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27.09.24
14:54 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Gerichtsstrukturreform

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 37B – Keine Gerichtsstrukturreform nach Gutsherrenart! Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Jan Kürschner: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 296.24 / 27.09.2024

Lassen sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir einen starken Justizstandort Schleswig-Holstein haben Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
das Ansinnen einer Reform der Justizstruktur im Land entspringt allein der Not. Sonst würde man dies nicht anfangen. An der Stelle möchte ich mich unserer Justizministerin zur Seite stellen. Das ist keine Aufgabe, um die man die Ministerin beneiden kann. Die Situation ist wahrlich schwierig und das Justizministerium wird dieses Vorhaben nur ent- wickelt haben, wenn kein anderer Weg gangbar scheint. Auf jeden Fall muss alles getan werden, dass es nicht zu Entlassungen im Justizbereich kommt.
Für Unmut habe ich großes Verständnis, allerdings muss man auch sehen, dass dieser sich vollkommen zurecht regt, wenn das erstmals kommuniziert wird. Der Zeitpunkt dafür ist immer falsch.
Fakt ist: Die Gerichtsgebäude sind in vielen Fällen sanierungsbedürftig. Und dies müsste das Justizministerium aus den eigenen Haushaltsmitteln bewerkstelligen. Diese Mittel hat das Justizministerium nicht.
Das Vorhaben sorgt für Problemlagen in zwei Dimensionen. Mit einer Zentralisierung ginge ein Rückzug aus der Fläche einher. Ein guter Zugang zu den Gerichten für alle muss aber unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben. Da müssen wir sehr sensibel sein und auch an wirklich alle Personengruppen denken, das gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen, denen es schwerfällt, lange Wege zu bewältigen, und das sind manchmal gerade die, die auch die Digitalisierung nicht gut mitmachen können.
Gut ist, das Schleswig-Holstein bei der Digitalisierung der Gerichte ganz vorne ist. Die Ausstattung der Gerichtssäle mit Videokonferenztechnik ist weit fortgeschritten. Die Vi- deoverhandlungen macht es so für alle Beteiligten leichter. Jedenfalls vor den
Seite 1 von 2 Arbeitsgerichten und Sozialgerichten finden Verhandlungen weit überwiegend ohne eine Beweisaufnahme statt, sodass dieser Weg eine realistische Möglichkeit darstellt. Aber klar, für alle, die noch nicht digital unterwegs sind, müssen andere Weg offengehalten werden. Es wird auch bereits jetzt praktiziert, dass die Gerichte Sitzungstage vor Ort, Gerichtstage, wahrnehmen, das wird auch in der Zukunft möglich sein. So können sich die Rechtssuchenden Wege sparen.
Wer anwaltlich vertreten ist, ist oftmals nicht auf das Gericht vor Ort angewiesen und es läuft sowieso schon alles per elektronischer Kommunikation. Und auch ohne anwaltliche Begleitung besteht für alle die Möglichkeit per eBO, dem elektronischen Bürger- und Or- ganisationenpostfach, mit allen Gerichten und Behörden sicher zu kommunizieren. Man hat dann eine Signatur und einen PIN, das funktioniert auch schon aktuell und wirklich, meine Frau benutzt das täglich. Das mag in Zukunft noch weitere Verbreitung finden.
Aber natürlich heißen diese Veränderungen in erster Linie veränderte Lebensumstände für die Beschäftigten an den betroffenen Gerichten: Längere Arbeitswege und höhere Kosten für die Beschäftigten, und zwar ganz deutlich.
Vollkommen unbekannt ist das Pendeln in unserer Justiz nicht und die Homeoffice-Mög- lichkeiten können das etwas abfedern. Aber eben nur etwas, das dürfte allen klar sein. Es sind große Veränderungen, die kommen sollen und die Personalsituation ist auch jetzt nicht so wirklich rosig in den Servicestellen. Wir werden mehr Personal bei den Staats- anwaltschaften einstellen und den Belastungen dort begegnen. Wir wollen eine starke Justiz und erfüllen unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, einen Deckungsgrad von 100 Prozent nach dem Personalbedarfsberechnungssystem bei den Staatsanwalt- schaften zu erreichen.
Zum Abschluss: Lassen sie uns doch gemeinsam, auch gerne mit den Justizangehöri- gen, daran arbeiten, dass wir einen starken Justizstandort Schleswig-Holstein haben. Gerade in diesen Zeiten ist ein starker Rechtsstaat wichtig und wir wollen dafür sorgen.
Vielen Dank!
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