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09.06.16
12:34 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 20: Klare und effiziente Verfahrensabläufe fördern den gesellschaftlichen Frieden

Justizpolitik
Nr. 265/16 vom 09. Juni 2016
Barbara Ostmeier zu TOP 20: Klare und effiziente Verfahrensabläufe fördern den gesellschaftlichen Frieden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Im März dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag für die Ausweisung von straffälligen Ausländern weitere Erleichterungen beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung soll zukünftig Ausländern, die Straftaten begehen, die Aufenthaltsberechtigung leichter entzogen werden können. Unabhängig von dieser neuen Regelung bleibt es aber dabei, dass die Ausweisungsentscheidung in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden verbleibt.
Hier könnte der Antrag der FDP zu klareren und effizienteren Verfahrensabläufen führen, wenn die Strafrichter und Strafkammern zukünftig auch eine Ausweisung als Nebenstrafe aussprechen können. Aus meiner Sicht sprechen durchaus gute Gründe für diesen Vorschlag. Als Nebenstrafe kennt unser Strafrecht in § 44 StGB das Fahrverbot, das dann ausgesprochen wird, wenn jemand wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs begangen hat.
Die Ausweisung aufgrund kriminellen Verhaltens i.S.d. Aufenthaltsgesetzes stellt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch als quasi unmittelbare Folge einer Verurteilung im Strafprozess dar. Auch unter dem im
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Aufenthaltsrecht zugrunde liegenden Abwägungserfordernis kann die Behandlung der Ausweisungsentscheidung als Nebenstrafe sinnvoll sein.
Heute müssen die Ausländerbehörden über die Frage entscheiden, ob das Ausweisungsinteresse oder das Bleibeinteresse überwiegt. Es müssen also auf der einen Seite die Schwere des kriminellen Verhaltens des Täters, die das Ausweisungsinteresse begründen, mit seinen persönlichen Verhältnissen, wie beispielsweise seinen familiären Bindungen mit- und gegeneinander abgewogen werden. Auch im Strafprozess werden Taten und ihre Umstände genau aufgearbeitet. Das Gericht verschafft sich einen Eindruck vom Geschehen und vom Täter und seinen Lebensumständen und kommt unter Berücksichtigung aller Umstände zu einem Urteil und zur Festlegung des Strafmaßes. Diese Abwägungen sind denen im Rahmen der Ausweisungsentscheidung sehr ähnlich.
Bisher bedarf es dafür allerdings eines gesonderten Verwaltungsverfahrens. Der Vorschlag der FDP bietet eine Chance hier zu einer deutlichen Effektivierung zu kommen. Und eine solche Regelung würde auch dem Interesse des Bundesgesetzgebers entsprechen, der mit den Erleichterungen ja gerade erreichen wollte, dass kriminellen Ausländern in Zukunft noch schneller die Ausweisung droht. Die Ausweisung hat für den Betroffenen ernste Konsequenzen.
Aber anders als eine Abschiebung führt der Entzug eines bestehenden Aufenthaltsrechts nicht automatisch dazu, dass die Betroffenen das Land tatsächlich unmittelbar verlassen. Bestehende Ausreisehindernisse müssen im vollzuglichen Verfahren von der Ausländerbehörde weiter geprüft werden. Der entsprechende Rechtsweg steht ihnen ebenfalls offen.
Ich kann von hier aus nicht beurteilen, inwieweit wir durch den Vorschlag der FDP auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörden kommen würden. Dies wäre eine Frage, die im Rahmen einer Anhörung zu klären wäre. Ebenso gespannt bin ich darauf, wie die Justiz zu diesem Vorschlag steht. Klar ist für mich: Bei Ausweisung und Abschiebung brauchen wir ein deutlich effektiveres System.
Dort , wo es Sinn macht die Verfahren zu straffen und zusammen zu führen, sollten wir diese Möglichkeiten nutzen. Klare und effiziente Verfahrensabläufe fördern den gesellschaftlichen Frieden, die gegenseitige Akzeptanz und damit vor allem die Integration. Deutliche Signale machen aber auch die Erwartungen deutlich, die wir an diejenigen stellen, die zu uns kommen.

Seite 2/3 Ich bin gespannt, was wir über eine konstruktive Beratung im Innen- und Rechtsausschuss dazu beitragen können.



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