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20.05.15
12:08 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 16: Das Verhalten der Landesregierung grenzt an Arbeitsverweigerung

Sozialpolitik
Nr. 201/15 vom 20. Mai 2015
Heike Franzen zu TOP 16: Das Verhalten der Landesregierung grenzt an Arbeitsverweigerung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Ich bin jetzt 10 Jahre Abgeordnete, aber so etwas ist hier noch nicht vorgekommen. Da stellt ein Kollege eine Große Anfrage zu einem wichtigen sozialpolitischen Thema und bekommt nach vier Wochen die Antwort, dass er keine Antwort bekommt, sondern gefälligst auf einen beantragten Bericht in der Juni-Sitzung warten soll. Im Berichtsantrag soll über die Zwischenergebnisse berichtet werden. Die Große Anfrage ist da viel umfassender. Da geht es um die Prozesse, die zum Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen führen sollen. Fragen, deren Antworten nicht nur den Abgeordneten Dudda interessieren oder auch mich, sondern Antworten, die insbesondere die Betroffenen interessieren. Es sollten die einzelnen Schritte der Umsetzung des Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2013 aufgeführt werden. Die Fragen gingen danach, wie bestimmte Themen wie Arbeit und Beschäftigung oder inklusive Bildung und Erziehung oder Teilhabe am politischen, öffentlichen Leben und vieles mehr in die Erstellung eines Aktionsplanes einfließen.
Es geht um individuelle Rechtspositionen, die sich aus der UN-Konventionen ergeben könnten und die auf der Landesebene zu regeln wären. Eine der Fragen war, ob die Landesregierung diese bisher überhaupt festgestellt hat. Es
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 geht darum, wie Menschen mit Behinderungen besser in Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden können. Ob die Landesregierung hier an konkreten Vorhaben arbeitet. Der Abgeordnete Dudda wollte wissen, welche Gesetze und Rechtsvorschriften seit November 2013 entstanden sind, die Menschen mit Behinderungen direkt betreffen. Und ob die Betroffenen oder deren Vertretungen daran beteiligt worden sind. Es wird nachgefragt, ob die Landesregierung beabsichtigt, dem Landtag über den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung regelmäßig Bericht zu erstatten. Nicht einmal auf diese simple Frage gibt es eine Antwort. Stattdessen verweist die Landesregierung auf den Bericht im Juni und kündigt einen ersten Entwurf des Aktionsplanes für das Frühjahr 2016 an.
Das Verhalten der Landesregierung grenzt an Arbeitsverweigerung. Aus meiner Sicht ist das nicht zu akzeptieren. Der Bericht im Juni ist nicht geeignet, um die Große Anfrage zu ersetzen.
Aus diesem Verhalten könnte man zwei Schlussfolgerungen ziehen:
1. Die Landesregierung arbeitet gar nicht an einem Aktionsplan für Menschen mit Behinderung, was den Zeitplan bis 2016 erklären könnte, oder
2. sie arbeitet an einem solchen Plan, allerdings ist sie nicht bereit, die Erarbeitung transparent zu gestalten, was erklären würde, warum die Anfrage nicht beantwortet wurde. Beide Schlussfolgerungen sind ein Armutszeugnis der Landesregierung und ein ganz schlechtes Signal für die Menschen mit Behinderung in unserem Land.
Die CDU hat bereits in der Debatte im November 2013 darauf hingewiesen, dass wir uns einen pragmatischeren Weg gewünscht hätten. Die Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes für Menschen mit Behinderung und die Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit, um den Menschen im Land ganz konkret und vor Ort zu helfen. Wenn Sie unseren Haushaltsanträgen gefolgt wären, dann hätten bis jetzt 3,25 Millionen Euro für die Barrierefreiheit zur Verfügung gestanden. Von November 2013 bis zur angekündigten Fertigstellung des Aktionsplanes Ende 2016 werden 3 Jahre ins Land gegangen sein, in denen Stillstand herrscht in der Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung. Auch die Kommunen warten dringend auf ein Signal aus Kiel, wie es beispielsweise bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV weitergehen soll. Da hilft es auch nicht, wenn die Koalition Anträge zum Bundesteilhabegesetz stellt, um die eigene Untätigkeit zu überdecken. Nur wer seine eigenen Hausaufgaben erfüllt, kann auch was von anderen erwarten.



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