Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27. März 2019 – Top 6, 7: Menschen mit Behinderung

Diskussion um Behinderten­beauftragte in den Kommunen

Der Landtag steht einmütig zur Gleichstellung behinderter Menschen. Eine Verpflichtung für Behindertenbeauftragte in den Gemeinden wird aber skeptisch gesehen.

Behinderte Behinderung Menschen Rollstuhl Werkstatt Beauftragte
Menschen mit Behinderung sollen nach dem Willen von SSW und AfD auch auf kommunaler Ebene eine Anlaufstelle bekommen, die sich um ihre Belange kümmert. Foto: dpa, Felix Frieler

SSW und AfD sind mit ihren Vorstößen für politisch unabhängige und neutrale Behindertenbeauftragte auf kommunaler Ebene bei der Jamaika-Koalition auf Skepsis gestoßen. CDU, Grüne und FDP machten rechtliche Bedenken, ein mögliches Mehr an Bürokratie und etwaige Ansprüche der Kommunen an das Land geltend. Die SPD unterstützte das Anliegen. SSW und AfD hatten jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Hauptunterschied: Der SSW fordert in den Gemeinden verpflichtend die Bestellung eines Behindertenbeauftragten, die AfD setzt sich für eine „Kann“-Vorgabe ein.

„Behindertenbeauftrage können sehr viel dazu beitragen, wie sich eine Gemeinde entwickelt“, begründete SSW-Chef Lars Harms den Gesetzentwurf und verwies auf Themen wie Straßen- und Wegebau oder Wohnungsbau. Das helfe den Behinderten genauso wie den Kommunen. Um keine Konnexität auszulösen, sollten Beauftragte ehrenamtlich arbeiten. Er rechne dann mit Gesamtausgaben von 700.000 Euro im ganzen Land pro Jahr.

Grote gegen „holzschnittartige Verpflichtungen“

In fast 50 Gemeinden und Kreisen gebe es bereits Beauftragte, merkte Frank Brodehl (AfD) an. Es gebe allerdings unterschiedliche Arbeitsbedingungen, die angeglichen werden sollten. Seiner Fraktion gehe es um den gesetzlichen Rahmen und „eine rechtliche Grundlage“. Brodehl lehnte einen Zwang ab: Man müsse erstmal „abwarten, was passiert“.

Integrationsminister Hans-Joachim Grote (CDU) erklärte, er halte verbindliche Regelungen ebenfalls nicht für den richtigen Weg. Es gebe bereits die Möglichkeit, Beiräte oder Beauftragte zu benennen. „Holzschnittartige Verpflichtungen“ von einzelnen Gruppen von Menschen, die nicht von den Wählern unmittelbar legitimiert seien, halte er für „problematisch“. Sie seien zudem nicht selten „kontraproduktiv“.

Der Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend der Sozialausschuss beschäftigt sich mit beiden Entwürfen weiter.

Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Ines Strehlau (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP)

SSW und AfD machen sich für Behindertenbeauftragte auf kommunaler Ebene stark. Die Abgeordneten der Minderheitenpartei und die Oppositionsfraktion haben hierzu eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Unterschied: Der SSW fordert in den Gemeinden Schleswig-Holsteins verpflichtend die Bestellung eines Behindertenbeauftragten, die AfD setzt sich nur für eine „Kann“-Vorgabe ein.

Sowohl SSW als auch AfD weisen in ihren Begründungen darauf hin, dass es auf Ebene der kreisangehörigen Städte und der Gemeinden bisher nur 37 Beauftragte gebe. „Die überwiegende Mehrzahl der rund 1100 Gemeinden hat noch keinen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen“, heißt es wortgleich in beiden Gesetzentwürfen. Es wird mit monatlich maximal 500 Euro an Kosten (Aufwandsentschädigung und Sachkosten) für eine Beauftragtenstelle gerechnet.

(Stand: 25. März 2019)

Mehr Informationen zum Thema:
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Erste Lesungen

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1286

Entwurf eines Gesetzes Beauftragter für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1327(neu) 2. Fassung