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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Sozialhilfe

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Sozialhilfe ist Existenzsicherung für erwerbsunfähige Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Sie hat Auffangfunktion für nicht bedarfsdeckende bzw. nicht zu erbringende Leistungen vorrangiger sozialer Sicherungs­systeme und persönliche Hilfsfunktion bei individuellen Problemlagen. Die wichtigsten Einzelleistungen sind die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege. Weitere Leistungen sind u.a. die Hilfe bei Krankheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig­keiten (z.B. bei Obdachlosigkeit) und die Übernahme von Bestattungskosten.

Träger*innen der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge sind an diese zu richten, können aber auch bei den örtlichen Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen eingereicht werden.

Bei der Bürgerbeauftragten werden im Sachgebiet Sozialhilfe auch Angelegenheiten nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bearbeitet.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Josephine Trier in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Josephine Trier

Ihr Ansprechpartner im Bereich Sozialhilfe.

Telefon: 0431 988-1279