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20.07.16
17:26 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Änderung des Landeswassergesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 2 – Änderung des Landeswassergesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Sprecher für Landwirtschaft und ländliche Landeshaus Räume der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Bernd Voß: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 337.16 / 20.07.2016

Wir stellen uns rechtzeitig auf den Klimawandel ein Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wir reagieren mit dieser kleinen Novelle des Landeswassergesetzes im Wesentlichen in drei Punkten auf einen dringenden Anpassungsbedarf in Folge des fortschreitenden Klimawandel.
Es ist erstens eine Einbeziehung der Belange des Küstenschutzes bei Baugenehmi- gungen an Deichen, Steilküsten und in vom Binnenhochwasser gefährdeten Gebieten.
Zweitens wird das LKN zuständige Aufsichtsbehörde für den Deichabschnitt Wehr Geesthacht bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern. Damit erfolgt mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der EG Hochwasserrahmenrichtlinie eine Anglei- chung der Behördenstruktur in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
Drittens werden die dem Küstenschutz dienenden Aufspülungen definiert und deren In- standhaltung sowie deren Genehmigung. Dies sind Voraussetzung für die Umsetzung der Strategie Wattenmeer 2100.
Die Änderungen sind zur Abwendung von Schäden, die zukünftig etwa durch die Be- bauung in bestimmten Hochwasserrisikogebieten drohen, notwendig. So ist es sinnvoll, solche Bebauung einer gesonderten Prüfung und Genehmigung zu unterziehen.
Wer weiter zulässt, dass in Gebieten gebaut wird, von denen uns die Klima- Projektionen sagen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dort mit vermehrten Hochwas- serereignissen zu rechnen ist, der handelt grob fahrlässig.
Aber warum kann man das nicht einfach der Entscheidung der Kommunen, also den Trägern der Planungshoheit überlassen? Sie könnten ja auch einfach aus Vernunft- Seite 1 von 2 gründen auf die Ausweisung von Bebauungsgebieten in Hochwasserrisikogebieten ver- zichten. Oder warum es nicht den privaten Bauherren oder Investoren überlassen? Wer sein Geld unbedingt aufs Spiel setzen will, der soll es auch tun dürfen, könnte ja eine liberale Gesinnung nahelegen. Muss eben jeder das Risiko für sich selbst abwägen.
Aber wir wissen alle, dass das nicht funktionieren würde. Dazu sind zukünftige Risiken durch den Klimawandel zu abstrakt. Die Folgekosten durch Bauen am falschen Stand- ort können eben auch die Allgemeinheit treffen.
Wir neigen leider alle dazu, solche Gefahren, die nicht unmittelbar zu greifen sind, zu leugnen oder zu verdrängen. Insbesondere dann, wenn nicht klar ist, ob es erst in fünf oder zehn Jahren – oder vielleicht doch viel später passiert.
Trotzdem müssen wir Konsequenzen aus den Ereignissen ziehen. Das ist einmal, den Hochwasserschutz durch Deiche und andere Bauwerke zu verbessern. Dies wird auch gemacht und ist auch gut so. Dazu kommt ein zwangsläufig einsetzender Paradigmen- wechsel für ein anderes Wasserregime, mit mehr Retentionsräumen und Wasserrück- halt in der Fläche.
Die Konsequenz ist aber auch, für bestimmte Gebiete, die anhand der Erkenntnisse der Wasserwirtschaft und Klimaforschung sorgfältig ermittelt wurden, von Bebauung, zu- mindest neuer bzw. zusätzlicher Bebauung freizuhalten. Oder eben die Bauwerke ent- sprechend zu sichern. Die Gesetzesänderung bietet aber auch den erforderlichen Frei- raum für angepasste Entscheidungen vor Ort. Genau das erreichen wir mit diesem Ge- setz.
Ein Wort zum §108, zu den Änderungen am Oberlauf der Elbe und zum Antrag der FDP: Wir werden, mit diesem Gesetz auch die Zuständigkeit für die Aufsicht über den Hochwasserschutz an der Elbe im nichttideabhängigen Bereich der Elbe, also ab dem Wehr Geesthacht bis zur Landesgrenze, auf das LKN und damit dem Land übertragen. Der einfache Grund hierfür ist die Arbeitsstruktur in der Zusammenarbeit der Länder entlang der Elbe.
Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, man solle doch die ganze materielle Zuständig- keit auch gleich dem Land zu zuschlagen springt zu kurz. Das wäre ein Dammbruch in der Systematik der Zuständigkeiten für den Hochwasserschutz im Land.
Mit dem Hochwasserschutz an den Binnen- und Regionaldeichen in den Händen der Wasser- und Bodenverbänden haben wir eine gute und effiziente lokale Bindung. Die Verbände haben die erforderliche Infrastruktur vor Ort, die Erfahrung und die Kenntnis- se und können die Interessen vor Ort bündeln.
Das hat sich bewährt und das sollte auch so bleiben. Dass das aber auch heißt, dass das Land die Verbände vor Ort oder auch die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht al- lein lässt ist hierbei selbst redend. Erst recht nicht, wenn große Projekte anstehen. Ich denke das zeigt sich auch in Lauenburg bei der Suche nach personellen und finanziel- len Lösungen. Das Land braucht sich da nicht zu verstecken.
Zum Schluss: Dass diese Landesregierung nicht nur Strategien wie für das Watten- meer 2100 aufstellt, sondern auch gleich das passende Handwerkszeug schmiedet, ergibt sich aus den Regelungen zu Sandaufspülungen als Küstenschutzmaßnahme.
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