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27.04.18
12:15 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 25: Anpacken sieht anders aus

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 27. April 2018


TOP 25: Mündlicher Bericht zum Thema Schulausbausanierung (Drs-Nr.: 19/682)



Beate Raudies:
Anpacken sieht anders aus Auch ich bedanke mich bei der Ministerin für den Bericht. Der Bundestag hat die Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Juni 2017 beschlossen. Und ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass der neue Bildungsartikel 104c Grundgesetz vor allem ein Erfolg der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ist. Unser jahrelanges Werben um Bundesinvestitionen im Schulbereich hat sich ausgezahlt. Seitdem sind fast 10 Monate vergangen - das wurde ja auch langsam mal Zeit, dass Sie zu Potte kommen, Frau Ministerin. Zügige Umsetzung ist was anderes! Das wäre eventuell noch zu akzeptieren, wenn das Geld – immerhin fast 100 Millionen Euro – jetzt zügig an die Schulträger fließen würde. Denn dort wird es dringend benötigt. Aber auch hier - Fehlanzeige! Die Schulträger müssen erstmal ihre Bedarfe anhand eines Erfassungsbogens nachweisen – und zwar bis Ende Juni. Glücklich das kommunale Bauamt, das die Planung schon in der Schublade hat – alle anderen haben Pech gehabt! Wenn alle berechtigten Schulträger dann ihre Bedarfe angemeldet haben, lässt sich die Ministerin durch ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände und des Bildungsministerium eine Empfehlung geben und entscheidet dann, wer Geld bekommt und auch, wieviel. Das nenne ich Förderung nach Gutsherrenart, Frau Ministerin! Welche Kriterien Sie Ihrer Auswahlentscheidung zugrunde legen, Frau Ministerin, bleibt dabei Ihr Geheimnis: Klar ist allerdings, dass es keine schülerbezogenen Budgets geben wird. Und ob pädagogische Notwendigkeiten oder konzeptionelle Planungen der Schulträger bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Für die antragstellenden 2



Schulträger macht es einen großen Unterschied, ob die Förderquote 50, 70 oder 90 Prozent beträgt. Immerhin haben Sie sich auf eine Mindestförderhöhe von 50% festgelegt. Und Sie sind sogar bereit, den besonders finanzschwachen Kommunen mindestens 70% Förderung zu gewähren. In der Richtlinie ist im Übrigen keine Rede mehr von einer Unterstützung der Freien Schulen – obwohl uns das noch kürzlich als Grund dafür genannt wurde, dass die Veröffentlichung der Richtlinie so lange dauere.
Zurück zum Verfahren: Hat es eine Schulbaumaßnahme in die Prioritätenliste geschafft, muss es schnell gehen. Die konkreten Anträge müssen bis zum 30.09.2019 gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch. Eventuelle Nachrücker müssen dann innerhalb eines Monats erklären, ob sie das Geld haben wollen, und dann innerhalb von zwei Monaten einen Antrag stellen. Ersparen Sie uns bitte also künftig allzu leidenschaftliche Appelle zum Bürokratieabbau! Vielleicht verraten Sie uns ja irgendwann, warum Sie dieses komplizierte Verfahren gewählt und so ein großes Geheimnis darum gemacht haben. Ich hätte da so eine Vermutung: Schon im Koalitionsvertrag haben die Jamaika-Fraktionen das entsprechend erklärt: „Ziel ist es, den Schulbau einschließlich der Instandsetzung der Sanitäranlagen zu stärken. Dazu wollen wir Bundesmittel einsetzen“ (KOA Vertrag Seite 10) Deswegen sollten natürlich möglichst viele Kommunen in den Genuss des Bundesgeldes kommen. Auch diese Richtlinie ist also wieder ein Beispiel für das Jamaikanische Erfolgsmodell, sich die eigenen Wahlversprechen von anderen bezahlen zu lassen. Da ist aber der Bund davor. Denn Artikel 104 c Grundgesetz sieht vor, dass von Finanzhilfen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur nur finanzschwache Schulträger profitieren dürfen. Jetzt erklären Sie also kurzerhand 50 Prozent aller Schulträger zu finanzschwachen Gemeinden. Knapp 100 Millionen Euro sind eine Menge Geld. Aber mit der Gießkanne übers Land verteilt, bleibt für die einzelnen Schulträger nicht viel übrig. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die Weiterleitung der Bundesmittel dauert zu lange, erfolgt in einem zu komplizierten Verfahren und für die Schulträger wenig verlässlich. Ich finde, anpacken sieht anders aus…