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03.05.16
15:26 Uhr
CDU

Daniel Günther zu TTIP: Schaum vor dem Mund führt nur dazu, dass wir jeden Einfluss verlieren

Wirtschaftspolitik
Nr. 204/16 vom 03. Mai 2016
Daniel Günther zu TTIP: Schaum vor dem Mund führt nur dazu, dass wir jeden Einfluss verlieren
Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat sich in ihrer heutigen (03. Mai 2016) Sitzung klar für ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika ausgesprochen. Sie formulierte in einem Antrag für die kommende Landtagssitzung Forderungen, welche der die Verhandlungen führenden EU-Kommission durch die Bundesregierung als nicht verhandelbar mitgeteilt werden sollten:
„Wenn die Grünen jetzt ein Ende der TTIP-Verhandlungen fordern, dann wollen sie die Aushandlung der künftig geltenden Standards des Welthandels China, Indien und den USA überlassen. TTIP bietet uns 80 Millionen Deutschen die Chance, weltweit geltende Handelsstandards mit zu gestalten und davon zu profitieren. Diese Chance dürfen wir nicht aus blankem Antiamerikanismus verspielen“, erklärte Günther in Kiel.
Die von Greenpeace veröffentlichten Papiere würden nicht mehr und nicht weniger darstellen, als die unterschiedlichen Verhandlungspositionen. „Nun geht es darum, die eigenen Positionen zu bekräftigen, um unsere Verhandlungsdelegation zu stärken. Schaum vor dem Mund führt nur dazu, dass wir jeden Einfluss verlieren“, sagte Günther
Entscheidend sei, dass am Niveau des deutschen Verbraucherschutzes nicht gerüttelt werde. Die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein unterstütze die in
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 den Verhandlungen stehende EU-Kommission in dem Ziel, dies insbesondere in den folgenden Punkten durchzusetzen:
- Bestehende Verbraucherschutzstandards des jeweiligen Importlandes dürfen auf keinen Fall aufgeweicht werden.
- Speziell die Standards der europäischen Lebensmittelsicherheit sind nicht verhandelbar.
- Das Vorsorgeprinzip muss unverändert gelten.
- Bestehende Europäische Regelungen für Zulassung und Einfuhr von gentechnisch veränderten Organismen dienen der Transparenz, der Entscheidungsfreiheit und dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Das Freihandelsabkommen darf diese Ziele nicht in Frage stellen.
- Bei Stoffen mit hormonellen Wirkungen für Lebensmittel gilt: das Hormonverbot bleibt unangetastet.
- Keinesfalls dürfen chemische Oberflächenbehandlungen in jedem Schritt der Produktion dazu dienen, anderweitige Hygienemängel zu kaschieren.



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