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13. Februar 2019 – Top 7: Brexit

Briten sollen weiterhin als EU-Bürger gelten

Die Landespolitik ist sich einig: Wenn Ende März der Brexit kommt, soll das Land gewappnet sein. Ein Übergangsgesetz soll das Landesrecht anpassen. Für einen harten Brexit steht zudem eine „Task-Force“ bereit.

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Das „Brexit-Übergangsgesetz“ soll erst in Kraft treten, wenn der britische EU-Austritt vollzogen ist. Foto: dpa, Marijan Murat

Schleswig-Holstein bereitet sich auf einen geregelten, aber auch auf einen harten Brexit vor. „Wir müssen und auf alle Szenarien gefasst machen“, betonte Europaministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bei der Debatte über ein „Brexit-Übergangsgesetz“, mit dem die Landesregierung Regelungen für einen geordneten Austritt Großbritanniens aus der EU treffen will. Abgeordnete aller Fraktionen begrüßten den Entwurf.

Das Gesetz soll für eine Übergangsphase nach dem Brexit, voraussichtlich bis Ende 2020, die „Kontinuität im Wirtschafts- und Rechtsverkehr“ mit Großbritannien sicherstellen. In diesem Zeitraum soll das Vereinigte Königreich im Landesrecht weiterhin als EU-Mitglied gelten. In Kraft treten soll das Gesetz erst, wenn der britische Austritt vollzogen ist - also voraussichtlich am 29. März . So würden die Rechte der in Schleswig-Holstein lebenden britischen Staatsbürger zunächst im Wesentlichen unverändert bleiben. Eine Ausnahme ist das Kommunalwahlrecht, das für Briten unmittelbar mit dem Austritt entfallen wird.

„Wir brauchen weiterhin britische Fachkräfte“

Hartmut Hamerich (CDU) erinnerte daran, dass Briten, die im Lande leben und deutsche Staatsbürger werden möchten, bis zum 29. März einen Antrag stellen sollten. Regina Poersch (SPD) nannte den Gesetzentwurf „geeignet, erforderlich und  angemessen“. Aber: Die Landesregierung mache nicht mehr als unbedingt notwendig. Poersch erneuerte die SPD-Forderung nach einem Brexit-Beauftragten.  

Im Wirtschaftsministerium formiert sich zudem eine „Task Force“, die im Falle eines harten Brexit betroffenen Unternehmen zur Seite stehen soll. Großbritannien ist fünftgrößter Handelspartner Schleswig-Holsteins. 2017 betrug der Anteil an den Ein- und Ausfuhren 5,5 Prozent oder knapp 2,4 Milliarden Euro. Jette Waldinger-Thiering (SSW) unterstrich die Bedeutung eines grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes: „Schleswig-Holstein kann es sich nicht leisten, britische Fachkräfte zu verlieren.“ 

„Kontakte auf die Insel dürfen nicht abreißen“

Rasmus Andresen (Grüne) rief dazu auf, den Blick nach vorn zu richten. Es gehe darum, Menschen mit britischem Pass Perspektiven im Lande zu eröffnen und Städtepartnerschaften weiterhin mit Leben zu füllen, „damit die Kontakte nach Großbritannien nicht abreißen“. Bei allen Problemen eröffne der Brexit die Chance, im Vorfeld der Europawahl Ende Mai die Vorteile und Erfolge des gemeinsamen Europa darzulegen, merkte Stephan Holowaty (FDP) an. Volker Schnurrbusch (AfD) forderte eine „pragmatische Politik“ in Sachen Brexit und warnte davor, kurz vor den Wahlen im Mai „ein Exempel an den Briten zu statuieren“.

Der Gesetzentwurf wird im Europaausschuss, im Innen- und Rechtsausschuss und im Wirtschaftsausschuss weiter beraten.

Das Land bereitet sich in Absprache mit dem Bund und den anderen Ländern bereits intensiv auf einen geregelten, aber auch auf einen harten Brexit vor. Wie von Europaministerin Sabine Süttlerin-Waack (CDU) in der letzten Plenarsitzung im Januar angekündigt, legt die Landesregierung dem Parlament nun einen Entwurf für ein „Brexit-Übergangsgesetz“ vor. Das Regelwerk greift für den Fall eines geordneten Austritts Großbritanniens aus der EU und soll in der Übergangsphase nach dem Brexit – voraussichtlich bis Ende 2020 – die „Kontinuität im Wirtschafts- und Rechtsverkehr“ mit Großbritannien sicherstellen, sagte Süttlerin-Waack.

In diesem Zeitraum soll das Vereinigte Königreich im schleswig-holsteinischen Landesrecht weiterhin als EU-Mitglied gelten. In Kraft treten würde das Gesetz aber erst, wenn der britische Austritt vollzogen ist. So würden insbesondere die Rechte der in Schleswig-Holstein lebenden britischen Staatsbürger nach Einschätzung der Landesregierung zunächst im Wesentlichen unverändert bleiben. Eine Ausnahme ist das Kommunalwahlrecht, das laut dem Entwurf für Briten unmittelbar mit dem Austritt entfallen wird.

„Austrittsgesetz“ auch auf Bundesebene

Im Wirtschaftsministerium formiert sich zudem derzeit eine „Task Force“, die im Falle eines harten Brexit betroffenen Unternehmen zur Seite stehen soll. Großbritannien ist fünftgrößter Handelspartner Schleswig-Holsteins. 2017 betrug der Anteil an den Ein- und Ausfuhren 5,5 Prozent oder knapp 2,4 Milliarden Euro. Wichtigster Partner ist Dänemark mit 9,6 Prozent oder fast 4,2 Milliarden Euro, gefolgt von China, den USA und den Niederlanden.

Auch der Bundestag hatte sich bereits mit „Austrittsgesetz“ befasst. Vorgesehen ist, Großbritannien auch nach dem Austritt steuerlich wie ein EU-Mitglied zu behandeln. Neben Fragen der Unternehmensbesteuerung soll dadurch unter anderem auch Rechtssicherheit im Bausparkassen- und Pfandbriefsektor geschaffen werden. In einem weiteren Gesetzentwurf zum Brexit geht es um Übergangsregelungen im Sozialbereich. So sollen etwa Nachteile für britische Rentner in Deutschland oder deutsche Bafög-Empfänger in Großbritannien vermieden werden. Laut dem Statistischen Bundesamt hat sich die Zahl der Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, im ersten Jahr nach dem Brexit-Referendum deutschlandweit deutlich erhöht – von 2900 auf 7500.

Hoffen auf den „Backstop“

Die jüngsten Ereignisse: Das britische Parlament hatte im Januar das Austrittsabkommen mit der EU klar abgelehnt, wenig später jedoch Premierministerin Theresa May mit Nachverhandlungen in Brüssel beauftragt. Das Unterhaus fordert im Kern, dass die von der EU verlangte Garantie für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland aus dem Brexit-Abkommen entfernt wird. Der sogenannte Backstop sieht vor, dass ganz Großbritannien in der Zollunion mit der EU bleibt und Nordirland zudem teilweise im EU-Binnenmarkt, bis eine bessere Lösung gefunden ist. Doch in Brüssel gibt es derzeit keine Bereitschaft nachzuverhandeln, so dass die Furcht eines ungeregelten Austritts weiterhin gegeben ist.

Nur wenn das britische Parlament das Brexit-Abkommen ratifiziert, wäre ein geregelter EU-Austritt gesichert – und schlimme Folgen für die Wirtschaft und große Unsicherheit für die Bürger abgewendet. Dann wäre der Weg bereitet, in einer knapp zweijährigen Übergangsfrist die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien wie geplant regeln zu können.

(Stand: 11. Februar 2019)

Letzte Debatte zum Thema:
Januar 2019

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1205

Federführendend ist das Ministerium für Justiz, Europa, Ver-braucherschutz und Gleichstellung