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27.04.16
17:11 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Gastschulabkommen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 19+26 – Gastschulabkommen mit der Freien Pressesprecherin und Hansestadt Hamburg Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 191.16 / 27.04.2016


Wir wollen keine Flickenschusterei mit Ausnahmeregelungen

Nehmen wir mal an, die Kinder von Herrn Koch möchten lieber in Hamburg als in Ahrensburg zur Schule gehen. Das ist nach dem jetzigen Gastschulabkommen schwie- rig, denn das zurzeit bestehende Gastschulabkommen legt den Vorrang der Beschulung im eigenen Land fest.
SchülerInnen dürfen also nur ausnahmsweise im Nachbarland zur Schule gehen. Herr Koch müsste sich also von seiner Frau trennen und sich mit seinem Kind im benachbar- ten Hamburg anmelden. Dann könnte er aber nicht mehr im Schleswig-Holsteinischen Landtag sein. Schwierig - also müsste sich seine Frau ummelden oder vielleicht gibt es Großeltern in Hamburg, bei denen das Kind wohnen könnte.
Diese Situation ist völlig schräg und nicht zufriedenstellend. Die Menschen in der Metro- polregion nutzen die Angebote hier wie dort. Die Landesgrenze ist gar nicht wahrnehm- bar, aber im Schulbereich gibt es eine riesige Hürde. Das haben wir Grüne in der ver- gangenen Wahlperiode, als das Gastschulabkommen von Herrn Klug als Bildungsminis- ter verhandelt wurde, kritisiert.
Deshalb machen wir es anders und haben mit SPD und SSW im Koalitionsvertrag ver- einbart, dass wir zu einer gemeinsamen Bildungsplanung mit Hamburg kommen wollen. Es ist das Wesen von Verhandlungen, dass sich alle Beteiligten auf eine Lösung einigen müssen, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Hamburg nimmt deutlich mehr SchülerInnen aus Schleswig-Holstein auf als umgekehrt. Etwa 4850 SchülerInnen gehen in Hamburg zur Schule, gegenüber 1100 in Schleswig- Holstein. Es ist also wahrscheinlich, dass Hamburg nicht zu den jetzigen Konditionen ei- Seite 1 von 2 ner völlig freien Schulwahl zustimmen mag.
Wir sind aber fest davon überzeugt, dass es der Bildungsministerin gelingen wird, einen großen Schritt hin zu einer Öffnung der Schulwahl zu machen. Es ist klar, dass Schles- wig-Holstein und Hamburg bei einer Öffnung auch die eigenen Schulen und die eigenen SchülerInnen im Blick haben müssen. Wir wollen ein umfangreiches Schulangebot im ei- genen Land erhalten. Das gilt besonders für die beruflichen Schulen.
Für Härtefälle, also bei weiten Wegen zwischen Arbeitsstelle, Wohnort und Berufsschu- le, gibt es bereits jetzt jährlich etwa 230 Freigaben des Bildungsministeriums. So werden unzumutbare Härten vermieden.
Diese Schleswig-Holsteinischen BerufsschülerInnen können dann in Hamburg die Be- rufsschule besuchen. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung nutzt also die Spiel- räume des Gastschulabkommens im Sinne der Jugendlichen. Das finden wir gut und richtig.
Schleswig-Holstein und Hamburg rücken in dieser Wahlperiode in vielen Bereichen en- ger zusammen: Regelmäßige gemeinsame Kabinettssitzungen, Kooperation bei der Un- terbringung von Flüchtlingen und Vereinbarungen über das Baggergut aus dem Ham- burger Hafen sind nur einige Beispiele, bei denen es bilaterale Lösungen gibt.
Die Landesregierung wird auch beim Gastschulabkommen zu einem guten Ergebnis kommen.
Wir wollen keine Flickschusterei mit Ausnameregelungen für einzelne Gemeinden und Schularten, wie die CDU es in ihrem Antrag vorschlägt. Wir wollen eine gemeinsame Bil- dungsplanung mit Hamburg und wir werden in dieser Wahlperiode diesem Ziel einen großen Schritt näher kommen. Damit auch die Kinder von Herrn Koch aus Ahrensburg auf eine Hamburger Schule gehen könnten, wenn sie dies wollten. Dazu brauchen wir keine Nachhilfe von der CDU.
Deshalb werden wir den CDU Antrag ablehnen. Die Zahl der SchülerInnen aus Mecklen- burg Vorpommern ist deutlich kleiner. Nach Zahlen des Ministeriums für Schule und Be- rufsbildung vom September 2015 besuchten im Schuljahr 2014/15 136 SchülerInnen all- gemeinbildende Schulen in Schleswig-Holstein. An den beruflichen Schulen waren es 477. Davon gingen 300 SchülerInnen auf die Berufsschule, hatten also einen Ausbil- dungsplatz in Schleswig-Holstein und sowieso ihre zugeordnete Berufsschule in Schles- wig-Holstein.
Die Landesregierung aus Mecklenburg-Vorpommern hatte 1998 und 2001 laut einer kleinen Anfrage aus dem September 2015 auch kein Interesse an einem Ausgleichsab- kommen mit Schleswig-Holstein. Ohne Partner kann man kein bilaterales Abkommen machen. Deshalb werden wir den FDP Antrag ablehnen. ***



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