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20.04.16
12:12 Uhr
CDU

Ingbert Liebing und Daniel Günther: Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen muss auf 1200 Meter erhöht werden

Energiepolitik
20. April 2016
Ingbert Liebing und Daniel Günther: Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen muss auf 1200 Meter erhöht werden
Die Vorsitzenden der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, und der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, haben heute (19. April 2016) eine Erhöhung des Mindestabstands von Windenergieanlagen gefordert. Die CDU-Fraktion wird für die kommende Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag stellen:
„Schleswig-Holsteins Vorreiterrolle in der Windenergie steht und fällt mit der Akzeptanz der Bevölkerung. Mit unserem Vorschlag wollen wir etwa zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft nutzen. Das ist etwas mehr als in der alten Regionalplanung vorgesehen war. Die Landesregierung hatte Karten mit sieben Prozent Potenzialfläche veröffentlicht und damit falsche Erwartungen bei Investoren geweckt und unnötigen Widerstand in der Bevölkerung geschürt. Die Wirkung erleben wir jetzt mit vielen neuen Konflikten. Das wollen wir wieder zurecht rücken. Unser Vorschlag stellt für den Ausbau der Windenergie ausreichend Landesflächen zur Verfügung, nimmt aber auch Sorgen der Menschen auf. Wir wollen die Energiewende mit der Zustimmung der Menschen weiter voran bringen“, erklärte Liebing in Kiel.

Pressesprecher Landesgeschäftsführer Dirk Hundertmark Dr. Axel Bernstein Landeshaus, 24105 Kiel Sophienblatt 44-46, 24114 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefon: 0431 66099-11 Telefax: 0431-988-1443 Telefax: 0431 66099-88 E-Mail: info@cdu.ltsh.de E-Mail: axel.bernstein@cdu-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu-sh.de


Seite 1/2 Die technische Entwicklung mache eine Nachjustierung der Abstandsregelung erforderlich, betonte der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Die Anlagen werden bekanntlich immer höher. Natürlich fühlen die Anwohner sich davon beeinträchtigt. Entsprechend muss der Mindestabstand angepasst werden“, forderte Günther.
Er kündigte einen entsprechenden Antrag für die kommende Landtagssitzung an. Dieser fordert die Landesregierung auf, im Rahmen der Teilaufstellung der Regionalpläne die Abstände anzupassen. Zu Siedlungsbereichen sollen sie dann mindestens die genannten 1.200 Meter statt bisher 800 Meter, zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich mindestens 500 Meter statt bisher 400 Meter, betragen.
„Die Energiewende ist ohne Frage für Schleswig-Holstein eine Riesenchance. Wir wollen sie so umsetzen, dass sich die Anwohner der Anlagen nicht als Verlierer fühlen“, so Liebing.



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