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08.04.20
11:09 Uhr
FDP

Annabell Krämer: Finanzämter sollten den Unternehmen helfen dürfen

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 116/ 2020 Kiel, Mittwoch, 8. April 2020
Finanzen/ Änderung Einkommen- steuergesetz

Annabell Krämer: Finanzämter sollten den Unternehmen helfen dürfen



www.fdp-fraktion-sh.de Zur Forderung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dass es den Finanz- ämter ermöglicht werden soll, den Unternehmen kurzfristig zu mehr Liquidität zu verhelfen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anna- bell Krämer:
„Millionen von Unternehmen in Deutschland kämpfen um ihre Existenz. Sie sind durch den verordneten Shutdown mit ungeahnten Umsatzeinbrüchen, aber auch Zuliefererproblemen konfrontiert. Um diese unverschuldete Notsituation zu be- kämpfen, haben Bund und Länder schnell umfassende Hilfsprogramme aufgelegt. Auch Schleswig-Holstein greift seiner mittelständischen Wirtschaft energisch unter die Arme. Aus unserer Sicht können aber auch die Finanzämter helfen.
In einem ersten Schritt verhindern bereits zinslose Steuerstundungen und herab- gesetzte Steuervorauszahlungen, dass dringend benötigte Liquidität aus den Un- ternehmen abfließt. In einem zweiten Schritt plädieren wir dafür, dass die Finanz- ämter direkte Liquiditätsspritzen geben können. Denn der Steuerstaat konnte sich auf die Unternehmer immer verlassen. Jetzt kann er ihnen etwas zurückgeben! Wir unterstützen daher den Vorschlag der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr eine steuerfreie Rücklage in Höhe von bis zu 300.000 Euro bilden können. Eine solche Rücklage würde den Gewinn des letzten Jahres mindern und somit für einen Rückfluss bereits geleisteter Steuerzahlungen sorgen. In den folgenden Geschäfts- jahren könnte die steuerfreie Rücklage wieder schrittweise gewinnerhöhend aufge- löst werden.
Ein solches Instrument kommt der ‚negativen Gewinnsteuer‘ gleich, die von der FDP-Bundestagsfraktion bereits seit Wochen gefordert wird. Wir machen uns des- halb für eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes auf Bundes- ebene stark. Im Zusammenspiel mit Verbesserungen bei der nachträglichen Ver- lustverrechnung können wir damit eigentlich gesunden Unternehmen, die in der Vergangenheit eine entsprechende Steuerlast zu schultern hatten, effektiv helfen. Nicht nur die Förderbanken können mit den beschlossenen Kredit- und Zuschuss- programmen unverschuldete Insolvenzen abwenden helfen, sondern auch die Fi- nanzämter.“


Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de