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03.05.16
16:12 Uhr
SPD

Tobias von Pein: Urteilsverkündung vor Ende der Beweisaufnahme?

Kiel, 3. Mai 2016 Nr. 109 /2016



Tobias v. Pein:
Urteilsverkündung vor Ende der Beweisaufnahme? Zu den Veröffentlichungen zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Friesenhof“ erklärt der stellvertretende Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Tobias von Pein:
Die in dem Spiegel-Artikel vom 30.04.2016 genannten Vorwürfe gegen die Praktiken in den „Friesenhof“-Heimen sind nicht neu, sondern beschäftigen den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bereits seit Herbst 2015. Offensichtlich sind der Opposition die Sitzungen des Untersuchungsausschusses aber zu langweilig geworden, so dass die Diskussion über die Zustände in den „Friesenhof“-Heimen jetzt in die Öffentlichkeit verlagert werden soll. Nur so ist wohl zu erklären, dass mitten in der Beweisaufnahme, in der noch längst nicht alle Zeugen gehört wurden, Ergebnisse eines sogenannten „Zwischenbericht zur bisherigen Beweisaufnahme“ der FDP-Fraktion (Der Spiegel v. 30.04.2016, S. 36) in den Medien präsentiert werden. Vielleicht nicht ganz zufällig werden dort nur Mitarbeiter der FDP-Fraktion und nicht Abgeordnete mit ihren Einschätzungen zitiert, denn der Fraktionsvorsitzende und Obmann im Untersuchungsausschuss, Wolfgang Kubicki, wird als Strafverteidiger natürlich genau wissen, dass ein solches Vorgehen mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens, bei dem das Urteil nach der Beweisaufnahme gesprochen wird, nicht mehr viel zu tun hat. Zudem sieht der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der auch im Untersuchungsausschuss gilt, vor, dass sich die Abgeordneten selbst einen Eindruck der Zeugen machen, deren Aussagen sie später bewerten. Dies ist bei der sporadischen Anwesenheit von Herrn Kubicki bei den Zeugenvernehmungen aber schwierig. 2



Vielleicht findet der „Zwischenbericht“ ja noch seinen offiziellen Weg in den Ausschuss, damit dort darüber diskutiert und der Inhalt mit den Fakten abgeglichen werden kann.
Die Diskussion im Ausschuss ist auch das richtige Forum, um zu klären, ob eine Ministerin am 25.06.2015 in der Sozialausschusssitzung schon etwas wissen konnte, was die Kieler Staatsanwaltschaft erst am 26. Juni 2015 mit folgendem Wortlaut öffentlich erklärte: „Ermittelnde Beamte haben heute Vormittag in den Räumen des Ministeriums Akten gesichtet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Weiterleitung der Vorgänge an das Parlament (Sozialausschuss) den Ermittlungszweck, nämlich die uneingeschränkte Aufklärung des Sachverhaltes nicht gefährdet. Dies ist den Vertretern des Ministeriums mitgeteilt worden.“ Wir freuen uns auf die weitere Ausschussberatung.