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27.04.16
16:26 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 24: Schleswig-Holstein sollte sich zurückhalten!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 27. April 2016


TOP 24, Liberalisierung des Glücksspielmarktes (Drs. 18/4073)



Dr. Kai Dolgner:
Schleswig-Holstein sollte sich zurückhalten!


Die von den Kollegen von CDU und FDP vorgetragenen Positionen zur Liberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes sind ja nun so neu nicht. Und, mit Verlaub, mich haben die Inhalte Ihres umfangreichen Antrages nun auch nicht so sehr überrascht.
Offenbar wollen Sie anlässlich der letzten EuGH-Entscheidung die Gelegenheit nutzen, wieder einmal über Glückspiel zu sprechen. Die EuGH-Entscheidung bezieht sich allerdings fast ausschließlich auf die Sanktionierbarkeit eines terrestrischen Sportwettenangebotes ohne gültige deutsche Lizenz. Es legalisiert weder Internetsportwetten, noch wendet es sich gegen das im Glückspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Live- oder Ereigniswetten oder gar das Verbot von Online-Casino-Spielen.
Es ist sicher Ihr gutes Recht, das alles inhaltlich zu fordern, nur zwingend aus der Rechtsprechung ergeben tut sich das alles nicht, auch wenn die entsprechenden Lobbys sich krampfhaft bemühen, das anders darzustellen. 2



Eine besondere Chuzpe ist allerdings die Forderung des FDP-Antrages nach einem kohärenten Glücksspielrecht. Waren Sie es doch, die mit dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz die für die Kohärenz notwendige Einheitlichkeit bewusst gefährdet haben! Sie wollten damit den von Ihnen inhaltlich abgelehnten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gegen den politischen Willen aller anderen Bundesländer juristisch knacken.
Beinahe wäre es Ihnen ja auch gelungen, wie sich aus der Digibet-Entscheidung (Digibet = Wettanbieter) ergibt. Maßgeblich für den EuGH, die Kohärenz nicht in Frage zu stellen, war nämlich, dass wir den schleswig-holsteinischen Sonderweg so schnell wie möglich beendet haben, nachzulesen in den Sätzen 37 bis 39 der Entscheidung.
Wenn denn die Regulierungen des Glücksspielstaatsvertrags unwirksam wären, warum hat Digibet denn nach der Schlappe vor dem EuGH gekniffen und die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen? Wäre es doch die einmalige Gelegenheit gewesen, eine BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von Sportwetten und Casinospielen zu bekommen.
Nicht alles an dem bestehenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat sich als praktikabel erwiesen und Anpassungsbedarf haben Staatsverträge immer, sonst hätten wir sicher nicht gerade den 19. Medienänderungsstaatsvertrag am Wickel.
Aber wir werden, bei allen unterschiedlichen Bewertungen bezüglich der einzelnen Regelungsgegenstände, die es bundesweit (und auch in der Koalition) gibt, sicher nicht Ihren Weg beschreiten, dass am schleswig-holsteinischen Wesen schon wieder die deutsche Glücksspielwelt genesen soll, und deshalb Ihren Antrag ablehnen.