Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.09.16
16:56 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Städtebauförderung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 26 – Städtebauförderung verbessern - Förderrichtlinie Pressesprecherin anpassen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Detlef Matthiessen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Städtebauförderung verbessern – Nr. xxx.16 / 21.09.2016
Förderrichtlinie anpassen
Mit den Programmen des Bundes und der Länder zur Städtebauförderung helfen wir Städ- ten bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.
Innenstädten und Ortszentren werden in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt, aber auch Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten gekennzeichnet sind, zum Beispiel ehemalige Industrie-, Konversions- oder auch Bahnflächen. Wir unterstützen auch zur Abwendung sozialer Missstände.
Kursorisch seien nur aufgeführt die Programme:
- Soziale Stadt - Stadtumbau West - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Städtebaulicher Denkmalschutz - Kleinere Städte und Gemeinden - Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Investitionspakt Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (§§ 164a und 164b Baugesetzbuch).
Folgt man dem CDU-Antrag in seinen Formulierungen, dann verraten wir wieder einmal die Kommunen. Das Ministerium solle nur Aufsicht üben und sonst gar nichts. Als wollte die Landesregierung die Planungshoheit der Kommunen in Frage stellen und das Verfassungs- recht auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG angreifen. Das kann die Koalition nicht auf Seite 1 von 2 sich sitzen lassen.
Die CDU greift entschieden daneben. Das widerspricht auch dem gesetzlichen Auftrag. Diese versteckten Vorwürfe darf die Koalition so nicht stehen lassen. Selbstverständlich werden die Programme ausgestaltet. Das Ministerium berät und kontrolliert auch die Um- setzung der Programme.
Aber allein aus der Finanzierung durch Bund, Land und Kommunen ergibt sich schon eine Kooperationsnotwendigkeit, die auch tatsächlich aktiv gelebt wird.
Die Verzinsung von nicht fristgerecht verwendeten Mitteln, die Prüfung unter anderem der Förderwürdigkeit ergibt sich aus dem Rechtsrahmen und den Vorschriften der Haushalts- ordnung.
Damit erhalten die Kommunen in der Mittelverwendung auch Rechtssicherheit.
Sie erhalten mit der Beratung auch in der Gestaltung Anregungen und Kenntnis der Gren- zen. Auch der Bund selbst führt zahlreiche Veranstaltungen, Seminare und Beratungen durch. Das ist auch dem Umfang der Mittel und der Komplexität ihrer Verwendung geschul- det.
Das macht Sinn und behindert die Kommunen nicht, sondern unterstützt sie.
Der CDU-Antrag ist deswegen überflüssig und falsch.
Nörgelopposition nervt auf der einen Seite, beruhigt auf der anderen Seite aber auch - mehr können sie nicht, weil sie nicht mehr haben.
***



2