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26.04.18
17:26 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 7: Die Beschulung von Heimkindern muss besser geregelt werden

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 26. April 2018



TOP 7: Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (Drs-Nr.: 19/670)



Kai Vogel
Die Beschulung von Heimkindern muss besser geregelt werden

Der Vorschlag, den der SSW heute mit seinem Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht neu, aber richtig. Bereits bei der Vorbereitung der großen Schulgesetznovelle von 2014 hatte die LAG der Freien Wohlfahrtsverbände angeregt, die Formulierung in § 20 Abs. 1 Satz 2, wonach „andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, öffentliche Schulen im Lande besuchen können“, dahingehend zu ändern, dass aus der Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift wird. Das hört sich zunächst einmal nachvollziehbar an, weil es sicher unstrittig ist, dass es keine Gruppen von Kindern geben darf, für die die Schulpflicht nicht gilt. Ebenso darf es keine Regelungslücken geben, die dazu führen, dass ein rein theoretischer Anspruch auf Beschulung nicht umgesetzt werden kann.
Ich entsinne mich, dass wir uns bei den Beratungen der Bildungspolitiker der damaligen Küstenkoalition die Entscheidung nicht leichtgemacht haben, der Anregung der LAG nicht zu folgen. Auch der Rahmen bei der Befassung mit den Sachverhalten um den Friesenhof, führte uns wiederholt zu dem Thema. Das Bildungsministerium hat damals überzeugend dargelegt, dass eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes zum einen nur den finanziellen Interessen der Bundesländer dienen würden, aus denen die fraglichen Heimkinder kommen, 2



zugleich aber Probleme aufwerfen würden, weil eine erste Beschulung im Heim selber nicht mehr möglich wäre.
Das Bildungsministerium hat im Oktober 2017 einen Erlass herausgegeben, der einiges an Rechtssicherheit schafft, indem er den Anspruch des Kindes auf Unterricht in den Mittelpunkt stellt. Der Schulbesuch soll die Regel, die Vorbereitung auf den Schulbesuch innerhalb der Erziehungshilfeeinrichtung soll die Ausnahme sein. Die Frage ist nun, ob weiterer Regelungsbedarf auf der gesetzlichen Ebene besteht, wie es der Kinderschutzbund vor ein paar Tagen gefordert hat. Diese Frage kann ich heute noch nicht beantworten. Es ist aus unserer Sicht deshalb unerlässlich, dass wir im Ausschuss über die Folgen einer solchen Gesetzesänderung beraten. Dazu sollte uns das Bildungsministerium einen möglichst genauen Überblick über folgende Fragen geben:
- wie viele Kinder und Jugendliche aus Schleswig-Holstein und aus anderen Bundesländern leben in Heimen, in Internaten, in Krankenhäusern oder in Familienpflegestellen in unserem Land, und
- in welcher Form wird ihr Anspruch auf Schulunterricht umgesetzt.
Darüber hinaus müsste das Ministerium darlegen, ob die 2013 erhobenen Bedenken heute nach wie vor gültig sind. Wir müssen uns natürlich mit der Frage auseinandersetzen, wie wahrscheinlich es ist, dass andere Bundesländer in verstärktem Maße ihre schwierigen Minderjährigen in Institutionen nach Schleswig-Holstein abschieben und unser Land mit den Kosten dann alleinlassen.
Sollte dies in größerem Umfang zu erwarten sein, muss geprüft werden, ob eine Verwaltungsvereinbarung im Sinne eines Gastschulabkommens zwischen den beteiligten Bundesländern die Ressourcenfrage im Sinne eines gerechten Ausgleiches klären kann. Der Antrag des SSW wirft aus unserer Sicht viele Fragen auf, die wir dringend klären sollten. Ich bitte darum, was bei einem Gesetzentwurf ja ohnehin selbstverständlich ist, dass wir ihn zur Beratung und zur Anhörung dem Bildungsausschuss überweisen.