Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Kann eine Aufenthaltserlaubnis auch online gestellt werden?

Das BMI hat eine Seite speziell für aus der Ukraine geflohene Menschen eingerichtet, https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/online-services/aufenthaltserlaubnis#/. Über diese Seite kann ein Antrag auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch gestellt werden. Auf dieser Seite ist die Postleitzahl des Wohnortes einzutragen, um festzustellen, ob sich die zuständige Ausländerbehörde an diesem Verfahren beteiligt. Das ist in Schleswig-Holstein derzeit nur bezüglich der Stadt Flensburg und des Kreises Schleswig-Flensburg der Fall.

Der Online-Antrag kann gedruckt werden. Er enthält den Hinweis, dass eine nicht-reglementierte Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Zurück zur Übersicht