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13.10.16
13:15 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 26: Wir fördern gezielt Investitionen in Bildung

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 13. Oktober 2016


TOP 26, Bericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Drs. 18/4728)



Beate Raudies:
Wir fördern gezielt Investitionen in Bildung


Ich danke der Ministerin für ihren Bericht. Worum geht es eigentlich? Obwohl auch die Kommunen Steuern in Rekordhöhe einnehmen, steht vielen das Wasser bis zum Hals. Seit Jahren wächst der kommunale Schuldenberg. Gerade die hoch verschuldeten Kommunen stecken häufig in einem Teufelskreis. Sie erhöhen Steuern und Gebühren, schränken kommunale Leistungen ein und sparen bei Investitionen. Die meisten von ihnen schaffen es jedoch trotz aller Sparmaßnahmen nicht einmal ansatzweise, Schulden abzubauen. Gleichzeitig investieren sie infolge der Einsparungen immer weniger.
Auf die desolate Situation der Kommunen hat der Bund im vergangenen Jahr mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz reagiert. Und vor allem unseren SPD-Kollegen im Bundestag ist es zu verdanken, dass wir heute über die Verteilung in Schleswig-Holstein überhaupt debattieren können.
Aufgrund des leider nach wie vor bestehenden Kooperationsverbots im Bildungsbereich war aber die „Krücke“ eines kommunalen Investitionsfonds nötig. Aus dem Fonds von 3,5 2



Milliarden Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur oder Bildung gefördert werden.
Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben schnell gemacht und die für die Umsetzung in Schleswig-Holstein erforderliche Förderrichtlinie im Oktober 2015 veröffentlicht. Die Regelungen dieser Förderrichtlinie stoßen nun zum wiederholten Male auf die Kritik der Opposition.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, habe ich in meiner Ausbildung gelernt. Was hat der Bundesgesetzgeber beschlossen?
1. Der Bund wollte bewusst finanzschwache Kommunen fördern, nicht alle. Die Auswahl, die die Landesregierung in diesem Fall getroffen hat, nämlich die Beschränkung auf 47 Kommunen, ist begründet und nachvollziehbar. 2. Der Bund hat im Gesetz die Förderbereiche definiert, für die die Mittel verwendet werden dürfen, es aber den Ländern freigestellt, eine Auswahl zu treffen. Die Landesregierung hat sich entschieden, die Förderung auf die energetische Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten zu konzentrieren.
Das bedeutet: In Schleswig-Holstein stehen aus dem Bundesprogramm fast 100 Millionen für Investitionen in Schulgebäude, Schulsporthallen und Kindertagesstätten zur Verfügung – das ist eine Menge Geld! Und es entspricht unserem politischen Schwerpunkt seit 2012. Und wenn sie uns in den letzten vier Jahren zugehört haben, wüssten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, was unserer Küstenkoalition vor allem wichtig ist: Bildung, Bildung, Bildung!
Wir wollen nicht mit der Gießkanne vorgehen, wo jeder ein bisschen bekommt, sondern das Geld soll dort ankommen, wo es am nötigsten gebraucht wird. Auch wenn der schleswig-holsteinische Gemeindetag dies als „Benachteiligung des ländlichen Raumes“ kritisiert, bleibt festzustellen: Nicht jeder Schulträger ist finanzschwach!
Natürlich würde ich mir auch wünschen, dass die Kommunen mit ihren Planungen weiter wären. Aber wenn man weiß, wie kommunale Entscheidungsprozesse laufen, ist das vielleicht auch gar nicht so erstaunlich. 3



In vielen Kommunen werden die Haushaltsberatungen im Oktober 2015 in vollem Gange, wenn nicht sogar abgeschlossen gewesen sein. Und wenn nicht gerade eine fertige Planung in der Schublade lag, braucht diese auch ihre Zeit. Hinzu kommt, dass das Bundesprogramm, wie seinerzeit das Konjunkturpaket II, zeitlich sehr ehrgeizig angelegt ist. Dieses hat der Bund jetzt erkannt und arbeitet an der Verlängerung der Fristen.
Außerdem, darauf hat die Frau Ministerin auch schon hingewiesen, besteht für die Kommunen keine Not, schnell statt sorgfältig zu planen, denn das zugewiesene Budget ist ihnen ja sicher. Also, ich rate in der Sache zu etwas Gelassenheit.