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Die Sozialhilfe ist Existenzsicherung für erwerbsunfähige Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Sie hat Auffangfunktion für nicht bedarfsdeckende bzw. nicht zu erbringende Leistungen vorrangiger sozialer Sicherungssysteme und persönliche Hilfsfunktion bei individuellen Problemlagen. Die wichtigsten Einzelleistungen sind die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege. Weitere Leistungen sind u.a. die Hilfe bei Krankheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. bei Obdachlosigkeit) und die Übernahme von Bestattungskosten.
Träger*innen der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge sind an diese zu richten, können aber auch bei den örtlichen Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen eingereicht werden.
Bei der Bürgerbeauftragten werden im Sachgebiet Sozialhilfe auch Angelegenheiten nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bearbeitet.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Josephine Trier in Verbindung.