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26.09.24
12:18 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Top 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Pressesprecherin des Kindertagesförderungsgesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Catharina Nies: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 286.24 / 26.09.2024

Eine gute frühkindliche Bildung legt das Fundament für die Entwicklung der kommenden Generationen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geht es um nicht weniger als darum ein neues Regelsystem zu schaffen für die Qualitäts- und Finanzierungsstandards in Kita und Kindertagespflege ab 2025 – und im besten Fall so tragfähig und abgestimmt auf die Realität, dass es für Jahrzehnte bestehen kann.
Und das ist wichtig, denn wir wollen endlich Ruhe in die Kita-Landschaft bringen und die Möglichkeit für die pädagogischen Fachkräfte schaffen, sich wieder voll auf ihren Kernjob zu konzentrieren, nämlich Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten.
Die Kita meines Sohnes ist eine tragende Säule in unserem Leben. Ohne die Menschen, die dort arbeiten wäre ich als berufstätige alleinerziehende Mutter verloren. Die Verantwortung für mein Kind hierhin zeit- weise abzugeben, fällt mir nicht immer so leicht. Und so geht es ja vielen Eltern. Aber es wird dann leichter, wenn man weiß, dass das eigene Kind in seiner Kita gut aufgehoben ist und umsorgt wird. Und so soll es jedem Kind in jeder Kita oder Kindertagespflege in Schleswig-Holstein gehen.
Die gesamte Kita-Gesetz-Novelle hat zum Ziel, unsere pädagogischen Fachkräfte in diesem Sinne zu stär- ken und zu entlasten, mehr Verlässlichkeit zu schaffen und die vielen außerplanmäßigen Gruppenschlie- ßungen dadurch zu reduzieren. Das eine geht nicht ohne das andere. Und das funktioniert nur, wenn die Fachkräfte ausreichend Zeit für ihre Arbeit am Kind bekommen und auch Leitungszeiten ausreichend fi- nanziert sind.
Und das schaffen wir, indem wir künftig mehr Stellenanteile finanzieren für die Vertretung von Leitungszei- ten und für die Vertretung von Verfügungszeiten der Fachkräfte im Gruppendienst, indem wir eingruppigen Kitas weitere 0,2 Stellenanteile zur Verfügung stellen, weil die Vertretungssituation bei Ausfall dort am schwierigsten ist. Und indem wir alle Fachkräfte von Dokumentationspflichten entlasten und nur noch das eingestellte Personal in der Kita-Datenbank eingepflegt werden muss als Nachweis für die Förderung.
Und wir geben den Kita-Leitungen künftig viel mehr Flexibilität im Einsatz ihres Personals als bisher. Durch den flexiblen Anstellungsschlüssel wird es möglich sein, die Anzahl der Fachkräfte im Gruppendienst davon abhängig zu machen, wie viele Kinder tatsächlich gerade anwesend sind. Fachkräfte müssen nicht mehr Seite 1 von 2 für angemeldete Gruppen formal vorgehalten werden. Das wird sich vor allem in Randzeiten bemerkbar machen. Wir wollen, dass dadurch besser Überstunden abgebaut und Ausfallzeiten kompensiert werden können.
Im Gegenzug heißt das Zauberwort künftig: mehr Eigenverantwortung in der Kita. Es gibt nur noch wenige Vorgaben darüber, wie das Personal eingesetzt werden darf, aber sehr wohl wieviel: gesetzlich festgelegt und finanziert wird weiterhin ein Personalbudget analog des 2,0-Fachkraft-Gruppenschlüssels. Dieses wird dann zusammengerechnet im Gesamtbudget für die Einrichtung.
Vorgegeben wird zweitens eine Mindestpersonalausstattung bezüglich des pädagogischen Personals von 1,5, wovon mindestens 50 Prozent Erzieher*innen sein müssen. Das entspricht ganz genau der Regelung des aktuell reduzierten Fachkraft-Gruppen-Schlüssels auf Antrag. Es wird künftig aber kein Antragserfor- dernis mehr geben, weil das nur Bürokratie schafft.
Viele Kitas hat in der Vergangenheit das Rückforderungsrisiko belastet, für den Fall, dass es Ausfälle gab. Auch diesen Druck soll es künftig nicht mehr geben. Zwischen der Mindestpersonalausstattung von 1,5 und dem finanzierbaren Personalbudget von 2,0 liegt die flexible Spanne des Anstellungsschlüssels.
Ich höre aus der Praxis nun die Sorge, dass entweder Träger nur noch 1,5 Fachkräfte einstellen könnten oder von Standortgemeinden, die sogar sagen, sie würden nur die Mindestpersonalgrenze finanzieren. Beide Sorgen sind unbegründet, weil sie sich im Gesetz so nicht wiederfinden.
Trägern wird künftig nur das Geld für das tatsächlich eingestellte Personal ausgeschüttet – wir nehmen an dieser Stelle die bisherige Überfinanzierung aus dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell. Damit setzen wir gleichzeitig einen extrem hohen Anreiz bei den Einrichtungen, 2,0 auch voll auszuschöpfen, also einzustel- len. Denn unter 1,5 darf ich ja auch nicht rutschen.
Und alle Kommunen sollten wissen, dass jede Kita, die sich an die Qualitätsvorgaben hält, auch ein Anrecht auf die volle gesetzliche Förderung haben wird, nämlich weiterhin 2,0 + x. Die Gemeinden können weiterhin Zusatzqualität finanzieren, aber sie können die Finanzierung der Grundqualität nicht eigenmächtig herab- setzen.
Wir vertrauen darauf, dass der flexible Anstellungsschlüssel sich gut etablieren wird und verantwortungs- bewusst eingesetzt. Jede Kita erhält also ab 2025 die Chance einer Qualitätssteigerung, wenn das zur Verfügung stehende finanzierte Personalbudget auch voll ausgeschöpft und genutzt wird.
Was steckt im Gesetz für die Kindertagespflege – die zweite wichtige Säule in der frühkindlichen Bildung und Betreuung? - eine Fortzahlungsregelung für die ersten 30 Ausfalltage, - die Finanzierung des Reformationstags und insgesamt eine höhere Vergütung - und eine erhöhte Sachkostenpauschale.
Und mit der Umstellung auf eine Verpflegungspauschale setzen wir bundesgerichtliche Rechtsprechung um. Der Wunsch auf eine Fachberatung für Kindertagespflege und nach der Selbstverwaltungsmöglichkeit über die Kita-Datenbank ist bei uns angekommen und wir werden das gerne noch prüfen.
Einen Herzenspunkt von mir will ich noch herausstellen: Wir regeln künftig, dass die soziale Ermäßigung und die Geschwisterermäßigung rückwirkend beantragt werden können und stellen diesen berechtigten Anspruch der Eltern damit klar.
Wir legen heute ein Gesamtpaket vor, dass viele Kompromisslinien beinhaltet. Aber es ist ein guter Kom- promiss, weil unsere Kitas und Kindestagespflege damit gestärkt werden.
Ich wünsche mir, dass wir die nächsten Wochen intensiv gemeinsam nutzen werden, den vorliegenden Entwurf zu diskutieren und auch gegebenenfalls an einigen Stellen nachzubessern. Damit wir im November in die 2. Lesung gehen und Ende des Jahres aus der Übergangsphase in eine langfristige und planungs- sichere Zukunftsstruktur übergehen können.
Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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