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17.09.15
17:26 Uhr
CDU

Jens-Christian Magnussen zu TOP 24 und 43: Das EEG benachteiligt schleswig-holsteinische Stromkunden

Energiepolitik
Nr. 416/15 vom 17. September 2015
Jens-Christian Magnussen zu TOP 24 und 43: Das EEG benachteiligt schleswig-holsteinische Stromkunden
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Die Energiewende ist ein faccettenreiches „Gebilde“ mit vielen Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, müssen alle Details auf den Tisch um nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Alle Reformansätze müssen sachgerecht dem Zweck der Energiewirtschaft dienen um eine möglichst sichere, effiziente, umweltverträgliche, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung zu gewährleisten.
Auf letzteres zielt unser Antrag 18/3347 ab.
1. Vor der Liberalisierung des Strommarktes beinhaltete der Bezugspreis für Energie neben dem Energiepreis auch die Nutzung des Netzes aller vorgelagerten Spannungsebenen. Der in der Höchstspannung produzierte Storm wurde daher bei Lieferung in nachgelagerte Netzebenen mit den Energiekosten aller in Anspruch genommenen Netzebenen beaufschlagt. Das wurde durch die Energiewende anfangs anders: Durch die dezentrale Energieerzeugung im Netz konnten nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Kosten für die Netznutzung in den vorgelagerten Netzebenen eingespart werden. Deshalb ging der Gesetzgeber vor über 10 Jahren davon aus, dass
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 dem Netzbetreiber durch die regionalen EEG-Anlagen geringere Aufwendungen entstehen, als bei der Einspeisung von Großkraftwerken. Deshalb schien es aus damaliger Sicht sachgerecht, dass der Netzbetreiber diese Einsparung weiter geben muss.
Diese Situation ändert sich zur Zeit wieder dramatisch ins genaue Gegenteil.
Schleswig-Holstein braucht für sein Ziel, Strom in die Verbrauchszentren im Süden zu transportieren, diese vorgelagerten Netzebenen wieder. Ansonsten macht es wenig Sinn, 300 Prozent erneuerbare Energien produzieren zu wollen. Das entspricht unter entgegengesetzten Umständen der Situation vor der Liberalisierung des Energiemarktes. Insofern hat der Netzbetreiber heute nicht mehr geringere, sondern höhere Aufwendungen im Vergleich zu den Netzbetreibern in den Regionen, in denen weniger EEG-Anlagen am Netz sind. Das System der vermiedenen Netzentgelte führt in Schleswig-Holstein zu immer stärkeren Sonderbelastungen für die Stromverbraucher. Innerhalb Schleswig-Holsteins sind im Wesentlichen die Verbraucher im ländlichen Raum betroffen und zwar private Stromkunden wie auch die dort ansässigen Unternehmen gleichermaßen. Jene Menschen also, die ohnehin die Lasten des Umbaus der Energieversorgung zu tragen haben - Lasten in Form von Windparks und neuen Stromtrassen unmittelbar vor der Haustür.
Dass die Bürgerinnen und Bürger gerade im ländlichen Raum zusätzlich auch noch einen finanziellen Solidarbeitrag durch überhöhte Netzentgelte bezahlen müssen, erscheint mir deshalb nicht schlüssig. Deshalb ist es für uns als Schleswig-Holsteiner und diese Landesregierung angezeigt, diese Thematik offensiv in Berlin anzusprechen.
2. Das Referenzertragsmodell beibehalten
An Herrn Albig: Bundeswirtschaftsminister Gabriel verstößt gegen den von Ihnen mit ausgehandelten Koalitionsvertrag. Seine jüngsten Vorschläge im Eckpunktepapier, wie das EEG geändert werden soll, um ab 2017 Ausschreibungen für Windkraftprojekte durchzuführen, führen genau zum Gegenteil dessen, was wir hier in Schleswig-Holstein brauchen. Ausschreibung für Anlagen erneuerbarer Energien ergeben nur dann Sinn, wenn tatsächlich die wirtschaftlichsten Projekte bessere Realisierungschancen bekommen. Ausschreibungen ergeben überhaupt keinen Sinn, wenn Wirtschaftlichkeitsvorteile absichtlich beseitigt werden. Deshalb müssen wir als Schleswig-Holsteiner gemeinsam zumindest für die Beibehaltung des bisherigen Referenzertragsmodells eintreten. Denn schon heute ist es so, dass für bessere Standorte – und das sind in Schleswig-Holstein im bundesdeutschen Vergleich fast alle – die höhere Anfangsvergütung kürzer und bei schwächeren Standorten länger gezahlt

Seite 2/3 wird. So erhalten bisher auch schwächere Standorte Realisierungschancen. Der Koalitionsvertrag hat eigentlich vorgesehen, dass der Ausbau von Windkraft an Land insbesondere an guten Standorten ermöglicht werden sollte. Er hatte nicht zum Ziel, den Ausbau an den schwächeren Standorten zu stärken. Ziel von uns allen muss es doch sein, die Kosten für die Energiewende zu senken. Das gelingt nur, wenn die kostengünstigsten erneuerbaren Energien auch an den wirtschaftlichen Standorten mit Vorrang genutzt werden können. Herr Albig: Holen Sie nach, was Sie im letzten Jahr im Bundesrat versäumt haben.
Ich bitte um Ihre Unterstützung.



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