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27.01.16
17:20 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: Für Ministerin Spoorendonks neues Strafvollzugsgesetz fehlen immer noch jegliche Grundlagen

Justizpolitik
Nr. 047/16 vom 27. Januar 2016
Barbara Ostmeier: Für Ministerin Spoorendonks neues Strafvollzugsgesetz fehlen immer noch jegliche Grundlagen
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Ostmeier, hat die Landesregierung nach der heutigen (27. Januar 2016) mündlichen Anhörung zur Novelle des Strafvollzugsgesetzes erneut aufgefordert, den Gesetzentwurf zurück zu stellen.
„Die Anhörung hat erneut deutlich gemacht, dass die Grundlagen für das neue Strafvollzugsgesetz fehlen. Die Vertreter der Gewerkschaften haben keinen Zweifel daran gelassen, dass die Vorgaben des neuen Gesetzes bei der bestehenden Personalsituation nicht umsetzbar sind. Dieses deutliche Signal können weder SPD, Grüne und SSW noch die Landesregierung ignorieren“, sagte Ostmeier in Kiel.
Ostmeier wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Umfrage zum betrieblichen Gesundheitsmanagement hin. Diese habe erschreckende Ergebnisse für die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten ergeben.
Die hohe Unzufriedenheit der Beschäftigen und die hohen Krankenstände hingen bereits heute untrennbar mit den Arbeitsbedingungen und den Arbeitsbelastungen zusammen. Statt diese Probleme zu lösen, drohten sie durch SPD, Grüne und SSW nun noch einmal verschärft zu werden.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Die Anzuhörenden haben mit der Mär der Regierung aufgeräumt, es gebe durch das Gesetz nur einen geringen zusätzlichen Personalbedarf. Auch Vertreter der Justiz haben auf das Risiko enormer Folgekosten hingewiesen. Der Gesetzentwurf droht damit den Justizhaushalt insgesamt zu belasten, ohne dass die Landesregierung dazu irgendeine Aussage trifft“, stellte Ostmeier klar.
Die in dem Gesetzentwurf genannten Bedarfswerte seien völlig willkürlich. Eine Personalbedarfsberechnung existiert überhaupt nicht.
„Auf dieser Basis ist eine fachlich fundierte Beratung des Gesetzentwurfes gar nicht möglich. Bevor man überhaupt weiter diskutieren kann, muss eine tragfähige Berechnung her“, so Ostmeier.



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