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16.07.15
15:30 Uhr
CDU

Volker Dornquast zu TOP 11: Unsere Hochschulen haben mehr Vertrauen und mehr langfristigeSicherheit verdient

Hochschulpolitik
Nr. 329/15 vom 16. Juli 2015
Volker Dornquast zu TOP 11: Unsere Hochschulen haben mehr Vertrauen und mehr langfristigeSicherheit verdient
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Nach der langen Dauer für die Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes hätten wir eigentlich ein wenig mehr Innovation in Ihrem Gesetzentwurf erwartet,- doch weit gefehlt.
Es wird ein wenig hier und ein wenig dort geändert, doch der erwartete große Wurf – leider absolute Fehlanzeige. Auch notwendige Festlegungen auf seit langer Zeit offene Fragen werden unverständlicherweise ausgeklammert. Was ist mit der Neuordnung der Hochschulmedizin, für die seit über drei Jahren Regelungen erwartet werden? Doch in diesem vorgelegten Entwurf fehlt jede Aussage. Wollen Sie in Kürze einen weiteren Entwurf vorlegen?
In Ihrer Linie bleiben Sie sich allerdings auch in diesem Gesetzesentwurf treu: Ihnen fehlt das notwendige Vertrauen in die verantwortlich handelnden Menschen. So ist es zu erkennen bei ihren Gesetzen, die die Wirtschaft betreffen, und auch hier bei unseren Hochschulen. Sie wollen alles kontrollieren. Mehr Autonomie, mehr Rechte für die Handelnden und mehr Eigenverantwortung sind Dinge, die Ihnen völlig fremd sind, die bei Ihnen Gänsehaut verursachen.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Warum tun Sie sich so schwer, den Hochschulen mehr Personalhoheit zuzubilligen? Warum stellen Sie den einzelnen Hochschulen nicht die Personalkosten mit einer Obergrenze zur Verfügung und überlassen alles andere diesen Einrichtungen selbst? Warum schreiben Sie den Hochschulen vor, dass sie für das Personal bestimmte Grundsätze für die Beschäftigung erarbeiten müssen, anstatt für die Finanzausstattung längerfristige Sicherheit zu geben, sodass sie auf einen großen Teil z. B. der Zeitverträge verzichten können und so die insbesondere jungen Wissenschaftler eine klare und zumindest mittelfristige Perspektive haben und deshalb gerne nach Schleswig-Holstein kommen? Nachwuchswissenschaftler brauchen wie alle anderen Berufstätigen auch, Sicherheit. Die diesbezüglichen Beschlüsse der Hochschulkonferenz mögen ein erster Schritt dahin sein, haben aber noch viel – ja sehr viel Luft nach oben.
Bei der Bauherrenfunktion haben Sie sich ja zwischen der ersten und der zweiten Lesung im Kabinett noch etwas bewegt. Aber auch hier mit zu kleinen Schritten. Seien Sie mutiger! Vergessen Sie bitte nicht, dass auch die rechtlichen Vorschriften für die GMSH überarbeitet werden müssen. Denn nur, wenn die Dinge auch übereinander passen, kann die von Ihnen angestrebte Evaluierung Sinn machen.
Interessant sind auch ihre Versuche, die Drittmittelforschung stärker zu reglementieren ohne sich dabei allerdings selbst festlegen zu müssen. Die Hochschulen sollen dazu selbst nähere Regeln erlassen. Eine Ethikkommission soll eingesetzt werden. Wie weit darf die Drittmittelforschung – für die die Freiheit der Forschung uneingeschränkt gilt, und von wem denn tatsächlich begrenzt werden? Sie müssen schon klare Aussagen machen, wo Sie als Ministerin die Grenzen der Freiheit von Forschung und Lehre sehen.
Aber klare Aussagen sind ja nicht so Ihr Ding, Frau Ministerin. Wenn Sie den Hochschulrat entmachten wollen, dann sagen Sie dieses doch bitte und sprechen Sie nicht von Entlastung. Wenn Sie bestimmten Gruppen stärkere Rechte als den anderen zugestehen wollen, formulieren Sie dieses auch so. Wir haben in unserem Antrag zu Eckwerten zum neuen Hochschulgesetz, den Sie in der letzten Sitzung abgelehnt haben, klargestellt, wie wir die Gremienstruktur und die einzelnen Gruppen in ihrer Gewichtung sehen. Die von Ihnen im Gesetzesentwurf vorgesehenen Verkürzungen für die beruflich qualifizierten Studienbewerber sind richtig, ob hier allerdings Vorabquoten notwendig sein werden, erscheint mir zweifelhaft. Mal schauen, was hier die Anhörung für weitere Erkenntnisse bringt.
Ein besonders wichtiger Punkt für unsere Hochschulen ist eine gesicherte Finanzierung. Natürlich sind diese, wie auch alle anderen öffentlichen

Seite 2/4 Einrichtungen des Landes dem Budgetrecht des Landtages unterworfen. Aber wie weit müssen in einem gesetzten Gesamtrahmen die Einzelfestlegungen vom Landtag bestimmt, beziehungsweise wie weit kann ich diese der Autonomie der Hochschulen überlassen? Geben Sie mehr eigene Entscheidungskompetenz. Was aber noch wichtiger ist: unsere Hochschulen brauchen eine zumindest mittelfristige Sicherheit für eine ausreichende Finanzzuweisung!. Hier vermisse ich klare Aussagen im Gesetz.
Wir haben in Schleswig-Holstein nicht nur gute Universitäten, sondern ebenfalls sehr gute Fachhochschulen mit hohem Ansehen. Da gilt es natürlich, die Frage von Promotionsmöglichkeiten zu diskutieren. Auch hier wird das Ergebnis der Anhörung sicherlich von großem Interesse sein. Ein kleiner Punkt, der aber vielleicht insbesondere für unsere Flensburger Hochschulen relevant sein kann, ist die Ankündigung der Angleichung der Vorlesungszeiten der Universitäten und der Fachhochschulen. Zu beachten ist hierbei auch die Möglichkeit der engeren grenzüberschreitenden Kooperation. Wir werden dieses zu beraten haben.
Die Frage der Barrierefreiheit unserer Hochschulen und zwar räumlich aber auch in der Lehre müssen wir im weiteren Verfahren diskutieren. Hier gibt es bereits interessante Initiativen des Behindertenbeauftragten.
Noch einige wenige Worte zu den begleitenden Anträgen: Der gültige Hochschulpakt 3 läuft gerade an und wirkt bis 2023. Da wollen Sie jetzt schon ein offenes Ohr bei der Bundesregierung finden, um über die Fortsetzung nach 2023 zu verhandeln. Viel Glück wünsche ich Ihnen dabei. Darauf wartet Berlin ganz aktuell. Aber lieber zu früh,als wie bei Ihnen ansonsten üblich zu spät. Trotzdem stimmen wir diesem Antrag zu, denn natürlich muss der Hochschulpakt fortgesetzt werden, aber bitte zeitgerecht. Wenn Sie diesen Eifer auch bei aktuell notwendigen anderen Entscheidungen an den Tag legen würden, wäre vieles leichter im Land. Z.B. bei den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Ihrem Antrag zur allgemeinen Hochschulpolitik stellen wir unseren Änderungsantrag entgegen, mit dem wir noch einmal unsere vorgeschlagenen Eckpunkte entgegenstellen. Sie stellen in ihrem Antrag fest, dass durch den doppelten Abiturjahrgang im Jahre 2019 die größten Herausforderungen auf die Hochschulen zukommen.Der Bericht der Landesregierung zur Lage der Hochschulen, der auf Antrag der CDU gegeben wurde, stellt hingegen fest, dass die Studienanfängerzahlen in 2016 und 2017 besonders stark steigen und in 2018 und 2019 wieder rückläufig sein werden. Wir bitten alle Anträge in den Bildungsausschuss zu überweisen.
Ich freue mich dort auf eine intensive Diskussion und insbesondere auf die

Seite 3/4 Ergebnisse der folgenden Anhörung und hoffe, dass Sie die Stellungnahme der Beteiligten dieses mal ernst nehmen.



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