Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.06.15
11:37 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 6: Den mit dem Gesetzentwurf verbundenen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung lehnen wir ab

Finanzpolitik
Nr. 276/15 vom 19. Juni 2015
Tobias Koch zu TOP 6: Den mit dem Gesetzentwurf verbundenen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung lehnen wir ab
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die CDU-Fraktion steht für Transparenz bei der Veröffentlichung von Bezügen öffentlicher Unternehmen - und zwar zu 100 Prozent und nicht nur zu 50 Prozent, wie uns die Finanzministerin meinte vorwerfen zu müssen. Oder Frau Heinold, würden Sie auch Ihren Parteifreunden in Rheinland-Pfalz den Vorwurf machen, nur zu 50 Prozent für Transparenz zu sorgen?
Der Gesetzentwurf der dortigen rot-grünen Landesregierung sieht vor, bei Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen die Vergütung offenzulegen. Regelungen für den kommunalen Bereich enthält das Gesetz hingegen nicht und die Sparkassen sind in Paragraph 3 des Gesetzes explizit von der Veröffentlichung der Bezüge ausgenommen, da die kommunale Träger nicht für diese haften und somit auch gar nicht die Gefahr besteht, dass der Steuerzahler für Verlust aufkommen muss, wie es in der Gesetzesbegründung der Landesregierung heißt. Das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz enthält damit genau die Position, die die CDU hier in Schleswig-Holstein vertritt: Ja zu einer gesetzlichen Regelung für die Landesebene! Aber nicht von oben herab den Kommunen etwas vorschreiben, was diese in eigener Entscheidungskompetenz genau so gut selber regeln
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 können!
Meine Damen und Herren, mit dieser Positionierung machen wir auch keinen Rückzieher und erst Recht keine Kehrwende: Schon in meiner Rede zur 1. Lesung des Gesetzes im Oktober letzten Jahres habe ich mich sehr kritisch mit der im Gesetz formulierten "Hinwirkungspflicht" auseinandergesetzt. Sie wissen ganz genau, dass das Land nicht die gesetzgeberische Zuständigkeit hat, um den Kommunen bei der Veröffentlichung von Bezügen Vorschriften zu machen - ansonsten hätten sie diese Vorgabe ja einfach mit ins Gesetz hineinschreiben können.
Stattdessen wählen Sie den Umweg - quasi durch die Hintertür - mit einer "Hinwirkungspflicht" für kommunale Vertreter in den Unternehmensgremien. Damit hebeln sie den Verfassungsgrundsatz der kommunalen Selbstverwaltung aus - das ist für uns als CDU nicht akzeptabel!
Sicherlich gibt es mitunter die Notwendigkeit, unterschiedliche Rechtsnormen gegeneinander abzuwägen. Ein Beispiel dafür haben wir bei der mündlichen Anhörung erlebt, als uns der Datenschützer erläuterte, dass das öffentliche Interesse an Transparenz stärker wiegen würde, als die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen. Ich finde, das ist eine bemerkenswerte Argumentation, denn man könnte damit in anderem Zusammenhang genau so gut begründen, dass das öffentliche Interesse an Sicherheit stärker wiegt als der Schutz von personenbezogenen Daten - aber gut, das ist eine andere Debatte.
Wie ließe sich nun aber ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung rechtfertigen? Eine wirkliche schlimme Begründung kam dafür von dem Vertreter von Transparency in der mündlichen Anhörung: Die kommunalen Abgeordneten würden den Vorständen von Stadtwerken, Sparkassen und kommunalen Unternehmen die dicken Gehälter zuschanzen, weil diese im Gegenzug den örtlichen Sportverein sponsern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW, ich bin mir sicher, das ist nicht Ihre Position. Das ist nicht das Bild, das Sie von unseren Gemeindevertretern und Kreistagsabgeordneten haben. Sie müssen sich aber darüber bewusst sein, dass Sie genau diesem Misstrauen und diesen Vorurteilen Vorschub leisten, indem Sie die kommunalen Vertreter mit einer Hinwirkungspflicht entmündigen. Auch wenn ich Ihnen in keiner Weise unterstellen will, dass sie die Sichtweise des Vertreters von Transparency teilen, so fehlt es Ihnen anscheinend aber doch an genügend Vertrauen zu den kommunalen Abgeordneten.



Seite 2/3 Es bräuchte keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wenn sie den demokratisch gewählten Gemeindevertretern und Kreistagsabgeordneten zutrauen würden, über die Veröffentlichung von Bezügen in eigener Verantwortung zu entscheiden. Deshalb wundert es nicht, dass Sie bei diesem Gesetzesvorhaben die kommunalen Spitzenverbände aber auch die Verbände der kommunalen Unternehmen und Sparkassen gegen sich haben. Wenn Sie aber schon derartige Regelungen für die kommunale Ebene vornehmen, dann wäre es das Mindeste gewesen, dabei den Konnexitätsgrundsatz zu beachten und den zusätzlichen Aufwand finanziell auszugleichen.
Sicherlich werden Sie jetzt argumentieren, dass der finanzielle Mehraufwand zu vernachlässigen sei. Aber auch das haben wir von Ihnen schon oft genug gehört, nur um anschließend festzustellen, dass millionenschwere Ausgleichszahlungen an die Kommunen fällig wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU Fraktion stimmt der Veröffentlichung von Bezügen zu, sofern es sich dabei um juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Landesebene, private Unternehmen mit Landesbeteiligung oder Zuwendungsempfänger des Landes handelt. Die Absicht in den Artikeln 3 bis 5, die Regelungen über die Hintertür der Hinwirkungspflicht auch auf die kommunale Ebene zu übertragen, lehnen wir ab und sehen uns deshalb gezwungen, auch dem Gesetzentwurf als Ganzes unsere Zustimmung zu versagen.



Seite 3/3