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17.11.16
12:40 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Der Gesetzgeber hat hier übertrieben, rumgemurkst und wieder einmal die Falschen getroffen

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 424/ 2016 Kiel, Donnerstag 17.11.2016
Wirtschaft/ Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie



Christopher Vogt: Der Gesetzgeber hat hier übertrieben,



www.fdp-fraktion-sh.de rumgemurkst und wieder einmal die Falschen getroffen In seiner Rede zu TOP 15 (Kreditvergabe sinnvoll regeln – Bundesratsini- tiative zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beitreten) erklärt der Stellver- tretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt: Vogt:
„Den Traum von den eigenen vier Wänden haben gerade angesichts der or- dentlichen wirtschaftlichen Lage und der künstlich niedrigen Zinsen sehr viele Menschen in unserem Land. Das ist auch gut so.
Leider ist die Erfüllung dieses Traums für viele Bürgerinnen und Bürgern seit einigen Monaten deutlich unwahrscheinlicher geworden. Nicht etwa, weil sich ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert hätte, sondern weil der Ge- setzgeber ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, ein Eigenheim bauen oder kaufen zu wollen, muss damit rechnen, von seiner Bank trotz eigentlich solider wirtschaftlicher Situ- ation keine Finanzierungszusage mehr zu erhalten. Der profane Grund lautet schlicht und ergreifend „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“ - dieser un- bestimmte Rechtsbegriff ist problematisch und hat die Ablehnungsquote erheblich steigen lassen.
Der Reihe nach.
Seit dem 21. März 2016 gilt in Deutschland ein Gesetz, das eine europäi- sche Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen umsetzt. Europaweit sol- len neue Standards bei der Vergabe von Immobilienkrediten dazu dienen, Immobilienblasen zu verhindern. Das ist ja angesichts der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt auch im Grundsatz irgendwie nachvollziehbar. Nun al- lerdings, nach etwa einem halben Jahr, zeigt sich jedoch, dass die Warnun- gen, die vor allem aus dem Sparkassenbereich kommen, zutreffend sind und der deutsche Gesetzgeber weit über das ursprüngliche Ziel hinausge- schossen ist. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Obwohl man ja nicht immer alles glauben soll, was so in den Zeitungen ge- schrieben steht, sollte man Meldungen aus der jüngsten Vergangenheit zu diesem Thema ernstnehmen. So heißt es zum Beispiel auf "Focus online": ‚Wegen neuer EU-Richtlinie: Für Tausende Deutsche platzt jetzt der Traum vom Eigenheim‘.
Im "Handelsblatt" titelte man etwas weniger reißerisch: ‚Kampf um den Traum vom Eigenheim‘.
Daraus möchte ich einen kurzen Absatz zitieren: ‚Ein Rentnerehepaar, 72 und 78 Jahre, will sein schuldenfreies Haus alters- gerecht umbauen. Dass der Kredit bewilligt wird, da sind sie sich sicher. Das Haus ist schließlich abbezahlt, sie sind ihr Leben lang allen vertragli- chen Pflichten nachgekommen. Doch der Kredit wird abgelehnt. Die Grün- de: zu niedrige Renten, eine geringe statistische (!) Lebenserwartung – im Ergebnis keine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass sie den Kredit zu- rückzahlen.‘
In dem Artikel kommen auch Verbraucherschützer mit folgendem Satz zu Wort: ‚Junge Paare mit Kinderwunsch bekommen keine Finanzierung für ein grö- ßeres Eigenheim, da der anstehende Mutterschutz das Einkommen der Fa- milie reduzieren würde.‘
An dieser Stelle hat der Gesetzgeber bzw. der zuständige Bundesjustizmi- nister Heiko Maas aus unserer Sicht schlicht und ergreifend einen großen Fehler begangen. Die EU wollte mit dieser Richtlinie Verbraucher vor der Überschuldung und Kreditinstitute vor zu großen Risiken schützen, aber lei- der hat man dann in Deutschland wieder einmal unnötig draufgesattelt und sich zudem auch noch unklar ausgedrückt, was im Ergebnis kurzerhand zu einer Diskriminierung von sehr vielen Menschen geführt hat. Das darf aus unserer Sicht nicht sein. Deshalb wollen wir die Landesregierung auffordern, sich der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern anzuschließen. Die darin unterbreiteten Lösungsvorschläge würden aus un- serer Sicht dazu beitragen, die Defizite bei der bisherigen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu beseitigen. Neben der bereits erwähnten Unklarheit über den Begriff „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“, sollen weitere Bereiche korrigiert werden. Dazu gehört die erneute Kreditwürdig- keitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen und die fehlende Ausnahmerege- lung für Immobilienverzehrkredite.
Das Land Schleswig-Holstein kann mit seinem Beitritt zu der Bundesratsini- tiative dazu beitragen, dass diese Unsicherheiten und Unklarheiten beseitigt werden. Es sind schließlich nicht nur die Kreditinstitute in Schleswig- Holstein verunsichert, sondern auch viele Menschen, vor allem junge Fami- lien, die der Staat - trotz der hohen Belastung durch Steuern und Abgaben - doch eigentlich immer dazu auffordert, Vermögen zu bilden. Und es sind auch viele ältere Menschen verunsichert, die sich z.B. mit dem Gedanken tragen, zu Hause bauliche Veränderungen durchführen zu lassen, um mög- lichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können.
Wir sind sehr dafür, den Finanzmarkt sinnvoll zu regulieren, und auch wir sind auch dafür, das Risiko von Immobilienblasen zu minimieren, aber hier Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de hat der Gesetzgeber übertrieben, rumgemurkst und wieder einmal die Fal- schen getroffen.
Unser Bundesland sollte dazu beitragen, dass dies schnellstmöglich korri- giert wird.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de