Lars Harms: Die Windkraftplanung lebt auch von der Bürgerbeteiligung
Presseinformation Kiel, den 20. Mai 2015 Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 12 Landesplanungsgesetz Drs. 18/2983 „Wir gehen einen Zwischenschritt, der auch rechtliches Neuland und damit Risiko bedeutet. Das Risiko wäre ungleich höher, wenn wir gar nichts tun würden“ Es ist in der Tat etwas gewöhnungsbedürftig, wenn man hört, dass es in der Windplanung nicht rechtlich zulässig ist, den Bürgerwillen zu berücksichtigen. Natürlich ist der Bürgerwille oder eine Entscheidung eines gewählten Gemeinderates manchmal anders zu bewerten als ein regelrechter sachlicher Grund. Trotzdem muss man sagen, dass in einer Demokratie der Bürgerwille oder die Entscheidung einer gewählten Kommunalvertretung eigentlich ein noch höheres Gut sein müsste, als die reine sachliche Abwägung von reinen sachbezogenen Ausschlusskriterien. Der Bürgerwille und die Entscheidung der Kommunalvertretung sollten eigentlich immer einen gewissen Vorrang haben und so auch dazu führen können, dass 2jenseits von reinen Abwägungsparametern, auch eine politische Entscheidung – legitimiertdurch die Bürgerinnen und Bürger – erfolgen kann.Das aktuelle Urteil verhindert dies nun ausdrücklich und es wird möglicherweise schwerwerden, hier eine vernünftige Nachfolgeregelung schaffen zu können. Es sollen jetzt in dennächsten zwei Jahren die planungsrechtlichen Grundlagen neu geschaffen werden, die es nachAuffassung des SSW auch wieder ermöglichen sollen, dass der Bürgerwille beachtet wird. Obdies angesichts des aktuellen Urteils so leicht machbar sein wird, wird die Zeit zeigen müssen.Jetzt müssen wir allerdings erst einmal handeln, um auch kurzfristig Wildwuchs zu verhindern.Dabei hatten wir anfangs noch gedacht, dass die Planungsmöglichkeiten der Gemeindenrelativ schnell genutzt werden könnten, um Wildwuchs zu verhindern. Aber wir sind hierschnell an Grenzen gestoßen. So kostet die neue Überplanung in der Kommune natürlich vielGeld und dieses Geld muss ja nicht nur einmal ausgegeben werden, sondern mehr alstausendfach, weil wir ja so viele kleine Kommunen haben. Die Kleinteiligkeit des Landes ist hiermal wieder ein Hindernis.Aber auch, dass solche Planungen natürlich gemeindeübergreifend erfolgen müssen und mannatürlich auch Planungen miteinander abstimmen muss, führt nicht gerade zu einerErleichterung. Auch hier hätte es beispielsweise in einem Amt von 10 Gemeinden, 10 einzelnePlanungen mit Ausschussberatungen und Anhörungsverfahren gegeben, die dann jeweilswieder mit den jeweils neun Nachbargemeinden hätten abgestimmt werden müssen. Nebenden 10 Planungen hätte es alleine dort in einer amtsweiten Planung weitere 90Abstimmungsprozesse geben müssen und manches Mal hätte man sich sicherlich auch überAmtsgrenzen hinweg absprechen müssen. Dieses Beispiel zeigt, dass es kurzfristig hier kaumeine Chance gegeben hätte, schnell zu einer landesweit einheitlichen Lösung zu gelangen. DieProzesse hätten in unserer kleinteiligen und oft ehrenamtlichen Struktur viel zu langegedauert. 3Deswegen war und ist es richtig, dass das Land nach einer kurzfristigen gesetzlichen Lösungsucht. Und wir haben die Lösung glücklicherweise auch gefunden. Dabei ist klar, dass das Landhier rechtliches Neuland betritt. Aber es ist immer so, dass einer den ersten Schritt wagenmuss, und das sind in diesem Fall wir. Dabei ist der vorliegende Gesetzentwurf keinWindenergie-Verhinderungsgesetz, sondern dieser Weg ist mit der Branche und derkommunalen Ebene gemeinsam beraten. Wir wollen gemeinsam dafür Sorge tragen, dassdurch das Urteil kein Wildwuchs entsteht. Deshalb sind raumbedeutsameWindkraftplanungen für 2 Jahre nicht zulässig. Die bestehenden Anträge aufWindkraftanlagen können weiter bearbeitet werden und im Einzelfall können diese auchgenehmigt werden. Bei der Genehmigung von bestehenden Projekten gehe ich davon aus, dassdie meisten Planungen ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden können. Bei einzelnenProjekten muss genau geprüft werden, ob diese umgesetzt werden können. Dies wird in einemrechtsstaatlich sauberen Verfahren erfolgen und wir werden alle Projekte, die jetzt schonbeantragt sind, in den nächsten beiden Jahren abarbeiten und meistens auch umsetzen. Indieser Zeit werden wir sukzessive neue Planungsvorgaben erarbeiten, die dann auch schonStück für Stück in die aktuellen Planungsverfahren einbezogen werden können. Am Endewerden wir eine Vielzahl von genehmigten Anlagen haben, ohne dass Wildwuchs entstandenist und dann werden wir ein neues Planungsrecht schaffen, das rechtssicher ist und hoffentlichauch Regelungen enthält, die Bürgerbeteiligung wieder möglich machen.Die Windkraftplanung lebt gerade auch von der Bürgerbeteiligung. Deshalb ist es wichtig, hierneue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Damit wir das erreichen können, gehen wir einenZwischenschritt, der auch rechtliches Neuland und damit Risiko bedeutet. Das Risiko wäre aberungleich höher, wenn wir gar nichts tun würden. Dann würden wir die vielen kleinenGemeinden mit ihren Problemen alleine lassen und den Wildwuchs von WindenergieanlagenTür und Tor öffnen. Verantwortliche Politik darf das nicht zulassen und muss handeln. Undgenau deshalb handeln wir als Koalition auch.