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20.04.16
14:59 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: Das planlose Vorgehen der Justizministerin bei der Zusammenarbeit mit Hamburg muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden

Justizpolitik
Nr. 174/16 vom 20. April 2016
Barbara Ostmeier: Das planlose Vorgehen der Justizministerin bei der Zusammenarbeit mit Hamburg muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hat die heute (20. April 2016) im Innen- und Rechtsausschuss von Justizministerin Anke Spoorendonk verkündete deutliche Verzögerung bei der Zusammenarbeit im Justizvollzug begrüßt:
„Ich kann nur hoffen, dass die Verhandlungen jetzt endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Erst müssen gemeinsame Ziele und Methoden im Strafvollzug vereinbart werden. Dann kann es um eine Vertiefung der Zusammenarbeit gehen“, so Ostmeier.
Die CDU-Justizexpertin erinnerte daran, dass sie genau dies nach der gemeinsamen Pressekonferenz von Ministerin Spoorendonk und Hamburgs Justizsenator Till Steffen im Dezember letzten Jahres angemahnt hatte.
„Niemandem war damals klar, auf welcher Grundlage die Ministerin verhandelt. Anke Spoorendonk selbst offenbar am allerwenigsten“, so Ostmeier.
Die Abgeordnete forderte nun eine offene Debatte auch über die Vor- und Nachteile einer vertieften Zusammenarbeit. „Bislang sind SPD, Grüne und SSW der von der CDU geforderten fachlichen Diskussion mit dem Hinweis auf
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 die Verhandlungen der Landesregierung auf Arbeitsebene ausgewichen. Die Frage, wo und wie unser Land Straftäter resozialisiert, gehört aber ins Parlament und in die zuständigen Ausschüsse“, forderte Ostmeier. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die scharfe Kritik von Experten – beispielsweise dem Kriminal- und Sozialpolitik-Experten Professor Bernd Maelicke und der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege.
Gerade im Bereich des Frauenvollzugs habe Schleswig-Holstein mit Rücksicht auf Mutter-Kind-Beziehungen eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Angesichts dieser Fürsorgeverpflichtung gegenüber straffällig gewordenen Frauen und Müttern müsse der Einfluss der politischen Verantwortungsträger aus Schleswig-Holstein auf diesen Kernbereich des Vollzugs gewahrt werden.



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