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20.11.15
12:06 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 32: Das Landgericht Kiel braucht zeitlich befristet eine zusätzliche Große Strafkammer

Justizpolitik
Nr. 525/15 vom 20. November 2015
Barbara Ostmeier zu TOP 32: Das Landgericht Kiel braucht zeitlich befristet eine zusätzliche Große Strafkammer
Es gilt das geprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Für unseren Rechtsstaat ist es von entscheidender Bedeutung, dass Straftaten konsequent aufgeklärt und einem Urteil zugeführt werden. Das bedeutet nicht nur, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln. Entscheidend ist auch, dass Strafprozesse zügig und effektiv durchgeführt werden.
Die Menschen setzen ihr Vertrauen in die Justiz. Und sie erwarten zu Recht, dass Strafverfahren an den Gerichten zeitnah nach Anklageerhebung durchgeführt werden. Derade für diejenigen, die sich einem Strafverfahren stellen müssen, ist es wichtig, dass dieses möglichst schnell nach einer Tat erfolgt.
Aus Art.2 Abs.1 GG und Art. 6 Abs.1 MRK haben sie sogar einen Anspruch darauf, dass Staatsanwaltschaften und Strafgerichte alle zumutbaren und möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und ein Urteil zu sprechen. Es ist die Aufgabe der Politik - unsere Aufgabe - der Justiz die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um ihr die Bewältigung dieser Aufgabe zu ermöglichen.
Meine Kleine Anfrage zu den Beständen von Strafverfahren an den
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Landgerichten hat Handlungsbedarf aufgezeigt. Das Landgericht Kiel ist gemeinsam mit dem Landgericht Lübeck für alle Anklagen zuständig, die in den Bereich der Wirtschaftsstrafkammern fallen. Solche Strafverfahren zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität aus. Sie binden hohe personelle Kapazitäten und beanspruchen viel Zeit bis zur Erledigung. Gerade – aber nicht ausschließlich - am Landgericht Kiel hat sich in den letzten Jahren ein Bestand an Strafverfahren aufgestaut.
Teilweise finden sich hierbei Anklagen aus dem Jahr 2009, die noch nicht eröffnet worden sind. Dieser Zustand ist für einen Rechtsstaat schlicht nicht hinnehmbar. Bereits 2013 wurde am Landgericht Kiel eine zusätzliche Große Strafkammer eingerichtet, um den Verfahrensbestand konsequent reduzieren zu können.
In ihrem Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss vom 19. Januar 2015 hat die Justizministerin selbst erklärt, dass die Entwicklung im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen weiter zu beobachten ist. Es zeigt sich nun, dass die Bemühungen des Präsidiums des Gerichts und die personelle Unterstützung bereits Effekte zeigen, dass aber dringend weitere Anstrengungen erforderlich sind.
Erschwerend hinzu kommt, dass am Landgericht Kiel Verfahren zur Verhandlung anstehen, die personelle Kapazitäten in erheblicher Form binden werden. Vor dem Landgericht Kiel wird derzeit das größte Strafverfahren in der Geschichte Schleswig-Holsteins mit zwölf inhaftierten, als hochgefährlich geltenden, Angeklagten verhandelt. Wegen des immensen Personal- und Sicherheitsaufwandes muss die Verhandlung im 50 km entfernten Schleswig stattfinden. Allein in diesem Verfahren sind vier Berufsrichter auf lange Zeit gebunden.
Neben weiteren Großverfahren steht dem Landgericht Kiel erstmalig ein Auschwitz-Prozess bevor. Wir sind uns alle bewusst, welche Kapazitäten ein derartiges Verfahren binden wird. Die CDU-Fraktion regt deshalb an, vorübergehend eine zeitlich befristete, zusätzliche große Strafkammer am Landgericht Kiel einzurichten. Diese soll es dem Landgericht ermöglichen, den Weg des Bestandsabbaus weiterhin fortzusetzen und ebenso aktuellen Anforderungen weiterer großer Strafverfahren gerecht zu werden.
Ich möchte allerdings in diesem Zusammenhang betonen, dass wir auch an anderen Gerichten im Land durchaus Handlungsbedarf feststellen. Auch beim Landgericht Flensburg besteht – im Verhältnis zu Größe des Gerichts – ein Bestand von Altverfahren, der sich aus sich heraus nicht erklären lässt. Und ich teile die Auffassung des Richterverbands in seiner Presseerklärung vom

Seite 2/3 17.11.15 ausdrücklich: „“ ein „Abwarten, was passiert“kann sich unser Land nicht leisten.
Geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie uns im Ausschuss Lösungen zum Abbau der Altverfahren am Standort Kiel und zum Abfedern aktueller Belastungsspitzen miteinander beraten.



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