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08.09.15
17:23 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug: Panorama 3-Bericht offenbart skandalöse Zustände - FDP fordert Aufklärung vom Innenminister

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 329/2015 Kiel, Dienstag, 8. September 2015
Innen/Flüchtlinge



Dr. Ekkehard Klug: Panorama 3-Bericht offenbart



www.fdp-fraktion-sh.de skandalöse Zustände – FDP fordert Aufklärung vom Innenminister Zur Vorab-Meldung des NDR zu der für heute Abend vorgesehenen Bericht- erstattung von „Panorama 3“ erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:
„Sollten Mitarbeiter des Wachdienstes in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge tatsächlich zur Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel – z.B. von Herzmedikamenten oder Psychopharmaka – veranlasst bzw. damit beauftragt worden sein, so wäre dies ein handfester politischer Skandal. Das Innenministerium wird zu diesem Thema morgen dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Rede und Antwort stehen müssen. Die FDP-Landtagsfraktion verlangt eine lückenlose Aufklärung darüber, wie es zu solchen Missständen kommen konnte.
Auf keinen Fall darf die Verantwortung für solche schwerwiegenden Mängel auf einzelne Mitarbeiter des Wachdienstes abgewälzt werden. Wenn das zu- ständige Sicherheitsunternehmen jetzt davon spricht, man könne ‚nicht ausschließen, dass Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschritten haben‘ (Zi- tat aus der NDR-Vorabmeldung), so zeichnet sich hier eine völlig unvertret- bare Argumentationslinie an – nämlich der Versuch, die Schuld gegebenen- falls bei einzelnen Wachleuten abzuladen. Falls die vom NDR geschilderten Zustände zutreffen, so muss die Verantwortung dafür bei denen gesucht werden, die für die angemessene medizinische Betreuung der Flüchtlinge zuständig sind.
Aufklärung muss zudem auch in der Frage der Entlohnung des Personals er- folgen. Falls Mitarbeiter des Wachdienstes tatsächlich Gehälter unterhalb des landesgesetzlich geregelten Mindestlohns von 9,18 EUR pro Stunde er- halten haben sollten, so wäre dies ein klarer Gesetzesverstoß. Es stellt sich auch die Frage, ob und wie das Innenministerium für die Einhaltung gesetz- licher Vorschriften gesorgt hat. Im Übrigen habe ich zur Frage des Mindest-
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de lohns bereits am 26. Mai eine Kleine Anfrage an die Landesregierung ge- richtet (Drucksache 18/2944). Dies hätte das Innenministerium bereits vor mehr als einem Vierteljahr zu einer Prüfung veranlassen können, ob die lan- desrechtlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de