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20.01.16
15:35 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 3 (Gesetz über Sonn- und Feiertage): Eine nach Hamburger Muster gestaltete Regelung ist für unser Land sinnvoll und richtig

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 017/2016 Kiel, Mittwoch, 20. Januar 2016
Innen/Feiertage



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Eine nach Hamburger Muster gestaltete Regelung ist für unser Land sinnvoll und richtig In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz über Sonn- und Feiertage) erklärt der in- nenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug Klug:
„Unter den eingebrachten Vorschlägen ist der ‚Fünfer-Antrag‘ nach Auffas- sung der FDP-Fraktion der beste:
Zum einen bietet er einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Belan- gen. Es soll danach weder eine weitgehende Lockerung, noch ein stures Festhalten an den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für ‚stille Feierta- ge‘ geben. Damit schafft dieser Vorschlag, wie wir finden, einen fairen Aus- gleich.
Ebenso wichtig ist meines Erachtens die Anlehnung an die Regelungen, die in Hamburg gelten.
Alle anderen Lösungsvorschläge bedeuten, dass in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg in Bezug auf Veranstaltungsverbote, Thea- ter- oder Kinovorführungen an diesen Tagen unterschiedliches Recht gelten würde. Was in Bergedorf erlaubt ist, wäre in Geesthacht oder Wentorf ver- boten. Was man in Norderstedt nicht tun dürfte, wäre in Wandsbek gestat- tet. Oder auch umgekehrt – je nachdem, ob Schleswig-Holstein Bestim- mungen einführen würde, die ‚weicher‘ oder ‚härter‘ als die in Hamburg wä- ren.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre meines Erachtens völlig absurd.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet die Nordkirche, die ja mehrere norddeutsche Länder umfasst und deren Vorgänger, die nordelb- ische Kirche, für lange Zeit die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de sich vereint hat, so verbissen für einen Fortbestand unterschiedlicher ge- setzlicher Regelungen in Norddeutschland eintritt.
Vielleicht mag man ja noch ein weiteres Argument gelten lassen:
Die in Karlsruhe bereits in Gang gebrachte verfassungsrechtliche Überprü- fung der Feiertagsregelungen dürfte umso eher Erfolg haben, je unter- schiedlicher die Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind. Denn ein solches buntes Durcheinander spricht ja eher für willkürliche Entscheidun- gen der Gesetzgeber als für eine wohlüberlegte Abwägung unterschiedlicher Belange.
Auch deshalb müssten eigentlich gerade die Befürworter einer Respektie- rung ‚stiller Feiertage‘ zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bestand solcher Schutzvorschriften eher gesichert werden kann, wenn z.B. die Nachbarn Schleswig-Holstein und Hamburg eine übereinstimmende Lösung finden.
Auf der anderen Seite eröffnet dieser Antrag genügend Freiräume, um zu bestimmten Tageszeiten auch Veranstaltungen durchzuführen, die bislang in Schleswig-Holstein nicht gestattet sind.
Das ist ein vernünftiger Mittelweg in einer Diskussion, in der fundamentalis- tische Standpunkte nicht sinnvoll und nicht sachgerecht sind.
Deshalb, meine Damen und Herren, empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion eine Annahme des von fünf Abgeordneten eingebrachten Änderungsantrages.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de