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20.05.15
17:06 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 43: Gleiche Rechte und Wahlmöglichkeiten

Kiel, 20. Mai 2015 Nr. /2015



Wolfgang Baasch:
Gleiche Rechte und Wahlmöglichkeiten sicherstellen! Zur Beratung des TOP 43 „Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch:
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können, sie sollen Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt haben. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft gegeben werden. Diese Ziele möchten die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD mit dem Bundesteilhabegesetz erreichen. Dazu gehört, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Geprüft wird hierbei, wie z. B. die Leistungen zur sozialen Teilhabe aus de SGB XII herausgenommen und in einem eigenständigen Leistungsbereich im SGB IX verankert werden können. Alle Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und nach einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Dies könnte in Form eines Bundesteilhabegeldes geschehen. Das Bundesteilhabegesetz soll in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Menschen mit Behinderung und ihre Verbände und die weiteren betroffenen Akteure sind am Gesetzgebungsprozess beteiligt. In einer eigens eingerichteten „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ wurden in neun Sitzungen Reformthemen und -ziele eines Bundesteilhabegesetzes erarbeitet und mögliche Kompromisslinien ausgemacht.


Die Rede von Wolfgang Baasch im Landtag: 2



Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und dem damit einhergehenden Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderung muss die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden. Sie sollen im Geiste der UN- Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet und aus der Sozialhilfe herausgelöst werden.
Nach dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes vor 40 Jahren und dem SGB IX im Jahr 2001erwarten wir nun, dass das Bundesteilhabegesetz ein weiterer Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf wird. Das Bundesteilhabegesetz ist eines der entscheidenden Vorhaben dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der Sozialdemokratie wird der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes großen Raum gegeben. Menschen mit Behinderung versprechen sich dadurch konkrete Verbesserung ihrer Lebensbedingungen.
Für Menschen mit Assistenzbedarf ist zum Beispiel das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht, das heißt, wie und wo sie wohnen und arbeiten wollen und welche Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen, von entscheidender Bedeutung. Die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts kann demnach auch als eine Voraussetzung für die Bereitstellung individueller und bedarfsgerechter Teilhabeleistungen betrachtet werden.
Ein Bundesteilhabegesetz, das notwendige Punkte wie z.B. eine unabhängige Beratung, einen Verzicht auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen und auch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigt, braucht auch eine breite gesellschaftliche Debatte, damit das Gesetz auch im Sinne der Menschen mit Behinderung und nicht nur unter fiskalischen Aspekten erstellt und umgesetzt wird.
Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag den vorliegenden Antrag mit Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt.
Bis Mitte 2015 soll ein Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für das Jahr 2017 3



vorgesehen und ein gutes Bundesteilhabegesetz wird von allen Menschen mit Behinderung sehnlichst erwartet. Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung. Dafür brauchen wir bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Inklusion ist mit der politischen Aufforderung verbunden, in unserer Gesellschaft Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen alle Bürgerinnen und Bürger ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft gleichberechtigt und frei von Diskriminierung verwirklichen können.
Getreu dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Prinzip „nicht über uns ohne uns“ beteiligten sich Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Verbände an der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes. Seit Juli 2014 läuft dieser vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßene Beteiligungsprozess. Ein Beteiligungsprozess, der auch deutlich macht, dass die Gestaltung von Recht und Politik für Menschen mit Behinderung etwas mit Bewusstseinsbildung und gesellschaftlicher Verantwortung zu tun hat.
Ein Bundesteilhabegesetz braucht aber auch eine materielle Basis und darum ist es kein weiches Thema, kein soziales Thema, sondern ein harter Prüfstein für eine soziale und demokratische Politik in unserem Land.


Hintergrundinformationen zum Thema:
www.gemeinsam-einfach- machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz_node.html