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26.09.24
10:12 Uhr
Landtag

Die Landeszuwanderungsbeauftragte zum Maßnahmenpaket Sicherheit, Migration und Prävention der Landesregierung und zur Bundesratsinitiative „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen“

Nr. 14 / 26. September 2024


Die Landeszuwanderungsbeauftragte zum Maßnahmenpaket Sicherheit, Migration und Prävention der Landesregierung und zur Bundesratsinitiative „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen“

Landeszuwanderungsbeauftragte begrüßt das klare Bekenntnis für ein weltoffenes Bundesland, das Zuwanderung braucht und auf Zuwanderung angewiesen, ist anlässlich der Regierungserklärung zum Maßnahmenpaket Sicherheit, Migration und Prävention im Landtag.
Die Landeszuwanderungsbeauftragte hat die Diskussion im Landtag anlässlich der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum von der Landesregierung beschlossenen „Maßnahmenpaket in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention“ verfolgt. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Vorhaben in einer sachlich angemessenen Debatte diskutiert wurden und dass alle Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Herausforderungen gemeinsam angehen wollen.
„Die Festschreibung, dass unser Bundesland ein weltoffenes Bundesland ist und bleiben soll, das Zuwanderung begrüßt und braucht, die Genfer Flüchtlingskonvention und das Recht auf Asyl nicht in Frage stellt, und weitere Verbesserung bei der Integration sowie die vorgesehene Integration in Arbeit von Beginn an, sind ein klares Bekenntnis, das für alle Zugewanderten ein wichtiges Signal darstellt“, meint die Landeszuwanderungsbeauftragte Doris Kratz-Hinrichsen.
In den letzten Wochen und Monaten haben genau diese Menschen ein klares politisches Bekenntnis dahingehend, dass sie willkommen sind und es weitere Verbesserungen im Bereich Integration braucht, vermisst. „Konkrete Planungen im Maßnahmenpaket Migration und Prävention des Landes, wie die Ausweitung des Kompetenzscreenings auf alle Landesunterkünfte für Geflüchtete, die notwendige Bündelung der Kompetenzen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die angekündigten Verbesserungen beim Wechsel des Aufenthaltstitels, die Unterstützung der Ausländerbehörden, die Verstetigung der Koordinierungsstellen für Integration in den Landkreisen und kreisfreien Städten und das klare Bekenntnis zum Vorrang der freiwilligen Rückkehr, sind wichtige Weichenstellungen für unser Bundesland“, so die Zuwanderungsbeauftragte.
Weitere Vorhaben, die nach Ansicht der Landeszuwanderungsbeauftragten in ein entsprechendes Maßnahmenpaket gehören sollten, sind u.a. ein länderübergreifender Antrag für die Verschlankung des Migrationsrechts, die Verstetigung der Förderung für die Migrationsberatungsstellen wie auch der Landesförderung der unabhängigen Rückkehrberatungsstellen und der Wegfall von doppelten Prüfverfahren vor Erteilung der Arbeitserlaubnis.
Sinnvoll wäre aus Sicht von Kratz-Hinrichsen auch eine landesweite Bündelung von Rückmeldungen, wo es in der Integration im Lande konkret hakt. Eine solche Zusammenfassung von Mängelanzeigen, die direkte Rückmeldungen aus den Zielgruppen, wie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Arbeitgeber*innen, Beratungsstellen, Projekten und Unterstützer*innen, sammelt und den Meldungen nachgeht, sowie eine regelhafte gesundheitliche psychosomatische und psychologische Versorgung beispielsweise in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften könnten weitere wichtige Vorhaben im Lande darstellen.
Deutlich kritischer als das Maßnahmenpaket des Landes betrachtet die Zuwanderungsbeauftragte den Entwurf eines Entschließungsantrages des Bundesrates: Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen.
Während die gewünschten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht nur eine Fortsetzung, Vertiefung der durch die letzte Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts eingeführten höheren Anforderungen beim Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind, erachtet Kratz-Hinrichsen viele weitere Maßnahmen, die als gemeinsame Anträge von Nordrhein- Westfahlen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beim Bund eingebracht werden, im Bereich Migration und Flucht als problematisch.
Wie die Landeszuwanderungsbeauftragte meint, ist Zuwanderung ein Gewinn für unser Land, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind ein wichtiger und untrennbarer Teil der Gesellschaft, auch deshalb muss jeglicher Form von Rassismus und Extremismus entschieden begegnet werden. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen zur besseren frühzeitigen Erkennung von Radikalisierungen, insbesondere im Netz, notwendige und richtige Weichenstellungen. Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein hat die gesetzliche Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Geflüchteten, Asylsuchenden und Zuwander*innen zu wahren. Sie fördert insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe und Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländer*innen und Aussiedler*innen.