptamtlichen und damit auch der kleineren Verwaltungen im Land bereits freiwillig auf diese Form des Rechnungswesens umgestellt. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf in Erster Lesung an die Ausschüsse Innen- und Recht sowie Finanzen.
Zurzeit gibt es nach wie vor abweichende Rechnungssysteme in einigen Kommunen. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und unübersichtlichen Doppelstrukturen. Ein weiterer Nachteil von unterschiedlichen Buchführungen ist eine geringere Transparenz und Vergleichbarkeit sowie daraus entstehende Ungleichbehandlungen im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren oder bei der Gewährung von Zuweisungen. Durch die Gesetzesänderung soll der mit dem Doppik-Einführungsgesetz aus dem Jahr 2006 initiierte Reformprozess des kommunalen Haushaltsrechts auf gesetzlicher Ebene nunmehr abgeschlossen werden.
Stichwort: Doppik:
Der Begriff Doppik ist eine Abkürzung für die doppelte Buchführung in Konten. Dabei bezieht sich die Doppik auf die kaufmännische Rechnungsführung, bei der alle Buchungen auf zwei Konten und jeweils im Soll- wie im Haben Bereich vorgenommen werden. Einflussnehmend sind nicht nur finanzielle Werte und Ausgaben, sondern auch Schulden, Außenstände und vorhandene Sachwerte.
Auch in den meisten anderen Flächenländern werden laut Ministeriumsangaben sämtliche Kommunalhaushalte des jeweiligen Landes doppisch geführt. Damit beschreite Schleswig-Holstein nach Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie, ab 2020, Baden-Württemberg diesen gemeinsamen Weg.
CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW haben die Landesregierung aufgefordert, sich zu den beiden jüngst vorgelegten Resolutionen des Parlamentsforums Südliche Ostsee sowie der Ostseeparlamentarierkonferenz zu bekennen und die Umsetzung der Inhalte voranzutreiben. Auch die AfD stimmte dem interfraktionellen Antrag zu. Der Landtag ruft dazu auf, Digitalisierung, Arbeitswelt, Migration und Integration sowie Meeresschutz als Schwerpunkte der Politik zu begreifen und entsprechende Maßnahmen auf diesen Themenfeldern umzusetzen.
Genannt werden zum Beispiel mehr digitale Angebote in öffentliche Verwaltungen, eine bessere Anbindung an das Internet im ländlichen Raum, faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer in der digitalen Wirtschaftswelt, mehr politische Teilhabe für Zugewanderte sowie der Umgang mit Plastikmüll oder mit Munitionsresten in den Meeren. Die Beschlüsse waren im Sommer im Rahmen des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Schwerin sowie auf der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz in Oslo einvernehmlich gefasst worden.
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018 (Ostseebericht der Regierung)
Weitere Infos zum Thema:
Das Parlamentsforum Südl. Ostsee / sh-landtag.de (mit Bericht über das 17. Forum)
Die Ostseeparlamentarierkonferenz / sh-landtag.de (mit Bericht zur 28. Konferenz)
Die Fraktionen des Jamaika-Bündnisses haben die Landesregierung aufgefordert, bis zum Frühjahr kommenden Jahres einen Bericht zum Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung vorzulegen. Der Bericht soll die Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren aufzeigen.
Neben einer Einschätzung der Lage in Schleswig-Holstein geht es auch um den bundesweiten Vergleich der Zahlen. Zudem soll der Bericht Bezug zur von den Bundesministerien für Gesundheit und Landwirtschaft 2015 auf den Weg gebrachten Deutschen Antibiotika-Resistenz-Strategie „DART 2020“ nehmen.
Auf Initiative der Koalitionsfraktionen erwartet das Parlament einen Regierungsbericht zu einer OECD-Analyse über die Regionalentwicklung Metropolregion Hamburg. In dem zum Frühjahr 2020 beantragten Bericht soll die Regierung darlegen, welche Schlüsse sie aus der Analyse zieht, welche Kooperationen bereits bestehen und welche Planungen zum Ausbau der Zusammenarbeit es gibt
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, hatte ihren Bericht im Mai vorgelegt. Er beinhaltet Datenanalysen und gibt mehr als 50 Empfehlungen auf den Feldern Innovation, Wohnungsbau, Digitalisierung, erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Verkehrsplanung, Naturschutz sowie Tourismus. Im Fokus der Studie steht der Ansatz, Strategien über Kommunal-, Länder- und Staatsgrenzen hinaus zu entwickeln. Die OECD schlägt unter anderem den Aufbau einer Innovationsagentur sowie für die Verkehrs-, Wohnungs- und Raumplanung einen regionalen Planungsverbund vor.
„Think big“
Unter anderem müssten für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Metropolregion zwischen Cuxhaven und Parchim, Neumünster und Uelzen nach Auffassung der OECD Grenzen im Planen und Handeln überwunden werden. „Think big. In größeren Kategorien zu denken, grenzüberschreitend zu planen und zu kooperieren – darin liegt der Schlüssel, um die Metropolregion noch erfolgreicher, attraktiver und nachhaltiger zu gestalten“, sagte der stellvertretende Generalsekretär der OECD, Ludger Schuknecht, Ende September bei Vorstellung der 200seitigen Analyse.
Die Metropolregion Hamburg mit rund 5,3 Millionen Einwohnern in vier Bundesländern ist die erste deutsche Region, die sich einer kritischen Betrachtung durch die OECD stellt. Diese hält fest, dass die MRH hinter süddeutsche Regionen zurückgefallen sei, obwohl es hierfür eigentlich keinen Grund gebe, resümierte der OECD-Vertreter. In der OECD haben sich 36 Industrie- und höher entwickelte Länder zusammengeschlossen. Die Organisation erstellt regelmäßig Analysen und Studien und gibt Politikempfehlungen ab.
Der Landtag hat sich dafür ausgesprochen, bei der Einführung einer verständlichen und bundesweit einheitlichen Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln die Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit breiter Mehrheit angenommen, nur die SPD enthielt sich. Abgelehnt wurde ein SSW-Papier, dass von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative für eine schnelle Einführung eines Nährwert-Labels.
Nach langem Streit über eine klarere Kennzeichnung für Zucker, Fett und Salz hat sich Bundesgesundheitsministerin Julia Klöckner (CDU) Ende September auf das aus Frankreich stammende System „Nutri-Score“ festgelegt. Dies hatte zuvor in einer offiziellen Verbraucherbefragung am besten abgeschnitten. Der Verordnungsentwurf soll nun zunächst in der Bundesregierung abgestimmt werden. Dann muss die Verordnung von der EU-Kommission gebilligt werden, das Kabinett und der Bundesrat müssen ebenfalls zustimmen. Angestrebt wird, dass der Rechtsrahmen Mitte 2020 steht.
Orientierung durch Ampelfarben
„Nutri-Score“ bezieht neben dem Gehalt an Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine in eine Gesamtbewertung ein und gibt dann einen einzigen Wert an - auf einer fünfstufigen Skala von „A“ auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes „C“ bis zu einem roten „E“ für die ungünstigste. Das zutreffende Feld wird hervorgehoben.
Debatte bei Antragstellung:
September 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2018 (Fleisch-Kennzeichnung)
Die Landesregierung hat einen Bericht zur Personalsituation im Landesamt für Ausländerangelegenheiten, kurz LfA, vorgelegt. Der Bericht basiert auf einem Gutachten, das die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) erarbeitet hat. Sie stellte fest, dass das LfA seinen Aufgaben langfristig mit 156 Planstellen gerecht werden kann. Dazu gehören etwa die Bearbeitung von Asylverfahren, die Verteilung oder Umverteilung sowie das Rückkehrmanagement für abgelehnte Asylbewerber.
Diese anvisierten Zahlen decken sich mit jenen des aktuellen Haushalts. Von den aktuell 156 Planstellen sind 133 unbefristet besetzt. Weitere 23 Stellen sind derzeit befristet und sollten in den folgenden Jahren ursprünglich wegfallen. Um den von PwC ermittelten Bedarf decken, werden diese Stellen ab 2020 ebenfalls entfristet. Bis Ende 2020 sieht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen kurzfristigen personellen Mehrbedarf von 8,8 Stellen, die zusätzlich befristet für 2020 eingerichtet werden.
Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Meldung bei Antragstellung:
September 2019 (ohne Aussprache)