Bislang waren die Behörden verpflichtet, von Waffenbesitzern bei Kontrollen 50 bis 200 Euro zu kassieren. Grundsätzlich sollen die Überprüfungen der Aufbewahrung vor Ort bei den rund 40.000 Menschen, die Waffen zu Hause aufbewahren, ausgeweitet werden. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms, der das Thema mit einem Berichtsantrag vor Monaten auf die Agenda gesetzt hatte, lobte den Innenminister für seine Initiative, ein landesweites Monotoring eingeführt zu haben. Minister Grote gestand ein, dass die derzeitigen Kontrollen „nicht ausreichen“. Jetzt sollen die Hausbesuche bei Waffenbesitzern stärker in den Fokus genommen werden, wobei laut dem Minister „eine lückenlose Kontrolle“ nicht möglich sein wird.
Es gilt weiterhin die gesetzliche Vorschrift, dass die Waffenbesitzer per Selbstauskunft die sichere Lagerung ihrer Waffen erbringen müssen. Die Auskünfte würden zunehmend bei den Behörden eintreffen, sagte Grote. Allerdings sei der Erhebungsprozess bei den Waffenbehörden noch nicht abgeschlossen, was auch an der Personalsituation liege.
Nur eine Kontrolle im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Hintergrund: In den Kreisen gibt es auffällige Unterschiede bei den „anlassbezogenen und verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen“ durch die Waffenbehörden. Die knapp 3000 Schützen im Kreis Ostholstein erlebten vergangenes Jahr 335 verdachtsunabhängige Kontrollen. Ganz anders sah es im Kreis Rendsburg-Eckernförde aus: Nur ein einziger der 4812 Schützen wurde dort 2017 kontrolliert. Auch in Lübeck und im Kreis Steinburg wurde 2017 nur ein einziger Waffenbesitzer unter die Lupe genommen.
Rund 38.000 private Waffenbesitzer hatten in Schleswig-Holstein Ende vergangenen Jahres über 186.000 Schusswaffen in ihren Schränken oder Tresoren. Etwa ein Drittel davon waren Kurzwaffen wie Pistolen, zwei Drittel waren Langwaffen wie Gewehre. Dies ergibt sich dem vom SSW beantragten Bericht der Landesregierung, den der Landtag im Februar debattiert hatte.
Parlament ruft Regierung zum Handeln auf
Angesichts deutlich unterschiedlicher Überprüfungszahlen von Waffenbesitzern in den Städten und Landkreisen und vor dem Hintergrund einer seit 2015 rasant gestiegenen Zahl an Kleinen Waffenscheinen hatte der Landtag vor drei Monaten die Landesregierung übereinstimmend aufgefordert, für mehr Kontrollen zu sorgen.
Insbesondere der Besitz von Signal-, Reizgas- und Schreckschusspistolen, für die der Kleine Waffenschein notwendig ist, ist in Schleswig-Holstein zuletzt stark angestiegen. Die Zahl wuchs von knapp 10.000 im Jahr 2015 auf 20.250 Ende 2017.
Mehr Informationen:
Landtagsdebatte im Februar 2018 / Bericht in plenum-online