Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Fortbildung | 4. September 2024 | 16 bis 19 Uhr | Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren und strafrechtliche Verurteilungen, aber auch Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldbescheide können Konsequenzen im asylrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren Geflüchteter haben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen solchen Straftatbeständen oder Ordnungswidrigkeiten, die einen Zusammenhang zum Asyl- oder Aufenthaltsrecht haben, und allgemeinen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten. Betroffen sein können nicht nur die Geflüchteten selbst, sondern auch Menschen, die Geflüchtete unterstützen, sei es haupt- oder ehrenamtlich.
In der Fortbildung stellen wir wichtige Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten vor, informieren über Grundzüge der Verfahren und geben praktische Hinweise.
Die Fortbildung richtet sich sowohl an Hauptamtliche der Migrations- oder Jugendmigrationsberatung als auch an Ehrenamtliche.
Referent*innen:
Dr. Julia Trinh, Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Joschka Peters-Wunnenberg, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Landeshaus, Raum 139, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Der Zugang ist barrierefrei. Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss. Sie erhalten einen Besucher*innenausweis für das Landeshaus.
Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen und die Diakonie Schleswig-Holstein
Die Anmeldung erfolgt über das Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung über folgenden Link.
Für diese Fortbildung steht eine kleine Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wir bitten daher um eine möglichst zeitnahe Anmeldung.