Thomas Rother: Sorgfältige Prüfung erforderlich
Kiel, 25. November 2015 Nr. 287 /2015Thomas Rother:Sorgfältige Prüfung erforderlich Zur Zusammenarbeit mit Hamburg im Strafvollzug erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Thomas Rother:Die Aufregung um einen gemeinsameren Strafvollzug mit der Freien und Hansestadt Hamburg ist unverständlich. Bereits jetzt werden die Personen in Sicherungsverwahrung aus Schleswig- Holstein in Hamburg untergebracht. Bei geringen bzw. sinkenden Belegungszahlen ist es sinnvoll, über eine weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet nachzudenken.Insbesondere bei nur rund 40 weiblichen Gefangenen in der JVA Lübeck ist ein nach Deliktgruppen und Persönlichkeiten orientierter Behandlungsvollzug nur schwer umsetzbar. Gleiches gilt für Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.Ähnlich sieht es im Jugendvollzug aus. Die Einrichtungen können nur sinnvoll bei einer höheren Belegungszahl genutzt werden. Die Veränderung von Fahrtwegen zur Aufrechterhaltung von familiären Kontakten oder für Besuche ist angesichts der Erreichbarkeit der Einrichtungen gewährleistet.Vor einer Entscheidung ist allerdings eine sorgfältige Prüfung aller Wechselbeziehungen erforderlich. Das erfolgt im Justizministerium. Daher zählen Fakten und nicht Phantasien.